Die EU-Kommission hat zu Wochenbeginn die Prüfung eines Ausschlusses von drei weiteren chinesischen Photovoltaik-Herstellern eingeleitet. Davon betroffen sind Ningbo Osda Solar Co. Ltd. (Osda Solar), Ningbo Qixin Solar Electrical Appliance Co. Ltd. (Qixin Solar) und Shandong Linuo Photovoltaic Hi-Tech Co. (Linuo), wie aus einer Veröffentlichung der EU-Kommission hervorgeht. Allen drei Herstellern werden Verstöße gegen das seit Dezember 2013 geltende Undertaking vorgeworfen. Osda Solar soll Solarmodule unter dem geltenden Mindestimportpreis in der EU verkauft haben und über unabhängige Importeure, die nicht bei der EU entsprechend gelistet sind. Ähnliche Vorwürfe erhebt Brüssel auch gegen Linuo und Qixin Solar. Letztere sollen zudem über Ausgleichsgeschäfte das geltende Undertaking verletzt haben.
In dem Brüsseler Dokument sind auch die Nummern der entsprechenden Rechnungen zum Weiterverkauf der Solarmodule unter Mindestimportpreisen angegeben. Die Geschäfte wurden demnach alle im vergangenen Jahr getätigt. Im Falle eines Ausschlusses der drei chinesischen Photovoltaik-Hersteller aus dem Undertaking drohen für diese Geschäfte die nachträgliche Erhebung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle von etwa 50 Prozent. Die beteiligten Unternehmen können nun zunächst noch zu den Vorwürfen Stellung nehmen, ehe Brüssel eine endgültige Entscheidung trifft.
In dem Dokument der EU-Kommission heißt es weiter, dass die nun festgestellten Verstöße ein ähnliches Muster bei der Vorgehensweise der chinesischen Hersteller zeigten. Dennoch habe die Überwachung des Undertakings durch Brüssel bislang keine systematischen Verletzungen durch eine große Zahl von chinesischen Photovoltaik-Herstellern oder der chinesischen Handelskammer CCCME offenbart. Dennoch sei mit dem Schreiben auch CCCME über die ähnliche Vorgehensweise bei den Verstößen informiert werden. Wenn weitere Fälle dieser Art in Zukunft auftreten sollten, behalte sich die EU-Kommission vor, die Praktikabilität des Undertakings auf den Prüfstand zu stellen.
Das Undertaking war zwischen den chinesischen Herstellern und der EU-Kommission war im Zuge eines Anti-Dumping- und Anti-Subventionsverfahrens gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller ausgehandelt worden, das die von Solarworld geführte Vereinigung EU Prosun in Brüssel beantragt hatte. Um die Verhängung der Zölle zu vermeiden, einigten sich EU-Kommission und chinesische Photovoltaik-Produzenten auf Mindestimportpreise und Einfuhrbegrenzungen. Die Mehrheit der größeren Hersteller in China akzeptierte die Verpflichtung. Der Mindestimportpreis – der derzeit bei 56 Eurocent pro Watt für kristalline Solarmodule liegt -gilt seit Dezember 2013. Erst Ende Juni schloss die EU-Kommission mit Shinetime China den siebten Photovoltaik-Hersteller aus der Vereinbarung wegen Verstößen aus dem Undertaking aus. Canadian Solar, Renesola, ET Solar, Znshine, Chint Solar und Sunny Energy waren zuvor von Brüssel Verstöße nachgewiesen worden. Trina Solar beantragte nach Beginn der Auslaufprüfung im Dezember 2015 den freiwilligen Rückzug aus dem Undertaking, den Brüssel mittlerweile bewilligte.
Die Auslaufprüfung für die Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller muss die EU-Kommission bis spätestens März 2017 abschließen. Es geht im Kern darum, ob das Undertaking und damit die Mindestimportpreise auslaufen oder verlängert werden. Vor einer Woche wandten sich 34 Solar- und Erneuerbaren-Vereinigungen aus verschiedenen europäischen Ländern, darunter SAFE und Solarpower Europe, in einem Schreiben an die EU-Handelskommissarin Celilia Malmström und forderten ein Ende der Mindestimportpreise und Anti-Dumping-Maßnahmen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.