Gegen Schönrechnerei

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Wie werden Anlagen heute oft schöngerechnet?

An drei wichtigen Kenngrößen wird oft gedreht, so die Erfahrung aus der Beratung von potenziellen Betreibern. Fast immer wird unterschlagen, dass auf den eigenverbrauchten Strom im Regelfall vier bis fünf Cent pro Kilowattstunde an Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Für die Strombezugsersparnisse werden dagegen oft mit 28 Cent pro Kilowattstunde, ohne es zu benennen, die Bruttokosten angesetzt. Als Solarstromgestehungskosten werden nur die circa 13 Cent pro Kilowattstunde angenommen. Macht eine scheinbare Ersparnis von 15 Cent, richtig wären 10 Cent. Weiter wird häufig eine überhöhte Eigenverbrauchsquote suggeriert. In den beiden letzten Fällen, die ich auf Tagungen erlebte, waren das jeweils 50 Prozent bei einer Fünf-Kilowatt-Anlage im durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt. Da kann man aber nur 30 Prozent erwarten. Wohlgemerkt: ohne Speicher. Und dann wird noch wie gottgegeben von meist drei Prozent oder mehr jährlicher Strompreissteigerung ausgegangen, zwei Prozent werden vom BSW-Solar und von der DGS als realistisch betrachtet. In der Konsequenz werden geschönte Amortisationszeiten von fünf bis sechs Jahren in den Raum gestellt. Dabei ist eine doppelt so lange Amortisationszeit bei einer Photovoltaikanlage ohne Speicher realistisch.

Wenn man die Wirtschaftlichkeit betrachtet, geht es nicht, ohne die steuerlichen Bedingungen zu berücksichtigen. Was gibt es für Möglichkeiten?

Es gibt ganz unterschiedliche Betreiber. Der „Steuersparfuchs“ will die Steuer optimieren und schafft es, etwas rauszuholen. Der „Normalo“ will nicht so viel optimieren, nutzt aber die einfachen Möglichkeiten bei der Umsatzsteuer und eventuell bei der Ertragsteuer. Die „Finanzamtsmüden“ versuchen, den Aufwand mit dem Finanzamt so weit wie möglich zu reduzieren. Die „extrem Finanzamtsmüden“ wollen mit der Behörde gar nichts mehr zu tun haben.

Was ist die beste Lösung bezüglich der Umsatzsteuer?

Prinzipiell ist der Betreiber einer Photovoltaikanlage Unternehmer und umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, er bekommt auf die Investitionen die 19 Prozent Vorsteuer vom Finanzamt erstattet, muss aber dafür Umsatzsteuer auf die Einnahmen berechnen, auch auf die Stromkostenersparnis durch den Eigenverbrauch (circa vier bis fünf Cent pro Kilowattstunde). Es ist möglich, bei jährlichen Umsätzen des steuerlichen „Gewerbebetriebes Photovoltaikanlage“ von unter 17.500 Euro von Anfang an oder mit Wechsel nach fünf Jahren die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Mit ihr muss keine Umsatzsteuererklärung mehr abgegeben werden und für den eigenverbrauchten Solarstrom auch keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Je höher die Eigenverbrauchsquote ist, also vor allem mit stationären oder E-Mobil-Speichern oder einem solar optimierten Wärmepumpenbetrieb, desto mehr macht die Umsatzsteuer aus. Wirtschaftlich wäre es fast immer das Beste, nach fünf Jahren (zuzüglich Rumpfjahr der Inbetriebnahme) von der Unternehmerregelung zur Kleinunternehmerregelung zu wechseln.

Was ist die beste Lösung für die Ertragsteuer?

