Ringen um die Bagatellgrenze für mittlere und kleine Photovoltaikanlagen

Teilen

Das 31. Symposium Photovoltaische Solarenergie eröffnet traditionell damit, dass das Bundeswirtschaftsministerium die nächsten Schritte der Regierung erläutert. Dieses Jahr ist das die Novelle des EEG, die bis zum Sommer stehen soll. Im Herbst solle dann die EU-Kommission zustimmen, damit die Ausschreibungen nach dem neuen EEG starten können.

Bezüglich des Ablaufs der Ausschreibungen ist alles geplant wie schon im Entwurf vorgesehen, der zur Abstimmung an die anderen Ressorts ging (pv magazine berichtete): Das Ausschreibungsvolumen soll bei 500 Megawatt liegen, allerdings gelten diese dann für alle Anlagen über ein Megawatt Leistung, also auch Dachanlagen. Die Ausschreibungen sollen nach dem pay-as-bid-Verfahren ablaufen. Jeder Gewinner bekommt dann die Stromabnahme-Vergütung, die er geboten hat, und nicht wie bei dem letztens verwendeten unique-pricing-Modell den höchsten Preis, zu dem ein Zuschlag erteilt wurde. Die Termine sollen auf den 1. März, 1. Juni und den 1. Oktober festgelegt werden. Grundsätzlich, also auch für Freiflächenanlagen, soll eine Bagatellgrenze für die installierte Leistung gelten, unter der Anlagen weiter ohne Ausschreibung gefördert werden sollen.

Kampf um die Bagatellgrenze

Derzeit steht in dem Entwurf, dass diese Bagatellgrenze bei einem Megawatt liegen soll. Cornelia Viertl aus dem BMWi Präsentiert diese Zahl als Vorschlag. „Ich bin froh darüber. Es ist ein fachlich fundierter Vorschlag“, sagt sie. Doch sie verhehlt nicht, dass hinter den Kulissen stark darum gerungen wurde und die Grenze auch deutlich niedriger liegen könne. „Im politischen Bereich wird über ganz andere, niedrigere Grenzen geredet“, so Viertl weiter. Sie appelliert an die Branche, sich stark einzubringen. Es sieht so aus, als ob das die entscheidende Schlacht bei der diesjährigen Novelle werden wird.

Die Kämpfe hinter den Kulissen betreffen jedoch die gesamte Gestaltung des Photovoltaik-Marktes. Bei den Ausschreibungen sollen die möglichen Flächen wieder denen angeglichen werden, die derzeit im EEG stehen (Das war bei den Pilotausschreibungen nicht der Fall). Auch wenn das landwirtschaftliche und Umweltinteressen nicht tangiert, ist das nicht einfach. „Wir nehmen wahr, dass das auf starke Gegenwehr stößt“, sagt Viertl.

Eine Gegenwehr, so ist der Eindruck nicht nur an diesem Morgen, ist bei jedem Punkt zu spüren, den die Photovoltaikbranche vorbringt. Cornelia Viertl ist bewusst, dass der Ausbaukorridor, der im EEG für Photovoltaik mit 2,4 bis 2,6 Gigawatt pro Jahr festgelegt ist, weit unterschritten wird. Daher sei im Entwurf vorgesehen, den atmenden Deckel anzupassen, nach dem die Einspeisevergütung je nach Unter- oder Überschreitung des Korridors angepasst wird. Der Korrekturmechanismus soll schneller reagieren, indem der Bezugszeitraum von einem Jahr auf ein halbes Jahr verringert wird. Bei Abweichungen nach unten soll es mehr Abstufungen und eine größere Steigerung der Vergütung geben. Aber auch das sei ein „politischer Prozess“.

Kräfte gegen den Eigenverbrauch

Da ist die Diskussion um den Eigenverbrauch nicht weit. Eicke Weber, noch Direktor des Fraunhofer ISE, wendet ein, dass die Einspeisevergütung diejenigen Mittelständler, die den Strom für ihren eigenen Bedarf gerne mit einer eigenen Photovoltaikanlage decken würden, gar nicht interessiert. Da sei die EEG-Umlage, die auf den Eigenverbrauch erhoben wird, das große Hemmnis. Weber stellt wie in den vergangenen Jahren die Frage, warum diese nicht einfach abgeschafft würde. Das würde maximal 20 Millionen Euro kosten bei einem Gesamt-Umlagetopf von 20 Milliarden Euro, dem Mittelstand helfen und gleichzeitig den Zubau wieder näher an den Zielkorridor bringen.

