Smart Meter: Digitalisierungsgesetz verabschiedet

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Mit ihrem am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende will die Bundesregierung den Umbau der Elektrizitätsversorgung durch die Energiewende beschleunigen. Dazu sollen vor allem intelligente Messsysteme beitragen: Während in der Vergangenheit elektrischer Strom nur in eine Richtung floss und Informationen über die Stromflüsse sehr limitiert waren, soll nach dem Willen der Bundesregierung das dezentrale Stromversorgungssystem der Zukunft durch bidirektionale Informations- und Stromflüsse gekennzeichnet sein.

Auf Verbraucherseite sind die meisten Privathaushalte von der kommenden Einbaupflicht von Smart Metern nicht betroffen, denn diese greift erst ab einem Jahresverbrauch von 6000 Kilowattstunden, da die Preisobergrenzen, ab denen ein Einbau vom Messtellenbetreiber verlangt werden kann, niedrig liegen. Für Endverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von unter 2.000 Kilowattstunden legt das Gesetz die zulässige Preisobergrenze für den Einbau eines intelligenten Messsystems auf 23 Euro brutto pro Jahr fest. Die zulässige Preisobergrenze bei einem Verbrauch zwischen 2000 und 3000 Kilowattstunden liegt bei 30 Euro, für 3000 bis 4000 Kilowattstunden bei 40 Euro und für 4000 bis 6000 Kilowattstunden bei 60 Euro. Für Verbräuche zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden beträgt die Preisobergrenze 100 Euro.

Denkbar ist der Einbau laut Bundesregierung in drei Konstellationen: wenn der Verbraucher selbst dies freiwillig veranlasst, der Grundstückseigentümer die gesamte Liegenschaft mit intelligenten Messsystemen ausstattet oder der Messstellenbetreiber seine Option nutzt, auch in diesem Verbrauchsbereich intelligente Messsysteme einzubauen und das vom Verbraucher oder Betreiber dann verlangt. Wichtig: Wenn der Verbraucher selbst einen Messstellenbetreiber mit dem Einbau beauftragt, gelten die Preisobergrenzen nicht.

Für Photovoltaikanlagenbetreibersah die Beschlussfassung, die sich noch Anfang der Woche abzeichnete, Einbaupflichten und Kostenübernahmen vor, die die Rentabilität von kleinen Anlagen gefährden. Inwiefern diese in der engültigen Beschlussfassung enthalten sind, analysiert pv magazine zurzeit. (Petra Hannen)

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