Man muss sich entscheiden, ob man die Investitionskosten steuerlich geltend machen und sukzessive abschreiben will oder nicht. Das erfolgt vollkommen unabhängig von der Gestaltung der Umsatzsteuer, wenn man dem Finanzamt auf 20 Jahre oder 30 Jahre berechnet eine Gewinnerzielungsabsicht begründet. Dann muss man allerdings auch Ertragsteuer abführen. Es ist bei Photovoltaikanlagen ohne Akkuspeicher mit einem Eigenverbrauchsgrad ab rund 20 Prozent meistens möglich, eine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen, wenn man die Einnahmen des Eigenverbrauchs mit den eingesparten Strombezugskosten ansetzt. Bei einer Anlage mit Speicher wird es mit preiswerten Systemen auch möglich sein, allerdings kann der Speicher selbst nicht mit abgeschrieben werden. Ausgenommen sind „Wechselrichterspeicher“ (DC-gekoppelte Systeme), weil diese auf den Angeboten und Rechnungen als „integrierte Wechselrichtereinheit mit Speicher“ bezeichnet werden.

Diesen Weg zu gehen ist insbesondere sinnvoll, wenn man schnelle Steuerabschreibungsmöglichkeiten in großer Höhe nutzen will. Des Weiteren auch, wenn die Steuerersparnisse durch Abschreibungen langfristig nennenswert hoch sind, keine oder nur sehr niedrige Steuerberaterkosten für die Photovoltaikanlage entstehen und andererseits die Summe der jährlichen Überschüsse zu einem niedrigen zu versteuerndem Totalgewinn über 20 Jahre führt.

Wenn das nicht der Fall ist, kann man den umgekehrten Weg gehen und nachweisen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Dann muss man keine Ertragsteuern abführen und hat natürlich auch keinerlei Steuerberaterkosten für die Photovoltaikanlage. Das nachzuweisen ist in der Regel bei Anlagen mit Speichern auch möglich, da das Steuerrecht die Freiheit lässt, die Einnahmen des Eigenverbrauchs nicht nach den eingesparten Stromkosten, sondern nach den niedrigeren Selbstkosten zu berechnen. Die sind meist ähnlich niedrig wie die Stromgestehungskosten. Es ist also möglich, den steuerbürokratischen Aufwand relativ gut zu reduzieren.

„Finanzamtsmüde“ Käufer gehen also gleich in die Kleinunternehmerregelung und begründen gegenüber dem Finanzamt, dass sie keine Gewinnerzielungsabsicht haben. „Normalo“-Kunden wechseln erst nach fünf Jahren in die Kleinunternehmerregelung und begründen meist ebenfalls, dass sie keine Gewinnerzielungsabsicht haben.

Welche Amortisationszeiten kann man heute erwarten?

Ob sich die Investition in eine Photovoltaikanlage auf lange Sicht – 20 oder gar 30 Jahre – rechnet, hängt stark von erwarteten Strompreisentwicklungen ab. Grob kann man sagen, dass sich Anlagen ohne Speicher für den Steuertyp „Normalo“ nach 10 bis 15 Jahren amortisieren. Photovoltaikanlagen mit preiswerten kleinen oder mittelgroßen Speichern (rund zwei bis fünf Kilowattstunden nutzbare Speicherkapazität für eine vierköpfige Familie) rechnen sich je nach erwarteter Strompreisentwicklung und unter Berücksichtigung eines Akkutausches (Blei nach 10 Jahren, Lithium nach 15 Jahren) nach 15 bis 20 Jahren.

Was spricht trotzdem für die Anlagen mit Speicher?

Die Amortisationszeit gibt zur Bewertung der Anlagen ein verzerrtes Bild. Im dritten Jahrzehnt lassen sich mit reinen Photovoltaikanlagen bei der Annahme von drei Cent Börsenpreisvergütung für den Überschuss ab dem 21. Jahr kaum nennenswerte Erlöse erzielen. Die Anlagen mit Speicher liefern im dritten Jahrzehnt nach Abbezahlung der Anlage dagegen eine ansehnliche Zusatzrente von über 100 Euro pro Monat, da sich durch den höheren Eigenverbrauch mehr Stromkosten einsparen lassen. Für viele potenzielle Kunden dürfte es ein Argument sein, dass Speicher unabhängiger von künftigen Strompreissteigerungen machen.

