Ende März hat Brandenburg das Förderprogramm „1000 Speicher“ angekündigt, seit Freitag (27. Juli 2018) können bei der Investitionsbank des Landes (ILB) entsprechende Zuschüsse beantragt werden. Wie die ILB auf ihrer Homepage mitteilt, sollen mit dem 1000-Speicher-Förderprogramm Privatpersonen dabei unterstützt werden, ihren Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom zu erhöhen und dabei gleichzeitig das Stromnetz im Land Brandenburg zu entlasten.
Gefördert werden laut ILB Photovoltaik-Heimspeicher ab einer Nutzkapazität von zwei Kilowattstunden sowie deren Lieferung und Installation. Die Förderung besteht demnach aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Investition, jedoch maximal 7000 Euro. Anträge nimmt die ILB über das Kundenportal auf ihrer Homepage entgegen, dort finden sich auch alle Details und Anträge. Demnach läuft das Programm bis zum 31. Dezember 2022; danach werde keine Auszahlung mehr erfolgen.
Auf dem 3. Brandenburger Energiespeichertag im März hatte das Landeswirtschaftsministerium Brandenburg das Förderprogramm „1000 Speicher“ angekündigt. Die Rahmenbedingungen schienen weitgehend geklärt und das Programm wurde für den Nachtragshaushalt gemeldet. Danach hing das Programm jedoch zunächst in der Abstimmung zwischen den Ministerien fest, wie eine Sprecherin in Potsdam auf Anfrage von pv magazine erklärte. Die Förderung soll demnach zunächst auf 1000 Photovoltaik-Speichersysteme begrenzt sein.
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Wann jähren die endlich mit der sinnlosen Förderung auf. Das verteuert die Akkus nur unnötig. Der Preis gibt doch gerade sowieso mach. Förderung macht nur China reicher.
Beachte die nicht unerheblichen Nebenbedingungen, denen sich der Antragsteller unterwerfen muss: (Auszug aus Richtlinie)
g) die Leistung der Netzeinspeisung des mit dem Stromspeicher verknüpften Solargenerators nicht mehr als 60 Prozent der Nennleistung dieses Solargenerators unter Standard Testbedingungen (STC) beträgt. Dies ist durch den / die InstallateurIn im Rahmen der Beantragung der Auszahlung der Zuwendung zu bestätigen,
i) durch die Installation eines Speichers der Eigenverbrauchsanteil des Jahresverbauchs sowie der Autarkiegrad bei mindestens 50 Prozent liegen. Ist in dem Haushalt eine Wärmepumpe installiert, so ist eine Reduzierung von einem der beiden Werte um maximal 10 Prozentpunkte unter der Voraussetzung zulässig, dass durch eine entsprechende Erhöhung des anderen Wertes die Reduzierung ausgeglichen wird. In der Summe aus den beiden Werten müssen mindestens 100 Prozentpunkte eingehalten werden. Dies ist durch den / die InstallateurIn im Rahmen der Beantragung der Auszahlung der Zuwendung zu bestätigen.
j) der Antragstellende seine Bereitschaft erklärt, im Bedarfsfall am Datenmonitoring teilzunehmen. Er hat zudem mit Abgabe des Förderantrags zu erklären, dass die technischen Voraussetzungen zum Datenmonitoring vorhanden sind bzw. geschaffen werden und die Daten bereitgestellt werden. …
Die Forderungen scheinen mir für normale Haushalte akzeptabel. Man sollte auch überlegen, was passiert, wenn nach 20 Jahren die Abnahmegarantie endet. Wer kauft dann noch meinen Strom und zu welchem Preis?
Ich finde die Förderung attraktiv. Leider bekomme ich sie nicht, da ich ein Zimmer als Freiberufler nutze.
Wann muss ich in Rente gehen,bevor die Förderung ausläuft?