Zehn wichtige Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Speicher

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Die Kombination von Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeichern kann den Solarstromanteil in Europa auf ein deutlich höheres Niveau bringen, sagt der europäische Photovoltaik-Verband Solarpower Europe. Damit diese Technologie ihr volles Potential entfalten kann, fordert der Verband nun ein angemessenes Regelwerk. Dabei sollten folgende Rahmenbedingungen sowohl auf EU-Ebene als auch auf den verschiedenen nationalen Ebenen gelten:

  1. Es sollte eine EU-weite Definition für „Elektrische Speicher“ eingeführt werden. Diese soll elektrische Speicher als neue, eigene Komponenten-Klasse für Stromnetze etablieren, die mehrere Leistungen zugleich erbringen kann. (In Abgrenzung zu klassischen Komponenten für die Übertragung, Verteilung und Erzeugung von Strom) Dabei sollte berücksichtigt werden, dass elektrische Speicher Strom zwar sowohl aufnehmen als auch abgeben können, dafür aber nicht doppelt besteuert werden dürfen. Darüber hinaus sollte die EU-weite Definition für „Elektrische Speicher“ den kommerziellen Wert von Flexibilitätsdienstleistungen anerkennen und Planer, Regulatoren und Netzbetreiber dazu ermutigen, Stromspeicher in ihren Planungen zu berücksichtigen.
  2. Die neue Renewable Energy Directive (REDII) sollte das Recht der Verbraucher bewahren, erneuerbare Energien selbst zu erzeugen und zu verbrauchen. Das heißt, Verbraucher müssen Speicher ohne Diskriminierung besitzen und betreiben können. Der gespeicherte Strom muss daher frei von speziellen Steuern oder Gebühren sein.
  3. Die Intraday-Märkte sollten dahingehend reformiert werden, dass große Solaranlagen besser zur Stabilisierung des Systems beitragen können. Das würde auch neue Lösungen zur Kombination von Photovoltaik und Stromspeichern fördern.
  4. Sowohl auf Übertragungs- als auch auf Verteilebene muss ein Markt für Verkauf und Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen entwickelt werden. Dezentrale Energieerzeuger sollten dabei uneingeschränkten Marktzugang haben. Verteilnetzbetreiber sollten Flexibilitäten sowohl von der Übertragungs- als auch von der Verteilnetzebene abrufen können.
  5. Es müssen klare Regeln geschaffen werden, die klären, wann und unter welchen Umständen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber Speicherlösungen betreiben dürfen.
  6. In gezielten Solarausschreibungen könnte man die Kombination mit elektrischen Speichern als positives Gewichtungskriterium einführen (zum Beispiel auf Inseln). Wenn die Fähigkeit, Netzüberlastungen zu vermeiden, bei Ausschreibungen berücksichtigt würde, könnte das die Kombination von Photovoltaikanlagen mit Speicherlösungen anreizen.
  7. Das gemeinschaftliche Teilen von selbst erzeugtem Strom über kollektive Eigenverbrauchssysteme muss für Verbraucher möglich sein. Dabei sollten Dritte die Möglichkeit haben, Stromspeicher über Pooling-Plattformen wie virtuelle Kraftwerke oder Peer-to-Peer-Mechanismen zu betreiben.
  8. Für alle Interessensvertreter muss es klare Regeln in Bezug auf Datentransparenz und Datenzugang geben. Beide sind grundlegende Voraussetzung, um Innovationen im Netzdesign und -betrieb zu entwickeln und dabei die Zuverlässigkeit und Sicherheit zu erhöhen. Daneben ist der Datenzugang ein wichtiger Pfeiler für die Weiterentwicklung von Photovoltaik-Speicher-Kombinationen sowohl auf der Verbraucherebene (zur Ermittlung der Ökonomie) als auch auf der Netz-Ebene (für die Integration dezentraler Energiequellen).
  9. Solar-Speicher-Betreiber sollten angemessen für die Bereitstellung von Netzdienstleistungen bezahlt werden. Um auf angemessen auf Marktentwicklungen und Systembedürfnisse reagieren zu können, müssen Preissignale gegeben werden.
  10. Die Verteilnetz-Entgelte sollten "fit für die Energiewende" sein und Verbraucher dazu anregen, in Technologien wie Speicher und moderne Messgeräte zu investieren. Damit soll eine Ausgewogenheit zwischen volumetrischen und kapazitätsbasierten Netztarifen gewährleistet werden.

(Mirco Sieg)

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