Was bedeutet das für die Rendite?

Die Rendite für die Photovoltaikanlage ohne Speicher liegt für den Steuertyp „Normalo“ bei zwei bis drei Prozent, mit Speicher liegt sie zwischen 1,3 Prozent und 2,1 Prozent, alles bei angenommener zweiprozentiger jährlicher Strompreissteigerung. Das liegt immerhin über dem derzeitigen extrem niedrigen Zinsniveau von etwa einem Prozent Bankverzinsung.

Wie sieht die Rechnung für die Familie Finanzamtsmüde im Detail aus?

Familie Finanzamtsmüde wählt von Anfang an die Kleinunternehmerregelung und muss nur diese eine Meldung beim Finanzamt machen. Sie weist nach, keine Gewinnerzielungsabsicht zu haben, und damit hat sie keine zusätzliche Arbeit mit der Einkommensteuererklärung.

Nach 20 Jahren hat sich die Photovoltaikanlage mit dem Speichersystem trotz Akkuaustauschkosten zurückgezahlt, und im dritten Jahrzehnt steht der Familie eine hübsche monatliche Zusatzrente von rund 100 Euro zur Verfügung. Die Rendite beträgt zwei Prozent. Anstelle von 57.000 Euro muss sie für den Strom auf 30 Jahre gerechnet nur noch 29.000 Euro ausgeben.

Man muss aber ehrlicherweise dazusagen, dass die Situation im dritten Jahrzehnt nicht wirklich einschätzbar ist. So sind Kinder, wenn vorhanden, dann aus dem Haus, sodass der Jahresstrombedarf stark absinkt. Vielleicht aber werden die Zimmer untervermietet oder die Familie hat sich inzwischen ein preiswertes Elektro- oder Hybridauto angeschafft, welches sie überwiegend untertags mit selbst erzeugtem Solarstrom laden kann, sodass der Stromverbrauch zunimmt.

Was ist mit der Wirtschaftlichkeit des Speichersystems, wenn der Strompreis konstant bleibt?

Auch bei konstanten Strompreisen würde sich die Photovoltaikanlage und das Speichersystem für den Fall „Normalo“ mit einer geringen Rendite von einem Prozent auf 30 Jahre rechnen und hätte sich nach 25 Jahren amortisiert (siehe Grafik 1). Die Investition ist also genauso gut, wie wenn man sein Geld auf der Bank liegen lässt. Im Gegensatz dazu weiß man immerhin, wofür das eigene Geld arbeitet.

Auch der umgekehrte Fall ist denkbar. Der Strompreis kann auch um drei Prozent pro Jahr steigen. Für diesen Fall hat man eine wahrlich rentable Strompreisbremse im Keller und auf dem Dach. Die Rendite liegt dann bei knapp drei Prozent. Das dritte Jahrzehnt dient in allen Szenarien der attraktiven Zusatzrente, die auch in die Rendite einfließt.

Wie wirtschaftlich wird eine Anlage, wenn man sie steuerlich weiter optimiert?

Dann wird es ökonomisch richtig interessant. Die Familie „Steuersparfuchs“ hat ein hohes Einkommen, der Einkommensteuersatz beträgt 45 Prozent. Die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener gehen in zehn Jahren in Rente, danach sinkt der Steuersatz auf 30 Prozent.

Im Jahr 2015 bekommt sie eine hohe Sonderzahlung in Höhe von 10.000 Euro, zum Beispiel durch den Arbeitgeber oder durch den planmäßigen Verkauf des Anteils eines Windkraftfonds. Dann ist das vermutlich beste Steuersparmodell überhaupt die gezielte Anschaffung einer Photovoltaikanlage im Jahr 2016, wobei das Angebot im Jahr 2015 kommen muss.

