Neues Zugpferd für die Photovoltaik

Teilen

Der wichtigste Motor für die deutsche Photovoltaikbranche, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), stottert. Die Anlagen rechnen sich fast nur noch über den Eigenverbrauch des Stroms, mit all den Risiken, die sich daraus für die Erzeuger ergeben. Doch nun ist ein neues Zugpferd in Sicht, die Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie wird nicht nur die Photovoltaiknachfrage beleben, sondern rückt auch Batteriespeicher, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Fokus der Häuslebauer und Bauträger.

Bisher war die EnEV für Photovoltaikanlagen weitgehend uninteressant. Die Architekten erfüllten die Auflagen für Neubauten, indem sie den Vorgaben eines Referenzgebäudes folgten. Dieses Haus war entsprechend gedämmt und enthielt eine Gastherme sowie eine kleine Solarthermieanlage, um dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) nachzukommen. Meist schaffte es sogar bessere Werte und wurde als KfW-70-Haus finanziell gefördert. Die Frage nach einer Photovoltaikanlage stellte sich somit nicht bei der Bauplanung, sondern irgendwann später mit Blick auf den Haushaltsstrom.

Seit Januar 2016 ist das nun anders. Die Vorgabe für den Primärenergiebedarf von Neubauten wurde um 25 Prozent abgesenkt. Wer jetzt baut, das heißt, den Bauantrag nach dem 1. Januar einreicht, muss also seinen Energieverbrauch reduzieren. Die einfache Kombination von konventioneller Heizung und Solarthermie kann zwar gerade noch so gesetzeskonform sein, doch nur wer besser baut, profitiert von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen durch die KfW-Förderung. Hier sind die Anforderungen entsprechend den höheren Anforderungen an das Referenzhaus gestiegen. Man muss besser sein als der EnEV-Standard, um die Förderung zu beziehen. Das beliebte KfW-70-Haus wird nun nicht mehr gefördert, da es nur noch dem EnEV-Standard entspricht. Förderungswürdig sind nun Häuser ab KfW-55 und besser (siehe Tabelle).

Über die Ziellinie mit Solarstrom

Da der Dämmstandard bei Wohngebäuden gleich geblieben ist, kann eine Photovoltaikanlage bei der Reduzierung des Primärenergiebedarfs helfen. In folgenden Konstellationen kann sie dem Bauherren Vorteile bringen:

Sie kann einem Gebäude, das den Mindeststandard knapp verfehlt, über die Ziellinie helfen. Denn der prognostizierte monatliche Ertrag der Anlage wird dem zu erwartenden Stromverbrauch aus den haustechnischen Geräten gegenübergestellt. So wird der Solarstrom in den Sommermonaten den kompletten Bedarf der Lüftung oder der Umwälzpumpen rechnerisch abdecken und ihn im Winter etwas senken. Diese Einsparung an Primärenergie kann die entscheidenden Prozente in der EnEV-Berechnung bringen. „Wenn das Haus an der Grenze liegt und man die Wahl hat zwischen einem Zentimeter mehr Dämmung oder einer Photovoltaikanlage, würde ich die Photovoltaik wählen“, sagt Michael Brieden-Segler, Geschäftsführer des E&U Energiebüros und Autor von Fachartikeln auf EnEV-online. Die Dämmung sei im Vergleich zu teuer. Da die Anlage lokal installiert und für den Eigenverbrauch ausgelegt sein muss, senkt sie für den Kunden darüber hinaus auch die Haushaltsstromkosten.

Die zweite Variante ist eher indirekter Art. Der wahrscheinlich billigste Weg, den Energieverbrauch in der EnEV-Berechnung zu senken, ist für die Planer künftig der Austausch der Gasheizung gegen eine beliebige Wärmepumpe. Schon heute seien 30 Prozent aller Heizungen in Neubauten Wärmepumpen, sagt Frank Röder, Leiter der Anlagenplanung bei Stiebel Eltron. Dieser Trend werde sich nun noch verstärken, denn die Umstellung berge gleich mehrere Vorteile. Eine Wärmepumpe erfüllt das EEWärmeG, ebenso wie eine Solarthermieanlage, weil Umweltwärme eingekoppelt wird. Je höher die Arbeitszahl der Wärmepumpe ist, desto stärker senkt sie die eingesetzte Primärenergiemenge. Außerdem ersetzt sie die konventionellen Energieträger Gas oder Öl durch Strom. Strom wird mit dem sogenannten Primärenergiefaktor zunehmend besser bewertet, weil er einen steigenden erneuerbaren Anteil enthält. All das bringt eine Wärmepumpe in der EnEV-Berechnung voran. Wenn nun aber deutlich mehr Wärmepumpen eingebaut werden, werde sich das auch positiv auf den Photovoltaikabsatz auswirken, ist sich Röder sicher. Denn das Haus hat nun einen höheren Stromverbrauch, wodurch sich die Eigenstromerzeugung noch besser rentiert.

