Fraktionschefs verständigen sich auf Photovoltaik-Sonderausschreibungen bis 2021

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Die Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben sich am Dienstagabend über den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien verständigt. Dies berichtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Teil der Einigung sind die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windkraft. Diese sollen jetzt jedoch nicht wie geplant mit jeweils zwei Gigawatt Volumen für 2019 und 2020 stattfinden, sondern bis 2021 gestreckt werden, wie aus der pv magazine vorliegenden Einigung hervorgeht. So sei geplant, im kommenden Jahr ein zusätzliches Volumen von einem Gigawatt für Photovoltaik und Windkraft auszuschreiben. 2020 sollen es dann jeweils 1,4 Gigawatt und 2021 nochmals 1,6 Gigawatt sein.

Zudem haben sich die Fraktionschefs auf Innovationsausschreibungen für die kommenden drei Jahre verständigt, die im Zuge der allgemeinen Ausschreibungen vorzunehmen sind, wie es im Papier heißt. 2019 sollen dafür 250 Megawatt ausgeschrieben werden. Das Volumen steigt in den Folgejahren auf 400 und 500 Megawatt an. Bei den Innovationsausschreibungen sollen neue Preisgestaltungsmethoden und Ausschreibungsverfahren erprobt werden, die zu mehr Wettbewerb sowie Netz- und Systemdienlichkeit führen sollen. 2019 solle das Verfahren evaluiert werden, wie es in dem Papier weiter heißt. Wenn sich die Elemente bewährten, könnten sie auch in die übrigen Ausschreibungen einfließen. Überdies könnte bei einer positiven Bilanz das Volumen der Innovationsausschreibungen 2021 verdreifacht werden.

In der kommenden Woche könnte der Entwurf nun endlich im Kabinett beraten werden. Sicher sei das aber noch nicht, heißt es aus Kreisen. Der BSW-Solar begrüßte die Einigung von Union und SPD auf die Sonderausschreibungen zwar grundsätzlich, bezeichnete sie zugleich jedoch als „weitgehend wertlos“. Grund dafür: Der 52-Gigawatt-Deckel, bei dem die Solarförderung in Deutschland auslaufen soll, werde nicht gleichzeitig beseitigt. „Die geplanten Sonderauktionen für die Solarenergie werden zur Mogelpackung, wenn der Solardeckel nicht zeitgleich fällt! Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele für einen beschleunigten Ausbaus Erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz lassen sich so nicht erreichen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Der BSW-Solar fordert daher schnelle Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

Aus der Einigung der Koalitionsspitzen geht hervor, dass die Sonderausschreibungen nicht auf den 52-Gigawatt-Deckel angerechnet werden. Allerdings steht dort eben auch nicht, dass er komplett abgeschafft werden soll. Nach den am Mittwoch von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Zahlen beträgt die in Deutschland installierte Photovoltaik-Leistung der durch das EEG geförderten Anlagen zu Ende September bei 45,146 Gigawatt. Der BSW-Solar rechnet damit, dass die 52 Gigawatt somit spätestens 2020 erreicht würden. „Ohne eine Beseitigung des Solardeckels wird der erfolgreich eingeschlagene Weg in Richtung eines marktbasierten Photovoltaik-Ausbaus ein abruptes Ende finden, ohne sein Ziel erreicht zu haben“, erklärte Körnig. Zugleich sei mit dem Auslaufen der Förderung mit einem deutlichen Markteinbruch bei privaten und gewerblichen Photovoltaik-Anlagen zu rechnen. „Dies gefährdet tausende Arbeitsplätze und wäre einer zunehmend am Klimaschutz interessierten Öffentlichkeit sicherlich schwer vermittelbar“, kritisiert Körnig weiter.

„Nach langer Verzögerung gibt es endlich eine Einigung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen“, erklärte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Damit bestehe für Photovoltaik und Windkraft eine gewisse Planungssicherheit bis 2021. Mittel- und langfristig sei aber weiter unklar, wie die Ausbaupfade für die Erneuerbaren aussehen, kritisierte Peter. „Es liegt auf der Hand, dass künstliche Begrenzungen wie der 52-GW-Deckel für die Photovoltaik beseitigt werden müssen, damit das 65 Prozent-Ziel erreicht werden kann.“ Der BEE ist zudem wenig überzeugt von den Innovationsausschreibungen. „„Diese Innovationsausschreibungen beinhalten keine innovativen Elemente, sondern sind ein Sammelsurium an Detailregelungen, die innovativen Ansätzen eher entgegen stehen“, bemängelte Peter.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nannte die Einigung der Koalitionsspitzen als „längst überfällig“. „Sie ist hoffentlich der Auftakt für eine energiepolitische Offensive der Koalition. Der bisherige Stillstand muss beendet werden“, so Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer. Der BDEW betonte zudem, dass mit dem Gesetz auch endlich Rechtssicherheit bei der Kraft-Wärme-Kopplung geschaffen werde. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich mit der EU-Wettbewerbskommissarin auf den Fortbestand der ermäßigten EEG-Umlage von 40 Prozent für die Eigenversorgung durch hocheffiziente KWK-Anlagen verständigt. Im August hatte die EU-Kommission dies auch bereits beihilferechtlich genehmigt. Die alte Regelung war zum Jahresende 2017 ausgelaufen.

Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag ist am 1.11. um 10:45 Uhr mit dem Kommentar des BEE aktualisiert worden. Zudem haben wir den Fehler beseitigt: Die ermäßigte EGG-Umlagenabgabe zu KWK-Anlagen lief Ende 2017, nicht 2018 aus.

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