Das liegt daran, dass die Photovoltaikanlage als mobiles Investitionsgut gilt, sodass der Investitionsabzugsbetrag (IAB) für das Jahr vor der Anschaffung und die Sonderabschreibung für das erste oder die ersten fünf Jahre für sie geltend gemacht werden kann. Das Ziel ist, die Versteuerung der 10.000 Euro auf einen möglichst langen Zeitraum zu strecken. Eine Photovoltaikanlage ist ideal, denn es gibt wohl kein besseres Investitionsgut, das schnelle, hohe Steuerersparnisse mit auf lange Sicht zu versteuernden niedrigen jährlichen Überschüssen kombiniert.

Die Familie wählt für das eigene Dach die noch EEG-umlagebefreite Zehn-Kilowattpeak-Anlage ohne Speicher für 15.000 Euro netto. Dann darf sie für das Jahr 2015 40 Prozent Investitionsabzugsbetrag geltend machen, also 6.000 Euro. Im ersten Betriebsjahr, also 2016, darf sie vom Restwert noch mal 20 Prozent abschreiben, also 1.800 Euro.

Diesen Betrag kann sie auch auf fünf Jahre verteilen, das sind dann 450 Euro. Das führt in den ersten Jahren zu hohen Steuerrückzahlungen, welche die Liquidität des Solarkontos sehr schnell verbessern. Spätere höhere Gewinne aus der Photovoltaikanlage müssen in unserem Falle weniger versteuert werden, da die Familie dann nur noch 30 Prozent Steuersatz aufweist (Abbildung 2).

Die Amortisationszeit liegt im betrachteten Fall sogar bei nur null Jahren. Finanziert man 80 Prozent der Anlage über einen Kredit, fließt das eingesetzte Eigenkapital von 3.000 Euro fast zeitgleich mit der Anlageninbetriebnahme zurück (siehe Grafik 2).

Die Eigenkapitalrendite beträgt 6,6 Prozent nach Baldwin und über 15 Prozent nach interner Zinsfußmethode.

Es wird zunehmend über „extrem finanzamtsmüde“ Betreiber gesprochen. Diese lassen Anlagen gar nicht mehr einspeisen und verzichten dadurch auf jegliche Bürokratie. Was ist davon zu halten?

Das ist bei Photovoltaikanlagen mit drei einphasigen Speichern oder einem Speicher, der unsymmetrisch alle drei Phasen des Hausnetzes bedienen kann, möglich. Wichtig ist, dass sie aufgrund des technischen Konzeptes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals auch nur eine Kilowattstunde Strom ins Netz einspeisen werden. Diese Anlagen müssen dem Finanzamt gegenüber überhaupt nicht gemeldet werden. Umsatzsteuerlich ist es kein nachhaltiges Gewerbe, damit ist es nicht umsatzsteueranmeldepflichtig, und einen Gewinn durch Betätigung eines Geschäftsbetriebes am Markt gibt es auch nicht, sofern man den Strom nicht an Mieter im Haus weiterverkauft. Im Finanzamtsdeutsch betreibt man dann diese PV-Anlage als „Privatsache“.

Allerdings kann man den Strom, den man nicht einspeist, über ein mehrstufig geregeltes Energiemanagementsystem großteils (circa 1.000 Kilowattstunden) für sinnvolle Anwendungen im Haus nutzen. Man kann zum Beispiel damit über den Heizstab Brauchwasser erwärmen, was einem Äquivalent von rund sieben Cent pro Kilowattstunde eingesparter Gaskosten entspricht. Nutzt man eine Wärmepumpe, sind es sogar 21 Cent, lädt man ein Elektroauto, gar 24 Cent. Circa 1.000 Kilowattstunden müssen im Sommerhalbjahr unter Umständen abgeregelt werden, dies hängt jedoch von sehr vielen Faktoren ab, zum Beispiel dem Wärmedämmstandard und dem Warmwasserbedarf. Im Endeffekt ist für die „extrem finanzamtsmüde“ Familie die Wirtschaftlichkeit mit zwei Prozent Rendite auf 30 Jahre im betrachteten Fall sogar genauso wie für die „finanzamtsmüde“ Familie, die aber noch von der Einspeisevergütung profitiert, und nur um etwa ein Prozent schlechter als für die Familie, die steuerlich optimiert. (Michael Vogtmann)

