EU-Kommission will zwei weitere PV-Hersteller aus Undertaking ausschließen

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Die EU-Kommission plant den Ausschluss von zwei weiteren chinesischen Photovoltaik-Herstellern aus dem Undertaking, also der Vereinbarung zu Mindestimportpreisen und Einfuhrvolumen. Anfang März erst hat die EU-Kommission offiziell die Verlängerung der bestehenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen um 18 Monate verlängert. Wie aus dem Dokument der EU-Kommission hervorgeht, sollen Shenzhen Topray Solar Co. Ltd. (Topray Solar) und Yuhuan BLD Solar Technology Co. Ltd (BLD Solar) mehrfach gegen die Bedingungen des Undertaking verstoßen haben.

Brüssel wirft BLD Solar vor, dass der chinesische Photovoltaik-Hersteller von vier „angeblich unabhängigen Kunden“ teilweise seit mehr als einem Jahr für seine Solarmodul-Lieferungen nicht bezahlt worden sei. Diese ausstehenden Zahlungen wertet die EU-Kommission als „unbegrenzte Kredite“ zum Vorteil der Kunden, was nicht mit dem Undertaking vereinbar sei. Zudem hegt sie in dem Dokument ernsthafte Zweifel, dass es sich um unabhängige Unternehmen handele. So verweist die EU-Kommission etwa auf die Ähnlichkeit der Websiten von BLD Solar und einem der Kunden, die zudem die selben sprachlichen Fehler enthielten. Zudem habe sie gemeinsame Kundenkonto des chinesischen Photovoltaik-Herstellers und zwei der Gesellschaften gefunden.

Im Fall von Topray Solar moniert die EU-Kommission, dass der chinesische Hersteller in großer Zahl sogenannte Consumer-Produkte verkauft habe. Diese soll er gemeinsam mit den Solarmodulen den Kunden in Rechnung gestellt haben. Topray Solar habe dabei einseitig – also ohne die EU-Kommission zu konsultieren – auch die Zusatzprodukte wie Ladegeräte oder Solarbrunnen – als Produkte deklariert, die unter das Undertaking fallen. Zudem habe der chinesische Hersteller noch weitere Produkte an die gleichen Kunden verkauft, ohne dies der EU-Kommission zu melden. Brüssel sehe daher eine große Gefahr von Kompensationsgeschäften bezüglich der Mindestimportpreise. Auch habe Topray Solar nicht nachweisen können, dass es parallel zu den Solarmodulen auch die weiteren Produkte an die Kunden geliefert habe. Diese Praxis sei zudem nicht mit den Bedingungen des Undertakings vereinbar. Es sei auch festgestellt worden, dass die Verkäufe an zwei Importeure unter einem gemeinsamen Kundenkonto geführt worden seien.

BLD Solar und Topray Solar haben nun noch die Chance zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Wenn sie nicht nachweisen können, dass diese haltlos sind, werden sie aus dem Undertaking ausgeschlossen. In diesem Fall müssen sie bei Einfuhren in die EU die Anti-Dumpingzölle von 53,4 Prozent und Anti-Subventionszölle von 11,5 Prozent für ihre Module und Zellen zahlen, die aus China kommen oder mit chinesischen Zellen gefertigt werden.

Gemeinsam mit der Verlängerung der bestehenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller hatte die EU-Kommission am vergangenen Freitag auch eine Zwischenprüfung zur Höhe der Zölle und des Mindestimportpreises eröffnet. Erklärtes Ziel der Untersuchung ist es, den Mechanismus für den Mindestimportpreis zu prüfen und zu ändern. Zum einen seien viele chinesische Photovoltaik-Hersteller mittlerweile aus dem Undertaking und damit der Mindestimportpreisregelung ausgestiegen oder wegen Verstößen ausgeschlossen worden. Daher müsse geprüft werden, ob die Maßnahme noch angemessen sei. Als Alternative nannte Brüssel unter anderem die Einführung eines variablen Zolls. Zudem werde eine regelmäßige Anpassung der Mindestpreise und Zölle geprüft, bei der weitere technische Entwicklung und künftige Effizienzsteigerungen in der Solarbranche berücksichtigt würden. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung will Brüssel innerhalb von sechs bis neun Monaten veröffentlichen. (Sandra Enkhardt)

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