„Wir kennen die Argumente“, sagt dazu Cornelia Viertl. „Im politischen Raum gibt es Akteure, die sehr stark sind und die die Nachteile, die Sie sehen, nicht sehen“. Es gebe Kräfte, die den Eigenverbrauch verhindern wollen.

Da ist es vielleicht fast eine gute Nachricht, dass in der aktuellen EEG-Novelle der Eigenverbrauch laut Viertl nicht angefasst werden soll, da die politische Entscheidung zum Eigenverbrauch schon mit der letzten Novelle getroffen worden sei. Carsten Körnig vom BSW-Solar teilte in der späteren Diskussion mit, dass sein Verband die gesamte Klaviatur spielen werde. Zum einen wolle er überzeugen, zum anderen aber auch die schon lange angekündigte Verfassungsklage gegen die Umlage auf den Eigenverbrauch weiter vorantreiben. Es habe bis jetzt gedauert, da zunächst Betreiber die entsprechenden Bescheide haben bekommen müssen, gegen die sich jetzt klagen lasse.

Der Eigenverbrauch steht im Zusammenhang mit der Frage, wie Photovoltaik mehr in die Städte gebracht werden kann. Cornelia Viertl sagte, das Problem sei schon länger aus der Solarthermie bekannt. Es sei sehr komplex, Mietern die Partizipation zu ermöglichen, da ihnen anders als den Eigenheimbesitzern die Dachflächen nicht gehörten. „Mir sind wenige Lösungen bekannt, wie man das auflösen kann“, sagt sie. Harald Will von dem Unternehmen Urbane Energie, das sich dem Mieterstrom verschrieben hat, machte sie wenig Hoffnung für seinen Vorschlag. Er hat in der Diskussion angeregt, doch den Eigenverbrauch für Mieter bis zehn Kilowatt ebensowenig mit der EEG-Umlage zu belasten wie das für Eigenheimbesitzer der Fall ist. Doch das heiße Eisen Eigenverbrauch soll eben nicht angefasst werden.

Einige positive Beiträge

Immerhin könnte sich bezüglich der Vermarktung von Grünstrom etwas tun. Seit das Grünstromprivileg abgeschafft wurde, steht die Verordnungsermächtigung im Raum, mit der das BMWi alternative Modelle einführen kann. Das Grünstrommarktmodell, das von einigen Unternehmen der Branche vorgeschlagen wurde und die eigene Vermarktung von Solarstrom möglich machen sollte, ist anscheinend endgültig nicht mehr in der Diskussion. „Wir haben uns dagegen entschieden, weil es nicht kostenneutral war“, sagt Aicke Müller, ebenfalls aus dem BMWi. Jetzt werde aber über eine Möglichkeit zur Kennzeichnung von Grünstrom diskutiert. Es gebe dazu eine Arbeitsgruppe und es werde etwas passieren.

Trotz aller Barrieren könnte der Markt besser laufen, als es derzeit der Fall ist. Der BSW-Solar hat eine Umfrage über Barrieren gemacht, die Investitionen behindern. Trotz aller Einschränkungen sei es ja noch möglich, Anlagen zu bauen. „Doch dreiviertel der Befragten unterschätzen die möglich Rendite“, sagt Carsten Körnig. Daher sei es wichtig,  aufzuklären und die Botschaften schärfen.

Noch einige Details zu den Ausschreibungen

In ihrer Präsentation gingen Cornelia Viertl und Aicke Müller aus dem BMWi noch deutlich detaillierter auf die Ausschreibungen ein. „Wir haben uns Gedanken gemacht, wie die Ausschreibungen auf die einzelnen Technologien passen können“, sagte Viertl. Aus den Pilotausschreibungen letztes Jahr könne man die die Schlussfolgerung ziehen, das „funktioniere durchaus“. Die Erfahrungen seien „nicht schlecht“.