Die Berechnungen wurden mit dem Programm pv@now manager durchgeführt, das wir entwickelt haben und das auch die Grafiken erstellt. Es kann vorteilhafte oder notwendig gewordene Betreiberkonzeptwechsel wie die Speichernachrüstung und den Wechsel in die Direktvermarktung, Repowering-Varianten und selbstverständlich alle steuerlichen Konstellationen im EFH- wie im Gewerbebereich direkt abbilden. Interessierte können das Programm über einen Gastzugang unter www.pv-now.de zwei Stunden lang kostenlos nutzen. Wenn Sie sogar die Vollversion für zwei Wochen kostenlos und ohne Kaufverpflichtung nutzen wollen, schicken Sie eine E-Mail an:info@pv-now.de

Kasten: Sinnvolle Annahmen für eine Beispielrechnung

Ein typischer Durchschnittsstrombedarf eines Vier-Personen-Haushaltes liegt bei 4.700 Kilowattstunden pro Jahr. Eine typische Anlagengröße ist fünf Kilowatt. Für den Ertrag kann man – abhängig vom Installationsort – 4.750 Kilowattstunden annehmen, für die jährliche Leistungsminderung 0,3 Prozent. Ein typisches Speichersystem hat fünf Kilowattstunden nutzbarer Energie und nutzt Batterien auf Lithiumbasis. Die Photovoltaikanlage kostet rund 8.000 Euro netto, das Speichersystem 7.000 Euro. Für zusammen 15.000 Euro netto ist alles schlüsselfertig installiert .

Für die jährlichen Betriebskosten kann man 1,5 Prozent der Investitionssumme annehmen. Das wären also rund 225 Euro. Diese setzen sich zusammen aus 100 Euro Versicherung pro Jahr, 50 Euro Wartungspauschale, 25 Euro zusätzliche Zählermiete und 50 Euro Reparaturrückstellung für den Wechselrichter, der im zweiten Jahrzehnt getauscht werden muss.

Auch der Akku muss vermutlich getauscht werden, zum Beispiel nach 15 Jahren. Die Preise werden stark sinken, zum Beispiel auf 400 Euro netto pro nutzbare Kilowattstunde Kapazität. Im obigen Fall wären das also 2.000 Euro Akkuaustauschkosten nach 15 Jahren. Eine etwaige Wirkungsgradverschlechterung des Akkus bis zum 15. Jahr ist nicht berücksichtigt.

Die Eigenverbrauchsquote ist 60 Prozent, die Autonomiequote 55 Prozent pro Jahr. Diese steigt im Sommerhalbjahr sogar auf 90 bis 95 Prozent. Der Strombezugspreis liegt derzeit etwa bei 24 Cent pro Kilowattstunde netto. Die Strombezugspreissteigerung wurde mit zwei Prozent pro Jahr angenommen. Allerdings rechnet die Hälfte der Bevölkerung mit noch höheren Strompreissteigerungen.

Für den wirtschaftlichen Betrachtungszeitraum wählen wir 30 Jahre, denn gut gewartete Photovoltaikanlagen sollten so lange ihren Dienst tun. Als Erlös für den Überschussstrom nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Vergütung setzen wir einen konservativen Wert von drei Cent pro Kilowattstunde (heutiger mittlerer Börsenstrompreis) an. Tatsächlich kann dieser Wert künftig etwas geringer oder auch nennenswert höher ausfallen, zum Beispiel durch moderne Formen der ortsnahen Direktvermarktung an die Nachbarschaft oder spezielle Netzdienstleistungen.

Der Autor Michael Vogtmann ist Diplom-Kaufmann und Vorsitzender der DGS Franken, eines Landesverbandes der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Er bietet unter anderem Seminare und Projektberatung für Installateure und Planer zu wirtschaftlichen Themen an.

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