Das fast autarke Eigenheim

Die dritte Möglichkeit ergibt sich durch die Änderung der KfW-Förderungen. Die Kreditbank hat nicht nur das KfW-70-Haus gestrichen, sie hat auch eine neue Kategorie geschaffen, nämlich das Effizienzhaus KfW-40 Plus. Obwohl die Bezeichnung nach einem bilanziellen Plusenergiehaus klingt, sei das nicht die zentrale Absicht der Förderung, sagt Sybille Bauernfeind, Sprecherin der KfW Bankengruppe. Stattdessen ziele das Haus auf eine weitgehende Autarkie der Bewohner.

Wer von der Förderung profitieren will, muss ein Haus bauen, das nur 40 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgebäudes aufweist und 45 Prozent besser gedämmt ist. Des Weiteren muss er eine lokale, erneuerbare Stromerzeugungsanlage bauen, die zunächst den Eigenbedarf abdeckt und nur Überschüsse einspeist. Sie muss pro Jahr mindestens 500 Kilowattstunden pro Wohneinheit plus zehn Kilowattstunden pro Quadratmeter erzeugen. Bei einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern wären das also 2.000 Kilowattstunden. Das Haus benötigt einen Speicher, der eine Stunde lang die volle Leistung dieser Mindestanlage aufnehmen kann. Stromerzeugung und -verbrauch müssen visualisiert werden, und es muss eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden.

Das klingt zunächst, als würden Bauherren bei diesem Vorschlag aufstöhnen und sich abwenden. Doch zumindest in Bayern werde sich das Modell schnell durchsetzen, sagt Jürgen Leppig. Er ist Energieberater und Vorstand des GIH, des Bundesverbands Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker.

Leppig war einer der Ersten, der eine Förderzusage für einen Kunden nach KfW-40 Plus erreicht hat. Dieser hatte bereits alles vorbereitet und sogar schon den Rohbau errichtet, um dann zum Frühlingsbeginn mit der neuen staatlichen Finanzspritze in den Ausbau zu starten. Leppig rechnet vor, dass das für ihn trotz der Zusatzkosten für mehr Dämmung bei Bodenplatte, Dach, Wänden, Fenstern und Türen und der umfangreichen Haustechnik mit Lüftung, Photovoltaik und Speicher kein Minusgeschäft ist. Er könne über die Kreditlaufzeit mit einem Rückfluss von 23.500 Euro rechnen (siehe Beispielrechnung nächste Seite). Dem Kunden komme dabei zugute, dass er am bayerischen 10.000-Häuser-Programm teilhaben kann. Außerdem baut er eine Einliegerwohnung ein, hat damit zwei Wohneinheiten und erhält daher die doppelte Förderung bei nahezu gleichen Kosten. Zusätzlich spart der Kunde über die Jahre noch Heiz- und Stromkosten durch den Eigenverbrauch. Dazu kommen die ideellen Vorteile: Das Haus dürfte nachhaltiger sein und mehr Unabhängigkeit bieten.

Förderung für Modellprojekte

Ähnliche Förderungen, die noch zusätzlich zum KfW-Kredit beantragt werden können, gibt es zum Beispiel auch in Nordrhein-Westfalen. Dort werden 100 Klimaschutzsiedlungen gebaut. Das Team von Frank Röder hat hier einen Bauherrn in Greven unterstützt, ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Die nordrhein-westfälische Energieagentur erwartet für eine Förderung ein Haus im Passivhausstandard mit beispielgebender Technik, das strenge CO2-Grenzwerte einhalten muss. Der Solarertrag kann aber in diesem Fall übers ganze Jahr bilanziert gegengerechnet werden. Stiebel Eltron baute eine geothermische Anlage, die Wärmepumpe mit großem Pufferspeicher, und eine große Photovoltaikanlage sowie die Lüftung ein. Zwar funktionierte ein geplantes Mieterstrommodell nicht, dafür münzt der Eigentümer die Solarerträge in Wärme um, die er den Mietern in Form einer Flatrate anbietet. Bis zu 30 Prozent solaren Deckungsanteil habe die Heizung, sagt Röder. Die Warmwasserversorgung erreiche sogar 60 Prozent.

