WEEE-Richtlinie umgesetzt: Photovoltaik-Hersteller müssen nun Module registrieren

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Das Gesetz zur „Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) ist am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt damit am Samstag (24.10.) in Kraft. Gerade für Photovoltaik-Hersteller, die Solarmodule in Deutschland verkaufen, sind damit große Änderungen verbunden. Als eines der letzten Länder der EU hat Deutschland damit auch die europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) in nationales Recht umgesetzt – eigentlich hätte dies schon bis Februar 2014 der Fall sein sollen.

„In dem neuen Gesetz ist für Photovoltaik-Hersteller eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 enthalten“, erklärte Michaela Lepke vom take-e-way, einem Hamburger Anbieter, der Hersteller bei der gesetzeskonformen Umsetzung dieser Richtlinie unterstützt. Allerdings gelte es, keine Zeit zu verlieren. Die Hersteller müssten mit Inkrafttreten des neuen ElektroG registrierungspflichtig sein. Dies gelte für alle Solarmodule, die nun in Deutschland angeboten oder in Verkehr gebracht würden. Anders als in anderen EU-Mitgliedsländern erfordere in Deutschland bereits das bloße Anbieten von Elektrogeräten eine Registrierung.

Die Hersteller müssten daher für die Registrierung umfangreiche Unterlagen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) einreichen. Die Übergangsfrist für die Photovoltaik-Hersteller gebe es, weil dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehme, ergänzt Christoph Brellinger von take-e-way. Auf der Internetseite der Stiftung werden dann auch die registrierten Hersteller veröffentlicht, die eine sogenannte WEEE-Nummer erhalten haben. Die nun verkauften Solarmodule müssen zusätzlich die vom ElektroG geforderte Kennzeichnung der durchgestrichenen Mülltonne aufweisen.
Bußgelder bis 100.000 Euro drohen

Wenn Photovoltaik-Hersteller der Registrierungspflicht nicht nachkämen, drohten Bußgelder bis zu 100.000 Euro, heißt es bei take-e-way. Auch könnten die Gewinne aus dem Verkauf unregistrierter Solarmodule bei den Herstellern abgeschöpft werden. Auch ein Verkaufsverbot für Photovoltaik-Hersteller sei im Falle einer Missachtung des Gesetzes möglich. „Die Registrierungspflicht betrifft dabei nicht nur die deutschen Photovoltaik-Hersteller, sondern alle Anbieter, die ihre Solarmodule in Deutschland anbieten oder verkaufen“, sagt Brellinger. Hersteller ohne Niederlassung könnten sich dabei nicht selbst registrieren, sondern müssten einen Bevollmächtigten mit Niederlassung in Deutschland damit beauftragen und diesen gegenüber der Stiftung EAR benennen.

Mit Inkrafttreten des ElektroG sind Photovoltaik-Hersteller nun auch verpflichtet, sich an der Abholung an kommunalen Höfen zu beteiligen. Die Häufigkeit richte sich danach, welche Menge an Solarmodulen sie auf den deutschen Markt gebracht haben, sagt Lepke. Deutschlandweit gebe es rund 1700 dieser Höfe für Elektroschrott. Für die Abholung der Solarmodule hätten die Hersteller dann drei Tage Zeit. Lepke geht davon aus, dass gerade in der Anfangszeit doch größere Mengen an Solarmodulen zusammenkommen könnten, die dann abgeholt werden müssten. „Die richtig großen Mengen wird es wohl aber erst in einigen Jahren geben.“

Brellinger weist noch daraufhin, dass die WEEE-Richtlinie in den 28 EU-Mitgliedsstaaten jeweils individuell umgesetzt wurde. Dies bedeutet auch für die Hersteller, dass sie sich in jedem Land an neuen Bedingungen orientieren müssten. (Sandra Enkhardt)

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