Kein Nachrückverfahren in 5. Photovoltaik-Pilotausschreibung

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Die fünfte Runde der Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist nun abgeschlossen. Es wird kein Nachrückverfahren geben, wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Website am Donnerstag veröffentlichte. Bis zum 24. August lief die Frist für die erfolgreichen Bieter, die Zweitsicherheit für ihre Photovoltaik-Projekte zu hinterlegen. Ob alle Bieter die korrekte Zweitsicherheit hinterlegt haben, konnte ein Sprecher der Bonner Behörde auf Anfrage von pv magazine zunächst nicht sagen. Zum Abschluss der August-Auktion werde die Bundesnetzagentur auch noch ein aktualisiertes Hintergrundpapier mit weiteren Informationen in Kürze veröffentlichen.

Es waren in der fünften Photovoltaik-Ausschreibungsrunde insgesamt 25 Gebote mit einer Leistung von 130,285 Megawatt bezuschlagt worden. Der durchschnittliche Zuschlagswert betrug dabei 7,23 Cent pro Kilowattstunde, das niedrigste erfolgreiche Gebot bei 6,80 Cent pro Kilowattstunde. Dies ist eine weitere Preissenkung gegenüber der Vorrunde, als der durchschnittliche Zuschlagswert auf 7,41 Cent pro Kilowattstunde lag. In der fünften Ausschreibungsrunde erhielt auch erstmals ein Photovoltaik-Projekt, das auf Flächen im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) installiert werden soll, einen Zuschlag. Auch die fünfte Runde war mit 62 Geboten für Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 311 Megawatt wieder deutlich überzeichnet.

Im Dezember wird es noch eine weitere Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen mit einem Gesamtvolumen von 150 Megawatt geben. Ab 2017 greift dann die EEG-Novelle. Dies bedeutet, dass die Freigrenze auf 750 Kilowatt Leistung steigen wird, allerdings auch Dachanlagen ab dieser Größe in die Ausschreibungen einbezogen werden. Das Volumen wird daher auch auf 600 Megawatt jährlich erhöht werden.

Auf Anfrage von pv magazine hatte die Bundesnetzagentur eine Auflistung aller bisher abgerufenen Förderberechtigungen aus den ersten vier Ausschreibungsrunden zusammengestellt. Dabei zeigte sich, dass erst 19 der 122 erteilten Zuschläge bis Mitte August eingelöst worden sind. Sie verteilen sich auf 17 Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 104 Megawatt. Die bezuschlagte Gebotsmenge aus den ersten vier Runden betrug insgesamt etwa 648 Megawatt. Allein aus der ersten Runde, in der 25 Zuschläge erteilt worden sind, sind noch 20 Projekte offen. Wenn die Projektierer keinen Abschlag bei der Vergütung von 0,3 Cent pro Kilowattstunde in Kauf nehmen wollen, müssen sie diese Anlagen bis Oktober ans Netz bringen. (Sandra Enkhardt)

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