Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch die EEG-Novelle 2016 verabschiedet. Der Gesetzentwurf sei mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD angenommen worden. Dabei akzeptierte der Ausschuss auch noch die zuletzt vorgenommenen, zahlreichen Änderungen (pv magazine berichtete), wie der Bundestag mitteilte. Die Oppositionsparten, die Linke und die Grünen, lehnten wegen der kurzfristigen Vorlage des Änderungspakets eine Teilnahme an der Abstimmung ab. Mehrere von der Opposition vorgelegte Änderungs- und Entschließungsanträge seien von der Koalitionsmehrheit abgelehnt worden, hieß es weiter.
Die SPD-Fraktion betonte in der Ausschusssitzung, dass auf ihr Drängen noch „eine vernünftige Regelung“ zur Sicherung der Akteursvielfalt sowie für Photovoltaik-Mieterstrommodelle in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Die Union erklärte, dass mit der Novelle „eine wichtige Weichenstellung“ vorgenommen worden sei. Nun sei „eine präzise Mengensteuerung durch Ausschreibungen im Wettbewerb möglich“.
Die Vertreter der Linken und Grünen kritisierten erneut die geplante Umstellung der Förderung für Photovoltaik, Windkraft und Biomasse auf Ausschreibungen. Dies sei der falsche Weg und die Klimaschutzziele würden nicht erreicht, hieß es bei der Linken. Die genauso wie die Grünen auf den massiven Zeitdruck hinwiesen, was eine "absolute Missachtung der Opposition" sei. Der Änderungsantrag mit 412 Seiten sei eine Stunde vor Sitzungsbeginn vorgelegt, kritisierte eine Sprecherin der Linksfraktion. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, bereits bei der EEG-Novelle 2014 sei ähnlich hektisch verfahren worden. Die Folge seien drei Korrekturgesetze gewesen, mit denen handwerkliche Mängel am Gesetz hätten beseitigt werden müssen. Die Grünen kritisierten neben den unzureichenden Ausschreibungsmengen auch die vorgenommenen Veränderungen an der besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Industrieunternehmen bei der EEG-Umlage. Ein Grünen-Sprecher erklärte zudem, die eingefügte Verordnungsermächtigung für Mieterstrommodelle werde wahrscheinlich nichts bringen, da die Bundesregierung wie schon bei ähnlichen Ermächtigungen keine Verordnung vorlegen werde.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wies die Kritik von Linken und Grünen zurück. Es gebe keine besonderen Entlastungen oder zusätzliche Ausnahmen für energieintensive Unternehmen. Er bezeichnete die Befürchtung, dass die Ausbauziele nicht erreicht werden würden, als unbegründet. Zu den Ausschreibungen erklärte Gabriel: "Es ist ein Riesenfortschritt, in den Markt zu gehen."
Am Montag hatte es noch eine dreistündige Anhörung von Experten im Wirtschaftsausschuss gegeben. In der Nacht zum Dienstag verständigten sich schließlich Vertreter von Union und SPD auf einige Änderungen im Gesetzentwurf. Am Freitag sollen nun Bundestag und Bundesrat das Gesetz endgültig verabschieden, das zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. (Sandra Enkhardt)
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