Weg für einheitliche Netzentgelte frei

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In seiner letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode hat der Bundestag nicht nur die „Ehe für alle“ gebilligt, sondern auch bundesweit einheitliche Netzentgelte beschlossen. Dabei löste der vorgelegte Entwurf für die Modernisierung der Netzentgeltstruktur allerdings weniger Freude aus, als die Änderung der Tagesordnung, um die Ehe für alle noch durchs Parlament zu bringen. Selbst die Vertreter der Regierung zeigten wenig Enthusiasmus für den Entwurf. „Bestenfalls ein Reförmchen“, sagte der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff in der Debatte vor der Abstimmung am Freitag. Matthias Heider von der Union räumte ein, dass das Vorhaben „mit heißer Nadel“ gestrickt worden sei. Die Vertreter der Opposition sahen in dem Entwurf ebenfalls keinen großen Wurf. Sie stimmten daher auch gegen das Gesetz, das mit den Stimmen der Regierungskoalition allerdings angenommen wurde.

In dem Gesetz ist nun eine Angleichung der Netzentgelte in vier Schritten vorgesehen. Der Prozess soll 2019 beginnen und bis 2023 abgeschlossen sein. Die Grünen kritisierten den späten Zeitpunkt für die Angleichung. Darüber hinaus schreibt das Gesetz fest, dass die vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Stromerzeugungsanlagen abgeschmolzen werden. Damit sollen die Kosten gesenkt werden, da immer mehr Photovoltaik- und Windkraftanlagen in Deutschland installiert sind, die in der Regel in das Verteilnetz und nicht in das Übertragungsnetz einspeisen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte zwar die geplante Angleichung der Entgelte, doch eine umfassende Reform sei nicht gelungen. So kritisierte der Verband die Benachteiligung der Erneuerbaren gegenüber KWK-Anlagen bei den vermiedenen Netznutzungsentgelten. Selbst Erneuerbare-Energien-Anlagen, die mit Speichern gekoppelt sind und die Netze entlasten, würden diskriminiert. „Die Struktur der vermiedenen Netznutzungsentgelte wurde leider nicht geändert. Anlagen der fossilen Energieerzeugung werden weiterhin auch dann laufen, wenn ihre Stromerzeugung die Netze für erneuerbare Energien blockiert und die fossilen Anlagen sogar systemschädlich sind“, sagte der kommissarische BEE-Geschäftsführer Harald Uphoff. Diese weiterbestehenden Quersubventionierung der konventionellen Anlagen müsse in der nächsten Legislaturperiode beseitigt werden.

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