Nur weil es eine neue Norm gibt, heißt das noch lange nicht, dass alles klar ist. Diese Erfahrung machen gerade Nutzer von steckbaren Solar-Geräten und Sachbearbeiter bei den Netzbetreibern in Deutschland. Rund ein halbes Jahr nach der Normänderung der DIN VDE 0100-551 versuchten immer noch Netzbetreiber, wie jüngst etwa LEW Verteilnetz eine Anmeldung gemäß VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ zu verlangen. Da das derzeitige Verfahren der VDE-AR-N 4105 nicht für von Laien steckbare Geräte gemacht wurde, kann damit keine vollständige Anmeldung durchgeführt werden, wie es bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) heißt.
In der Praxis führt das dazu, dass der Vorgang unvollständig im Sande verläuft und der Netzbetreiber weniger über sein Netz weiß. Dabei sei vielen Sachbearbeitern offensichtlich gar nicht klar, dass die Anmeldung nach VDE AR-N-4105 ein unverbindlicher Vorschlag der Netzbetreiber ist, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Schon eine E-Mail des Nutzers mit Kontakt, Standort und technischen Daten des Gerätes genügt den gesetzlichen Vorgaben aus § 19 Abs. 3 (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV), berichtet Marcus Vietzke, Koordinator der DGS-Arbeitsgruppe „PVplug“.
Er hat zuletzt etwa 1000 Einsprüche auf die VDE-AR-N 4105 zu einem Meldeverfahren für steckbarere Photovoltaik-Geräte mit den im FNN organisierten Netzbetreibern verhandelt. Herausgekommen sei dabei wenig. Anstatt gemeinsam an einem geeigneten Meldeverfahren zu arbeiten, brachen die Netzbetreiber die Gespräche ab und sorgen damit für anhaltende Unsicherheiten, die entweder zur Nichtmeldung oder dem Konflikt mit hunderten von Sachbearbeitern bei den Netzen führen, wie Vietzke weiter erklärt.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat nun auf ihrer Website www.pvplug.de/faq einen umfangreichen Katalog mit Fragen und Antworten rund um die Stecker-Solar-Module veröffentlicht. Damit will die Organisation für Transparenz sorgen und Betreibern, Sicherheit geben. Ganz klar heißt es dort auch, dass die Netzbetreiber kein Recht haben, den Betrieb dieser Photovoltaik-Balkonmodule zu untersagen. Zudem wird Interessenten auch erklärt, wie sie ihr Gerät rechtssicher anschließen und welche Vorschriften sie zu beachten haben.
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