Im Finanzausschuss des Bundestages wird es am kommenden Montag eine zweistündige öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität geben. Es sei geplant die seit Jahresanfang geltende fünfjährige KfZ-Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von Elektrofahrzeugen auf zehn Jahre zu verlängern. Diese Regelung soll dem Entwurf zufolge rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Zudem sei eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers vorgesehen. Damit wolle die Bundesregierung, Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Als Sachverständige geladen seien Frank Hechtner von der Freie Universität Berlin; Frank Iwer von der IG Metall Baden-Württemberg; Dietmar Oeliger vom NABU Naturschutzbund Deutschland; Bernd Walter von BMW und Martin Wietschel vom Fraunhofer-Insitut für System- und Innovationsforschung ISI.
Seit Juli können Käufer von Elektro- und Hybridfahrzeugen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits eine Kaufprämie von bis zu 4000 Euro beantragen. Diese wird hälftig von der Bundesregierung und den Autoherstellern gezahlt und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Bislang stieß die Kaufprämie auf eher verhaltene Resonanz. Im ersten Monat sind etwas mehr als 1500 Anträge gestellt worden. Insgesamt sind 1,2 Milliarden Euro im Fördertopf, die für Käufer von Elektroautos bis 2019 ausgeschüttet werden sollen.Nach der fortlaufend aktualisierten Liste des BAFA sind aktuell 91 Fahrzeugmodelle verschiedener Hersteller förderfähig. (Sandra Enkhardt)
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