EU-Kommission widerruft Undertaking für Chinaland Solar wegen Verstößen

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Die EU-Kommission hat für die Chinaland Solar Energy Co. Ltd das Undertaking widerrufen. Brüssel sah es als erwiesen an, dass der chinesische Photovoltaik-Hersteller die geltenden Mindestimportpreise bei den Einfuhren seiner Solarmodule in die EU gezielt umgangen hat, wie aus der Veröffentlichung im Amtsblatt vom Mittwoch hervorgeht. Er habe demnach Scheingeschäfte mit angeblich unabhängigen Importeuren getätigt, die in Wirklichkeit Mitarbeiter von Chinaland Solar gewesen seien. Diese Geschäfte hätten insgesamt etwa 20 Prozent der in die EU eingeführten Solarmodule betroffen. Zudem seien Module unterhalb des Mindestimportpreises verkauft worden. Chinaland Solar konnte die Vorwürfe der Kommission nicht widerlegen. Brüssel erklärte eine Vielzahl von Rechnungen mit den Importeuren für ungültig. Die EU-Kommission wies die Zollbehörden an, nachträglich die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle bei den Importeuren einzuziehen.

Am vergangenen Samstag veröffentlichte Brüssel seine finale Entscheidung der Zwischenprüfung des Undertakings. Ab Oktober wird es damit eine Neuregelung geben. die die bisherige Vereinbarung ersetzt. Künftig wird bei den Mindestimportpreisen zwischen mono- und multikristallinen Photovoltaik-Produkten unterschieden. Zudem gibt es eine festgelegte vierteljährliche Senkung. Für die Photovoltaik-Hersteller, die aus dem Undertaking wegen Verstößen oder mangelnder Kontrollierbarkeit ausgeschlossen wurden, gelten Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle von bis zu 64,9 Prozent respektive 11,5 Prozent.

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