In erster Lesung wird sich der Bundestag am Freitag mit dem Gesetzentwurf „Digitalisierung der Energiewende“ befassen. 14:25 Uhr soll der letzte Tagesordnungspunkt der Woche für die Abgeordneten aufgerufen werden. Eine Dreiviertelstunde soll dann beraten werden. Bei der Opposition, in der Energiebranche und bei Verbraucherschützern sorgt das Digitalisierungsgesetz für einiges Kopfweh und es gibt zahlreiche Forderungen für Nachbesserungen.
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der geplante Einbauzwang von Smart Metern. Gerade mit Blick auf die Privathaushalte lehnen dies die Grünen und Verbraucherschützer ab. „Für uns Grüne ist aber auch klar, dass es keine Zwangsbeglückung mit Smart Metern für private Haushalte geben darf. Für Haushalte muss es eine einfache und praktikable Ausstiegs-Regelung geben. Das können z.B. Messsysteme sein, bei denen die Abnehmer einfach selbst die Datenübermittlung an die Netzbetreiber unterbrechen können“, erklärte die energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, dass die Smart Meter für Privathaushalte „keine Vorteile, aber Kosten“ mit sich bringen. Zudem gebe es noch keine kostengünstigen Smart Meter. „Und selbst wenn, ließen sich die Smart Meter-Kosten von bis zu 100 Euro pro Jahr im Normalfall nicht wieder einspielen. Deshalb muss sich der Bundestag für das Prinzip der Freiwilligkeit stark machen“, so die Forderung der Verbraucherschützer.
Bei den Grünen sieht man für die Industrie durchaus einen Nutzen durch die Einführung von Smart Metern. „Intelligente Messsysteme, Zähler und Netze sind wichtige Bausteine für die Energiewende. Sie machen Verbrauchswerte transparent und können Stromversorgern helfen, durch intelligente Steuerung Verbrauchsspitzen zu senken und so für mehr Systemstabilität zu sorgen. Besonders in der Industrie, wo viel Strom verbraucht wird und dadurch auch viel Nachfrage in lastärmere Zeiten verschoben werden kann, brauchen wir zügig und flächendeckend Smart Meter“, so Verlinden weiter.
Direktvermarkter und Anbieter von Regelenergie stehen dem Gesetzentwurf ebenfalls skeptisch gegenüber. Sie fürchten, dass die neuen Smart-Meter-Systeme steuerungstechnisch wahrscheinlich weniger leisten können, als die bereits bei den Unternehmen existierenden Geräte. „Bei der Installation von intelligenten Messsystemen ist der Grundansatz, dass Daten zum Verbrauch und zur Erzeugung von Anlagen besser erfasst werden können. Parallel will man über diese Messsysteme einheitliche Schnittstellen zur Anlagensteuerung einführen. Dies ist zu begrüßen. Jedoch sollte es so erfolgen, dass die neuen Standards der Qualität der bisherigen Steuerungen mindestens entsprechen und kein Rückschritt bedeuten“, sagte kürzlich Alexander Krautz, Teamleiter Produktentwicklung von Next Kraftwerke, im pv magazine-Interview.
Ein großer Kritikpunkt ist auch noch der Datenschutz. „Ein Missbrauch der erfassten Daten muss jederzeit sicher ausgeschlossen werden – Datenschutzprobleme würden dem Erfolg der Technologie nachhaltig schaden“, sagte Grünen-Politikerin Julia Verlinden. „Wir fordern deshalb die Einführung eines Energiedatengeheimnisses für die anfallenden Daten. Für die Verarbeitung durch die zahlreichen beteiligten Stellen muss zudem ein striktes Zweckbindungsgebot gelten.“
Zuvor hatte auch schon der Bundesrat Nachbesserungen beim Digitalisierungsgesetz gefordert. So sollten Endverbraucher mit einem Jahresstromverbraucher bis zu 6000 Kilowattstunden die Einbindung ihres Messsystems in ein Kommunikationsnetz ablehnen können. Zudem müsste die Speicherfrist für Energieverbrauchswerte von 24 auf 12 Monate im Sinne des Datenschutzes verkürzt werden, so die Forderungen der Länderkammer, die sie Mitte Dezember verabschiedete. (Sandra Enkhardt)
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