Wirtschaftsausschuss lehnt Änderungen am Wärme-EEG ab

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages hat einen von den Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich abgelehnt. Die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD stimmten dagegen, während Linke und Bündnis 90/Die Grünen für den Entwurf votierten, wie der Bundestag am Donnerstag mitteilte. Im eingebrachten Entwurf war vorgesehen, dass Hausbesitzer beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Zudem sollten Ersatzmaßnahmen wie die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss ans Wärmenetz erlaubt werden. Die Grünen griffen in ihrem Änderungsentwurf Regelungen auf, die es bereits in Baden-Württemberg gibt.

Nach Angaben der Grünen werden in Deutschland immer noch rund 90 Prozent der Heizungsanlagen mit Öl und Gas betrieben. Die Wärmewende sei daher „festgefahren“. Die Linke forderte mit Blick auf die Klimaziele eine Verdreifachung der Anstrengungen im Wärmesektor. 4,5 Millionen Haushalte, die ihren Wärmebedarf durch erneuerbare Energien deckten, seien zu wenig.

Die Abgeordneten der Unionsfraktion lehnten den Entwurf unter Anführung der Erfahrungen aus Baden-Württemberg ab. Demnach hätten die dortigen Vorschriften nur dazu geführt, dass Investitionen vorgezogen seien. Daher setzten CDU und CSU auf freiwillige Maßnahmen wie das Marktanreizprogramm und den Nationalen Aktionsplan für Energieeffizienz (NAPE). Auch die SPD-Vertreter verwiesen auf bestehende Programme hin, kündigten zugleich aber auch einen eigenen Vorschlag der Koalition zum Wärmebereich an. Notwendig sei ein "Durchbruch" in diesem Bereich, hieß es aus der SPD-Fraktion.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen zudem zwei Erfahrungsberichte der Bundesregierung zum Wärme-EEG zur Kenntnis. Darin enthalten sei die Aussage, dass der Anteil erneuerbarer Energien von etwa elf Prozent im Jahr 2011 auf 12,2 Prozent im Jahr 2013 gestiegen sei. Ziel der Regierung sei es, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Die dürfte nach Ansicht der Bundesregierung erreicht oder sogar übertroffen werden. Der prognostizierte Anteil der Erneuerbarem im Wärmebereich dürfte dann bei etwa 16,3 Prozent liegen. In den Erfahrungsberichten wird auch auf die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren-Wärmeanlagen hingewiesen. Sie könnten Wärme bereits vielfach zu vergleichbaren Kosten bereitstellen wie mit Öl oder Gas betriebene Anlagen. Den höheren Investitionskosten würden dabei deutlich niedrigere Betriebskosten gegenüberstehen.

Nach Aussage des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) zeigt die Ablehnung einmal mehr die Ratlosigkeit der Regierung, wie der Anteil Regenerativer im Wärmebereich gesteigert werden kann. „Wer Anträge ablehnt, muss erklären, wie er die selbst gesteckten Ziele eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2050 erreichen will. Deshalb sollten CDU/CSU und SPD mit dem anstehenden Abgleich von Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz die Chance nutzen, einen einfacheren, kosteneffizienten und klimaneutralen Rahmen für Neubau und Bestand zu setzen“, sagte Ulf Sieberg, BEE-Referent für Erneuerbare Wärmepolitik, auf Anfrage von pv magazine. Der Verband fordert ein Ende der Förderung von fossil betriebenen Heizungen durch die KfW und somit mit Steuergeldern. Nach den Beschlüssen der Weltklimakonferenz in Paris müsse der Ausbau erneuerbarer Wärme in Deutschland verfünffacht werden, um die Ziele zu erreichen, so Sieberg weiter. (Sandra Enkhardt)

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