UBA: Sukzessiver Kohleausstieg für mehr Klimaschutz im Stromsektor notwendig

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Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit einer Studie aufgezeigt, wie sich die Kohleverstromung in Deutschland in den kommenden Jahren deutlich reduzieren ließe. Im Sinne einer Einsparung von Treibhausgasemissionen in der Energiewirtschaft um 50 Prozent bis 2030 (Referenzjahr 2014) sei notwendig, weniger als die Hälfte des Stroms in Kohlekraftwerken zu produzieren. In der UBA-Studie „Klimaschutz im Stromsektor 2030 – Vergleich von Instrumenten zur Emissionsminderung“ werden vier Optionen aufgezeigt, mit denen die deutschen Emissionen und der Exportüberschuss gleichzeitig gesenkt werden könnten.

Option eins wäre Braun- und Steinkohlekraftwerke, die im Jahr 2030 mindestens 40 Jahre alt sind nach und nach stillzulegen. Im Jahr 2030 würde sich damit die installierte Leistung der Braunkohlekraftwerke um 55 Prozent und die der Steinkohlekraftwerke um etwa 60 Prozent gegenüber 2015 reduzieren. Die zweite Variante in der Studie ist, nur Braunkohlekraftwerke als CO2-intensivste Form der Strom- und Wärmeerzeugung nach und nach vom Netz zu nehmen. Bis 2030 reduziere sich die installierte Leistung der Braunkohlekraftwerke um circa 75 Prozent gegenüber dem Jahr 2015. Option drei sei, jede Tonne CO2 aus mit fossilen Brennstoffen befeuerten Kraftwerken national um zehn Euro pro Tonne zu verteuern, etwa durch einen CO2-Preisaufschlag über Brennstoffsteuern in der Stromerzeugung. Der vierte Weg sei, die Volllaststunden der Braun- und Steinkohle-kraftwerke bis 2030 auf höchstens 4.000 Stunden zu begrenzen.

Nach Analyse der beauftragten Wissenschaftler ließe sich mit allen vier Varianten das Klimaziel – also die CO2-Minderung – für die Energiewirtschaft erreichen. Die ersten zwei Optionen werden vom UBA als „insgesamt robuster Weg“ eingestuft, mit einer hohen Emissionsminderung in Europa. Die nationale Brennstoffsteuer, wie sie Option drei vorsieht, wäre das kostengünstigste Instrument hinsichtlich der Stromerzeugungskosten, so das UBA weiter. „Alle Vorschläge lassen sich national umsetzen, müssen aber durch eine Verschärfung des europäischen Emissionshandels flankiert werden. Die Strompreiserhöhungen fallen moderat aus. Maximal 0,2 Cent pro Kilowattstunde würden die Großhandelspreise steigen“, erklärte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.

Mit dem Rückgang des deutschen Stromexportüberschusses bis 2030 sei eine bessere Auslastung der Gaskraftwerke in Europa verbunden, was somit auch außerhalb Deutschlands zu CO2-Minderungen führen würde. Gleichzeitig würden mit dem deutschen Kohleausstiegs CO2-Zertifikate auf dem europäischen Markt ungenutzt bleiben. Damit es kein Überangebot an ungenutzten CO2-Zertifikaten gebe, sollten die EU-Mitgliedsstaaten die Mengen bei den Versteigerungen entsprechend kürzen können.

Nach Untersuchungen der Wissenschaftler können alle vier Optionen verfassungsrechtlich so ausgestaltet werden, dass der Staat keine Entschädigungen leisten müsse. Zudem sollte unverzüglich ein geordneter Strukturwandel eingeleitet werden. Dies schaffe Planungssicherheit und helfe Fehlinvestitionen für Investoren zu vermeiden.

Wissenschaftler begrüßten die UBA-Studie. „Die Studie bestätigt die schon vorher geprägte Meinung, dass die nationalen Klimaschutzziele nur durch zusätzliche Maßnahmen eingehalten werden können, erklärte Niklas Höhne, Leiter und Geschäftsführer des New Climate Institutes in Köln. Zuerst müssten nach Klimaschutz-Vorgaben Braun- und dann Steinkohlekraftwerke reduziert werden. „Die Studie kommt zu dem interessanten Schluss, dass das ordnungspolitische Herunterfahren der Braun- und Steinkohle das effektivste Mittel dazu wäre. Das ist zunächst erstaunlich, denn oft wird argumentiert, dass ein höherer CO2-Preis ausreichen würde.“ Höhne plädiert daher auch für einen „gut geplanten und ordnungspolitisch geregelten Ausstieg aus der Kohle“.

Kemfert: Kohlekraftwerke machen Energiewende unnötig teuer

„Alle Optionen wären gleichermaßen wirksam, wenn sie durchführbar und realisierbar wären“, so die Einschätzung von Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung „Energie, Verkehr und Umwelt", Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin. „Eine jährliche degressive Emissionsobergrenze hätte allerdings den Vorteil, dass sie effektiv, nachhaltig und politisch durchsetzbar wäre, dies zeigt unsere Studie.“ Kemfert weist daraufhin, dass der Emissionshandel klimapolitisch bislang wirkungslos geblieben sei. Auch daher scheine eine notwendige Verzehnfachung des CO2-Preises in der Durchsetzung chancenlos.

„Die Kosten für die Gesellschaft wären am größten, wenn kein Kohleausstieg beschlossen würde, da Kohlekraftwerke nicht in eine nachhaltige Energiewende passen“, so Kemfert weiter. Sie seien zu unflexibel im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien. Zudem seien die Kohlekraftwerke für den hohen Stromüberschuss und den Bau unnötiger Stromleitungen verantwortlich. „Das zu lange Festhalten am alten Stromsystem macht die Energiewende unnötig teuer. Kohletagebaue verursachen enorme volkswirtschaftliche Schäden, hohe Umwelt- und Gesundheitsschäden“, erklärte Kemfert. „Je schneller der Kohleausstieg stattfindet und je besser der Strukturwandel gehandhabt wird, desto geringer sind die volkswirtschaftlichen Kosten.“

Volker Quaschning von der HTW Berlin hält die Ziele des Klimaschutzplans 2050 insgesamt für zu wenig ambitioniert, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Um den eigenen Klimaschutzansprüchen gerecht zu werden, wäre ein vollständiger Kohleausstieg bereits zwischen 2025 und 2030 erforderlich. Dazu müsse es einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss geben, bei denen die Energiekonzerne eine besondere Verantwortung hätten. „Die Klimafolgekosten für alte Braunkohlekraftwerke liegen in der Größenordnung von 10 Cent pro Kilowattstunde. Hinzu kommen die Schäden durch Luftverschmutzung wie Quecksilber, Feinstaub oder Stickoxide. Werden diese Folgekosten in die Berechnung mit einbezogen, dürfte ein schneller Kohleausstieg am Ende sogar zu Kosteneinsparungen führen“, so Quaschning. (Sandra Enkhardt)

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