Ein EnEV-Haus, das gerade den gesetzlichen Mindeststandard erfüllt, und Modellhäuser wie das in Greven liegen heute viel dichter beisammen als noch vor Jahren. Wenn ein Passivhaus maximal 15 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter an Heizenergie benötigt, liege ein EnEV-Haus heute bei knapp dem Doppelten, sagt Röder. Und das werde noch weiter abnehmen. Eine Neufassung der EnEV wird womöglich noch Ende des Jahres herauskommen. Sie verfolgt nicht nur den Zweck, die Baupraxis dem technisch Möglichen anzugleichen, sie passt auch deutsches Recht den EU-Vorgaben an. Die EU erwartet von ihren Mitgliedsstaaten, dass ab 2021 nur noch Niedrigstenergiegebäude gebaut werden, die ihren (kaum noch vorhandenen) Restenergiebedarf aus lokalen erneuerbaren Quellen decken. Wer von diesen Trends profitieren möchte, muss dafür sorgen, dass die Photovoltaikanlage und der eventuelle Speicher schon in die Hausplanung mit einfließen. Nur dann können sie die EnEV-Berechnung und die KfW-Förderung positiv beeinflussen.

Den Planungsprozess beeinflussen

In der Praxis würden die Haustechniker jedoch noch zu spät einbezogen, in der Regel erst wenn die Planungsphase und die EnEV-Berechnung abgeschlossen seien, sagt Brieden-Segler. Das dürfte auch daran liegen, dass Architekten sich bislang zwar mit der Dämmung beschäftigen mussten, die Haustechnik für sie aber wenig Bedeutung hatte. Und auch die Bauherren interessierten sich mehr für die Bemusterung der Bäder und der Einbauküchen als für die energetischen Fragen, hat Leppig festgestellt. Um einen Sinneswandel herbeizuführen, müssten sich die verschiedenen Gewerke und auch die Photovoltaikexperten viel stärker im Vorfeld einbringen und Überzeugungsarbeit leisten. Da die EnEV nur Grenzwerte definiert und die Technikfrage offenlässt, sind nämlich auch Technologien denkbar, bei denen Strom und Photovoltaik keine Rolle spielen. Insbesondere Pelletheizungen dürften ebenfalls einen Nachfrageschub erleben.

Damit Bauherren und ihre Architekten eine fundierte Wahl aus mehreren Möglichkeiten treffen können und die Entscheidung für eine bestimmte Anlagentechnik nicht auf zufälligen Vorlieben beruht, benötigen beide Seiten eine gründliche Beratung. Auch diese wird nun stärker gefördert. Allerdings muss sie von unabhängigen, zertifizierten Experten geleistet werden. Sie dürfen nicht wirtschaftlich mit den am Hausbau beteiligten Firmen verknüpft sein.

Der Solarhandwerker müsste demnach bauwilligen Kunden eine zusätzliche Beratung im Frühstadium, zum Beispiel auf Messen, anbieten und darüber hinaus Kooperationen mit Architekten und Bauträgern suchen. „Die Architekten sind dankbar für kompetente Partner“, weiß Brieden-Segler. Oft entwickelten sich aus erfolgreichen Erstprojekten langfristige Partnerschaften. Aber auch die Energieberater würden die frühe Einbeziehung der Solarhandwerker zu schätzen wissen. Sie könnten ihre Berechnungen auf der Basis konkreter Angebote viel genauer machen.

Sein Netzwerk jetzt zu erweitern kann sich lohnen. 2015 kauften und bauten sich mehr als 80.000 Menschen ein Haus, das besser als der EnEV-Mindeststandard war, und profitierten damit von der KfW-Förderung. Wenn das so bleibt und in diesem Jahr nur die Hälfte der Bauherren eine Solaranlage mit fünf Kilowattpeak dazunimmt, wären das 200 Megawattpeak an zusätzlicher Leistung. Bis 2021 muss dann jeder Neubau seinen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen lokal erzeugen. Welche Energiequelle wäre dafür besser geeignet als die Sonne?

 

EnEV-Anforderungen

 

erlaubter Transmissionswärmeverlust

erlaubter Jahresprimärenergiebedarf

Sonstiges

möglicher

KfW-Tilgungszuschuss

KfW-Effizienzhaus 40 Plus

55 %

40 %

Zusätzliche Anforderung: Plus-Paket

15 %

KfW-Effizienzhaus 40

55 %

40 %

 

10 %

KfW-Effizienzhaus 55

70 %

55 %

 

5 %

EnEV-Nichtwohngebäude ab 2016

80 %

75 %

 

nicht förderfähig

EnEV-Wohngebäude ab 2016

 

75 %

 

nicht förderfähig

EnEV-Referenzgebäude von 2014 legt die Basis fest:

100 %

100 %

 

 

in % des Referenzgebäudes nach EnEV

2016 wurden die Anforderungen an Neubauten erhöht und die Förderbedingungen der KfW für energieeffizientes Bauen angepasst. Die Basiswerte für den Transmissionswärmeverlust und den Jahresprimärenergiebedarf beziehen sich noch immer auf das Referenzhaus von 2014. Wenn die EnEV-Anforderungen steigen, erhöhen sich auch die Voraussetzungen, um einen Tilgungszuschuss von der KfW zu erhalten.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.