Grenzüberschreitende PV-Ausschreibungen zwischen Deutschland und Dänemark besiegelt

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Die getroffene Vereinbarung zwischen Deutschland und Dänemark ist die erste ihrer Art, heißt es von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Sie schaffe den Rahmen für eine grenzüberschreitende Teilnahme an Photovoltaik-Ausschreibungen. Das bedeutet laut demText der Kooperationsvereinbarung, „die teilweise Öffnung der jeweiligen nationalen Fördersysteme für Gebote von PV-Projekten, die sich im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei befinden.“

Das Abkommen besiegelt zunächst nur ein einmaliges Pilotverfahren im Jahr 2016 in dessen Rahmen zwei separate Photovoltaik-Ausschreibungen in Deutschland und Dänemark durchgeführt werden. Dänemark wird eine Ausschreibungsrunde von insgesamt 20 Megawatt durchführen, von der anteilig 2,4 Megawatt für Freiflächenanlagen mit Standort in Deutschland geöffnet werden. Deutschland hingegen wird eine Ausschreibung starten, bei der eine Leistung von 50 Megawatt für Anlagen auf dänischem Boden offen ist. Entscheidend sei allerdings, „dass die Kooperation zum gegenseitigen Vorteil ist und einen realen Effekt auf die Energiewende in beiden Ländern hat“. Daher umfasse sie auch den physikalischen Stromimport.

Die Ausschreibungen sollen gemäß dem jeweiligen nationalen Ausschreibungsdesign umgesetzt werden. Was die standortspezifischen Bedingungen betrifft, sollen die Reglungen und Bedingungen des Landes gelten, in dem sich die Anlage befindet. Das betreffe zum Beispiel „Bedingungen hinsichtlich der Flächenkulisse, des Planungsrechts sowie steuerliche Bestimmungen.“

Grundlage der Vereinbarung sind die Kooperationsmechanismen der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG, informiert das BMWi. Der deutsche Staatssekretär Rainer Baake spricht von einem „wichtigen Signal für die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit“. Lars Christian Lilleholt, dänischer Minister für Energie, Versorgungsunternehmen und Klima, sagt, die Vereinbarung stelle sicher, dass „die Förderung erneuerbarer Energien in beiden Ländern im Einklang mit EU-Recht steht“. (Mirco Sieg)

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