Der Ministerrat in Baden-Württemberg hat auf seiner letzten Sitzung noch einen Entwurf der„Freiflächenöffnungsverordnung“ zur Anhörung freigegeben. Hintergrund ist, dass das Land von der engen Flächenkulisse des Bundes bei den Photovoltaik-Ausschreibungen abweichen wolle, hieß es in der offiziellen Erklärung. Dazu mache Baden-Württemberg von der Länderöffnungsklausel im EEG mit seiner Verordnung Gebrauch. Das Ländle wolle so künftig Gebote für neue Solarparks auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten ermöglichen. Baden-Württemberg wolle damit auch stärker konkurrenzfähig zu den Konversionsflächen im Osten und Norden Deutschlands werden, die bei Zuschlägen für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen bislang oft zum Zuge kamen.
„Obwohl wir im Südwesten aufgrund der überdurchschnittlichen Sonnenscheindauer eine hervorragende Ausgangslage für den Ausbau der Photovoltaik besitzen, profitieren von den im EEG vorgesehenen bundesweiten Ausschreibungen für Freiflächenanlagen bisher insbesondere die ost- und norddeutschen Bundesländer mit großen Konversionsflächen und geringen Pachtkosten“, erklärte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller am Mittwoch. Baden-Württemberg wolle nun mit der der Verordnung sein Angebot potenzieller Flächen für Photovoltaik-Anlagen erweitern. Untersteller hofft in der Folge auf mehr Zuschläge für neue Solarparks im Ländle. Gleichzeitig solle mit der Verordnung sichergestellt werden, dass Flächen, die für die Lebensmittelerzeugung und aus ökologischen Gründen besonders wertvoll seien, nicht übermäßig für die Erzeugung von Solarstrom genutzt würden.
Die Verbände haben nun sechs Wochen Zeit für Stellungnahmen zur Verordnung. Diese soll nach dem aktuellen Zeitplan der Landesregierung Ende März in Kraft treten. In Baden-Württemberg sind knapp zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche als „benachteiligte Gebiete“ eingestuft. Insgesamt sind es nach offiziellen Angaben 900.000 Hektar. Bei den Pilotausschreibungen waren in diesem Jahr erstmals zehn Zuschläge für neue Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten vergeben worden. Auch im EEG 2017 ist diese Zahl der Zuschläge in dieser Flächenkategorie auf jährlich zehn Anlagen begrenzt.
Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung lag nach Ministeriumsangaben im vergangenen Jahr bei 8,2 Prozent. „Um einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss Baden-Württemberg diesen Anteil in den kommenden Jahren kräftig erhöhen“, so Untersteller weiter. Neben zusätzlichen Dachflächen müsse daher auch weiteren Potenzial für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erschlossen werden. (Sandra Enkhardt)
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