Shinetime China wegen Verstößen aus dem Undertaking ausgeschlossen

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Die EU-Kommission hat mit Shinetime China den siebten chinesischen Photovoltaik-Hersteller wegen Verstößen aus dem derzeit geltenden Undertaking ausgeschlossen, in dem Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen festgeschrieben sind. In dem am Mittwoch veröffentlichten Dokument begründet Brüssel den Ausschluss unter anderem damit, dass der chinesische Hersteller für eine Lieferung von Solarmodulen Mitte Januar 2015 zwei unterschiedliche Rechnungen ausgestellt habe – einmal unter Einhaltung des Mindestimportpreises, einmal mit niedrigeren Preisen. „Die Rechnungsnummern, die Menge der Module und die vom Unternehmen verwendeten Warencodes waren identisch. Die Zahlung, die der erste unabhängige Einführer in der Union für dieses Geschäft an Shinetime Europe tätigte, erfolgte in der Höhe des auf der Rechnung, auf der der MEP nicht eingehalten wurde, angegebenen Betrags“, heißt es im Dokument der EU-Kommission. Zudem habe Shinetime Europe keine oder verspätete vierteljährlichen Berichte über die getätigten Verkäufe nach Brüssel übermittelt.

Shinetime China habe bei der Anhörung zu dem Fall bestritten, in Europa Rechnungen und Wiederverkaufsrechnungen ausgestellt zu haben, auf denen der Mindestimportpreis nicht eingehalten worden wäre. Die EU-Kommission ging jedoch von der Echtheit der ihr vorliegenden Rechnungen aus. Allerdings sei dies auch in dem Fall irrelevant, da es weitere Beweise gab, wonach sich ein unabhängiger Abnehmer in der EU verpflichtete, an Shinetime China einen unterhalb des Mindestimportpreis liegenden Betrag zu zahlen. Dieser Betrag habe zudem genau der Summe auf der Wiederverkaufsrechnung entsprochen, bei der das Undertaking nicht eingehalten worden sei. Die Argumentation von Shinetime China, es habe sich dabei nur um eine Vorauszahlung gehandelt, ließ Brüssel ebenfalls nicht gelten.

Im Artikel 2 ihrer Verordnung erklärte die EU-Kommission die Handelsrechnung von Mitte Januar 2015 für nichtig. Für die Modullieferungen sollten nun rückwirkend die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle eingezogen werden, heißt es weiter. Diese liegen für die Mehrheit der chinesischen Photovoltaik-Hersteller bei rund 50 Prozent.

Das Undertaking war zwischen den chinesischen Herstellern und der EU-Kommission ausgehandelt worden, um die Verhängung der Zölle zu vermeiden. Die Mehrheit der größeren Hersteller in China akzeptierte die Verpflichtung. Der Mindestimportpreis – der derzeit bei 56 Eurocent pro Watt liegt – gilt seit Dezember 2013. Seither hat die EU-Kommission Canadian Solar, Renesola, ET Solar, Znshine, Chint Solar und Sunny Energy wegen verschiedener Verstöße ausgeschlossen. Trina Solar beantragte nach Beginn der Auslaufprüfung im Dezember 2015 den freiwilligen Rückzug aus dem Undertaking, den Brüssel mittlerweile bewilligte.

Die Auslaufprüfung für die Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller muss die EU-Kommission bis spätestens März 2017 abschließen. Es geht im Kern darum, ob das Undertaking und damit die Mindestimportpreise auslaufen oder verlängert werden. (Sandra Enkhardt)

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