Cornelia Viertl stellt auch die Frage, wie nachhaltig es ist, wenn die Anlagen für Vergütungen von acht Cent pro Kilowattstunde den Zuschlag bekommen (siehe Diskussion in pv magazine März 2016, Seite 8). „Ich hoffe, die Projektentwickler haben sich das gut überlegt“, sagt sie. Aus der ersten Runde seien bisher vier Förderberechtigungen abgerufen, aus der zweiten Runde eine (bei insgesamt rund 100 bezuschlagten Projekten). Man höre aus der Branche, dass Projektgesellschaften verkauft würden, oder Projekte getauscht werden sollten. „Wir können erst nach 2 Jahren sagen, ob die Projekte entstehen“, sagt sie. Es gebe aber auch noch keine Rückgabe von Projekten. „Es gibt Indizien, dass wir ernsthafte Projekt angereizt haben“, ist ihre Schlussfolgerung.

In Zukunft soll das System, so der Plan, an einigen Punkten geändert werden. Das Nachrückverfahren könne entfallen, da es nicht genutzt worden sei. Dadurch können die Gewinner früher bekannt gegeben werden. Die Erstsicherheit, die bei Geboten hinterlegt werden muss, solle einheitlich bei fünf Euro pro Kilowattpeak liegen. Die Höhe der Zweitsicherheit, die nach dem erfolgten Zuschlag hinterlegt werden muss, solle an den Projektfortschritt angepasst werden. In der Vergangenheit haben Bieter auf Flächen geboten, auf denen sie gar keine Nutzungserlaubnis hatten. Diese absurde Situation will das Ministerium beenden, indem man zu einem Gebot eine Erklärung zum Nutzungsrecht zufügen muss.

Die Ausschreibungen sollen für Gebote aus anderen europäischen Ländern geöffnet werden. Das sei eine Forderung „aus dem europäischen Raum“. Da sich keiner vorstellen könne, dass Anlagen irgendwo gefördert würden, die den deutschen Steuerzahler Geld kosteten, gebe es drei Bedingungen: Dazu sei eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den Ländern nötig, es müsse auf Gegenseitigkeit beruhen und die Erzeugung müsse sich auf den deutschen Strommarkt auswirken, etwa auf den Börsenhandel. „Wir fangen an mit den Staaten, die kooperationswillig sind“, sagt Viertl. So wie es aussieht, sind das Dänemark und Luxemburg.

Das Ausschreibungsvolumen bei der Photovoltaik wird festgelegt. Ebenso bei Wind-Offshore und Biomasse. Die Ausschreibungsmenge bei Wind-Onshore solle dann nach einer komplizierten Formel berechnet werden, so dass insgesamt die Ausbauziele für die Erneuerbaren erreicht werden. Diese sind nämlich nicht nur spezifisch für einzelne Technologien festgelegt, sondern auch für den Anteil am Bruttostromverbrauch. Dieser solle im Jahr 2025 zwischen 45 und 50 Prozent liegen. (Michael Fuhs)

Zum 31. Symposium Photovovotlaische Solarenergie, das heute im Kloster Banz bei Bad Staffelstein begann, haben sich dieses Jahr bisher 452 Teilnehmer angemeldet, nach 570 in 2015 und 751 in 2014. Zu Hochzeiten des Branchenbooms im Jahr 2012 waren es 1030 Teilnehmer. Der Anteil der Teilnehmer aus dem Ausland liegt relativ konstant bei acht Prozent. Der Anteil der Universitäten, Institute, Verbände und Forschungszentren ist auf 35 Prozent gestiegen. 2012 lag er bei 12 Prozent. Das ist leicht zu verstehen, da in der Boomphase deutlich mehr Unternehmen am Markt aktiv waren. Dementsprechend ist auch die Zahl der Fachaussteller von 122 auf 67 in 2015 und 48 in 2016 gesunken. 29 Prozent der Teilnehmer sind dieses Jahr das erste Mal dabei.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.