Eckpunkte für gemeinsame Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft veröffentlicht

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In einem Eckpunktepapier skizziert das Bundeswirtschaftsministerium seine Pläne für gemeinsame Ausschreibungen von Photovoltaik- und Windkraftanlagen ab einer Leistung von 750 Kilowatt. Nach dem EEG 2017 sollen diese im kommenden Jahr erstmals stattfinden. Doch von dem auf drei Jahre angelegten Pilotprojekt scheint selbst das Ministerium wenig überzeugt. „Das Pilotvorhaben bedeutet nicht, dass die gemeinsamen Ausschreibungen auch nach dem Jahr 2020 fortgeführt werden sollen. Das Bundeswirtschaftsministerium hält nach wie vor technologiespezifische Ausschreibungen für vorzugswürdig“, heißt es in der Einleitung des Eckpunktepapiers.

Auf sechs Seiten macht das Bundeswirtschaftsministerium verschiedene Vorgaben. So soll das jährliche Ausschreibungsvolumen 400 Megawatt installierte Leistung betragen, das auf zwei Gebotstermine im April und November zu verteilen sei. Die bezuschlagte Menge an Photovoltaik- und Windkraftanlagen solle dann wiederum bei den technologiespezifischen Ausschreibungen des Folgejahres abgezogen werden. Instrumente für eine angemessene Verteilung der Zuschläge zwischen Photovoltaik und Wind seien daher in der Pilotphase auch nicht erforderlich. Grundsätzlich sollten für beide Technologien die Bedingungen aus den eigenen Ausschreibungen gelten.

Nur einzelne Abweichungen von den Ausschreibungsdesigns sind geplant, wie aus dem Papier weiter hervorgeht. So soll das Referenzertragsmodell für Windkraftanlagen bei den gemeinsamen Ausschreibungen nicht gelten. Die Höchstwerte für Photovoltaik-Projekte sollten zunächst auch auf die geplanten Windparks übertragen.* Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften würden zudem bei den gemeinsamen Ausschreibungen nicht angewendet. Neu einführen will das Bundeswirtschaftsministerium eine „Verteilernetzkomponente“. Diese bedeute, dass in den gemeinsamen Ausschreibungen die Gebote von Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die einen Verteilnetzausbau in den Landkreisen auslösen würden, einen Aufschlag erhielten. Zunächst müssten daher aber Verteilnetzausbaugebiete festgelegt werden, wie es in den Eckpunkten weiter heißt. Für den Ausschlag auf die Gebote solle ein Basiswert festgelegt werden, der schließlich mit dem Kapazitätsfaktor der jeweiligen Technologie und des Verteilnetzausbaugebiets multipliziert werde. Somit stünde vor jeder Ausschreibung der Gebotsaufschlag für beide Technologien für jeden Landkreis fest. Die Werte würden jeweils zum Jahresende überprüft und aktualisiert.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht die technologieoffenen Ausschreibungen kritisch. Sowohl neue Photovoltaik- als auch Windkraftanlagen würden für die Energiewende in Deutschland gebraucht. „Was wir nicht brauchen, sind Monokulturen – sondern ein System, in dem sich die erneuerbaren Energien gegenseitig ergänzen", betont Carsten Pfeiffer, Leiter Politik beim BEE, auf Anfrage von pv magazine.

Der energiepolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Krischer, bezeichnet die Pläne für die gemeinsamen Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft als „Ergebnis einer irren Energiepolitik von Union und SPD“. Obwohl das Ministerium sie selbst für Unsinn halte, lege es nun ein solches Papier vor. „Schon die bisherigen Ausschreibungen sind hochbürokratisch und nehmen der Energiewende die Dynamik. Die gemeinsame Ausschreibung führt zu einer Orgie an Bürokratie, die mit Transparenz und Nachvollziehbarkeit nichts mehr zu tun“, sagte Krischer auf Anfrage von pv magazine. Aus seiner Sicht ist es nicht sinnvoll, diese beiden unterschiedlichen Technologien in eine gemeinsame Ausschreibung zu schicken. „Der Versuch führt zur irrer Bürokratie, wie die vorgelegte Regelung zeigt. Die Regelung wird zum Beschäftigungsprogramm für Berater, Anwälte und Gerichte und schreckt die Unternehmen und Menschen ab, die Energiewende machen wollen“, kritisiert der Grünen-Politiker. Sie sei ein weiterer Versuch der großen Koalition, den Ausbau der erneuerbaren Energien vor allem mit bürokratischen Mitteln zu behindern. (Sandra Enkhardt)

*Anmerkung der Redaktion: Dieser Satz wurde nachträglich geändert. Es geht bei der Abweichung nicht – wie zunächst berichtet – um die Übertragung der Höchstgrenze von PV-Anlagen von 10 Megawatt auf Windkraftanlagen, sondern um die Festlegung der Höchstwerte bei den Ausschreibungen.

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