Als zentrales energiepolitisches Vorhaben mit hoher Bedeutung für die Planungssicherheit der betroffenen Akteure bezeichnete Bundeswirtschaftminister Sigmar Gabriel (SPD) den am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung. Das Gesetz stellt Gabriel zufolge sicher, dass die Finanzierung für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig gewährleistet wird, ohne die Kosten einseitig auf die Gesellschaft zu übertragen werden oder die wirtschaftliche Situation der Betreiber zu gefährden. Die Verantwortung soll demnach zwischen den AKW-Betreibern und dem Bund aufgeteilt werden: Die Betreiber bleiben für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig, der Bund will künftig die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, werden die Betreiber dem Bund die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung zur Verfügung stellen. Diese würden in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übertragen. Dieser Fonds sei als Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert, vereinnahme die Mittel, lege sie an und zahle sie aus. Die Betreiber würden verpflichtet, einen Betrag von 17,389 Milliarden Euro in den Fonds einzuzahlen. Gegen die Zahlung eines zusätzlichen Risikozuschlages von 35,47 Prozent könnten die Betreiber ihre Verpflichtung zur Zahlung eines gegebenenfalls erforderlichen Nachschusses an den Fonds beenden. Dieser Risikozuschlag deckt laut Ministerium die über die kalkulierten Entsorgungskosten hinausgehenden Kosten- und Zinsrisiken ab. Die Einzahlung in den Fonds bestehe damit aus dem Grundbetrag in Höhe von insgesamt 17,389 Milliarden Euro und dem Risikoaufschlag in Höhe von insgesamt 6,167 Milliarden Euro, also einem Gesamtbetrag in Höhe von 23,556 Milliarden Euro. Das Gesetz soll dem Ministerium zufolge nun zügig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden. Ziel sei – vorbehaltlich der beihilfenrechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission – ein Inkrafttreten zum 31. Dezember 2016.
Wie Gabriel der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Mittwochausgabe) sagte, will er das erarbeitete Gesetzespaket als politischen Beitrag zur Planungssicherheit der Energiekonzerne verstanden wissen. „Die Unternehmen gewinnen Planungssicherheit für ihre Mitarbeiter und Anteilseigner“, so Gabriel: „Zu einem gesellschaftlichen Konsens über ein so wichtiges Thema wie dem Atomausstieg gehört auch, dass man die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt.“ Eon und RWE würden mit ihren Konzernablegern Innogy und Uniper mehr als 100.000 Menschen beschäftigen. „Mit der Einrichtung des Staatsfonds können die Bilanzen der Energiekonzerne endlich bereinigt werden“, so Gabriel.
„In dieser Form führt das Gesetz zu einer weitreichenden Haftungsübernahme zulasten des Staates und zugunsten der Energiekonzerne“, kritisiert der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger. Der Gesetzentwurf müsse im Bundestag deutlich zugunsten der Steuerzahler nachgebessert werden. Es sei weder fair noch vernünftig, dass sich die AKW-Betreiber gegen Zahlung eines Risikoaufschlags aus der weiteren Haftung freikaufen könnten. So werde das Verursacherprinzip ausgehebelt. „23,6 Milliarden Euro werden nicht annähernd reichen, um die Lagerung der Überreste des Atomzeitalters zu finanzieren“, so Weiger. Jetzt seien den Betreibern noch einmal 1,4 Milliarden erlassen worden, die sie weniger als von der Atom-Finanzkommission vorgeschlagen in den öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen müssten.
Weiger sieht daher die Gefahr weiterer Zugeständnisse: „Die Bundesregierung hat bereits signalisiert, dass sie den Atomkonzernen Anteile an deren Atommüll-Entsorgungsfirma GNS abkaufen will, um eine staatliche Zwischenlagergesellschaft aufzubauen. Auf die Steuerzahler kommen enorme finanzielle Risiken zu, und die Bundesregierung macht nicht einmal die Rücknahme der Klagen gegen den Staat zur Bedingung.“ Vor einem internationalen Schiedsgericht läuft gerade eine Klage von Vattenfall gegen Deutschland auf fünf Milliarden Euro Schadensersatz.
Auch Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), hält die Höhe der Rückstellungen für zu gering. „Die Atomkonzerne haben über Jahrzehnte Subventionen erhalten und gute Gewinne mit ihrem Strom gemacht. Jetzt sollen sie sich von der Verantwortung für den schwierigen Atommüll freikaufen dürfen.“ Falk bemängelt, dass die Bundesregierung die Kosten für die Atomkonzerne deckeln will, ohne genau zu wissen, welche Gesamtkosten für die Atommüllentsorgung auf uns zukommen werden. Bei den 23,5 Millionen Euro handele es sich voraussichtlich nur um einen Bruchteil der Gesamtkosten. Zugleich wolle die Bundesregierung die Brennelementesteuer zum Ende des Jahres 2016 auslaufen lassen, das sei ein weiteres Geschenk an die Atomkonzerne. Dabei könnten gerade die Einnahmen aus der Brennelementesteuer gut für die Finanzierung der Atommüllentsorgung verwendet werden. Es sei bedauerlich, dass die Bundesregierung auf diese Weise das von ihr selbst propagierte Verursacherprinzip nun mit einem Gesetz großflächig umgehen wolle. (Petra Hannen)
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