Hemlock Semiconductor Pte. Ltd. Hat eine Schadenersetzklage gegen die JA Solar Technology Yangzhou Co., Ltd. beim Obersten Gerichtshof des Staates New York eingereicht. Dies sei bereits am 20. Januar 2015 erfolgt, bestätigte am Donnerstag der chinesische Photovoltaik-Hersteller in einer Börsenmitteilung. JA Solar habe die Papiere zum Rechtsstreit Anfang der Woche erhalten. Hemlock werde JA Solar Yangzhou vor die Vereinbarungen aus einem langfristigen Liefervertrag für Polysilizium gebrochen zu haben. Der chinesische Photovoltaik-Hersteller sei nun dabei die Klage zu prüfen. Eine von pv magazine angefragte Stellungnahme zu dem Rechtsstreit will JA Solar in Kürze abgeben, lag zunächst aber noch nicht vor. Das New Yorker Gericht hat dem chinesischen Hersteller eine Frist von 180 Tagen – die bis zum 24. Mai läuft – gesetzt, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, wie aus den Unterlagen hervorgeht.
In den vom Gericht veröffentlichten Klageschreiben vom Juni vergangenen Jahres heißt es, dass der Siliziumvertrag zum 31. März 2015 gekündigt worden sei. Die bis dahin ausgebliebenen Zahlungen von JA Solar inklusive Zinsen beziffert Hemlock in dem Dokument mit mehr als 921 Millionen US-Dollar. Diese Schadensumme wolle der US-Hersteller nun mit Hilfe des Rechtsstreits mindestens einklagen, da es sich bei dem Liefervertrag um ein rechtlich, bindendes Dokument handele.
Die beiden Unternehmen hatten den Vertrag nach den vorliegenden Dokumenten am 4. Mai 2011 geschlossen. JA Solar habe sich darin zur Abnahme von bestimmten Mengen Polysiliziums zu festen Preisen von 2013 bis 2020 verpflichtet. Dabei sei der chinesische Hersteller auch eine Vorauszahlung von 103 Millionen US-Dollar festgelegt worden. Davon habe JA Solar nur die erste der acht vereinbarten Raten innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsschluss geleistet. Es handele sich um einen „take or pay“-Vertrag. Dies bedeutet, dass sich JA Solar verpflichtet habe, die bestellten Mengen zu einem festgelegt Preis zu kaufen, selbst wenn es sie nicht abnehme, heißt es in dem Gerichtsdokument aus dem Juni 2015 zu den aktualisierten Klagevorwürfen von Hemlock.
Nicht nur JA Solar liegt im Rechtsstreit mit Hemlock wegen langfristiger Lieferverträge für Silizium. Auch gegen die Solarworld-Tochter Deutsche Solar hat der US-Hersteller 2013 wegen Verletzung der Liefervereinbarungen eine Klage eingereicht. Damals forderte er Schadenersatz in Höhe von 83 Millionen US-Dollar; mittlerweile hat sich diese Summe aus 676 Millionen US-Dollar erhöht. Solarworld hat bislang versucht zu argumentieren, dass die mit Hemlock geschlossenen Verträge gegen europäisches Kartellrecht verstießen und die Abnahmeverpflichtungen daher nichtig seien. Dieses Argument wiesen US-Richter in einer Teilentscheidung zu dem Prozess Ende vergangenen Jahres zurück. Dennoch ist Solarworld zuversichtlich, eine Einigung mit Hemlock erzielen zu können. Solarworld sieht auch nach der letzten Entscheidung „keine höhere Risikoeinschätzung seit dem Prozessbeginn im März 2013“. Außerdem sei diese seither kontinuierlich bilanziell gewürdigt worden.
Außergerichtliche Einigungen hat Hemlock zuvor bereits mit anderen Herstellern erreicht, unter anderem Yingli Green Energy, denen es ebenfalls Brüche von langfristigen Siliziumverträgen vorgeworfen hat. (Sandra Enkhardt)
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