Bundesnetzagentur veröffentlicht erste Evaluation zu Photovoltaik-Ausschreibungen

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Die Bundesnetzagentur hat eine Auswertung der Photovoltaik-Pilotausschreibung vom April 2015 vorgenommen. Insgesamt hätten sich 68 Bieter zur Teilnahme an der Evaluation bereiterklärt. Letztendlich gingen aber nur 26 Rückmeldungen bei der Behörde ein, wie sie nun veröffentlichte. Fast alle Bieter hätten das Verfahren als verständlich klassifiziert. Größere Differenzen gab es aber bei der Frage nach der Angemessenheit des Aufwands für die Gebotserstellung. So seien hierbei zwischen 2 und 250 Stunden angegeben worden; der Durchschnitt habe bei 8 Stunden gelegen, so die Bundesnetzagentur. Als sehr arbeitsaufwändige Arbeitsschritte seien das allgemeine Verfahrensverständnis, das Einhalten der Formvorgaben, sowie die Zusammenstellung der Nachweise genannt worden. Als Verbesserungsvorschläge seien im Wesentlichen eine Gebotsabgabe per Internet, dem Versenden einer Eingangsbestätigung sowie die Beseitigung von gesetzlichen Inkonsistenzen zwischen EEG und Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) gekommen.

Im zweiten Fragenkomplex ging es um das Bieterverhalten. Für die überwiegende Zahl der Bieter haben sich demnach die Erwartungen an die erste Photovoltaik-Ausschreibungsrunde nicht erfüllt. Dies begründeten sie vor allem damit, dass nur wenige Zuschläge erteilt worden seien und überwiegend große Teilnehmer erfolgreich gewesen seien. Etwa ein Drittel der Befragte habe angegeben, einen Aufschlag zum Ausgleich der aus der Ausschreibung entstehenden Risiken im Gebot einkalkuliert zu haben. Der Risikoaufschlag habe dabei zwischen 0,2 und 2,0 Cent pro Kilowattstunde gelegen. Alle Befragten hätten zugleich angegeben, dass sie derzeit nicht mit sinkenden Preisen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen rechneten. Etwa die Hälfte habe angegeben, dass sie mit der Projektierung von mindestens einem der Projekte bereits 2014 begonnen habe. Nur fünf Teilnehmer bewarben sich nach der Auswertung mit mindestens einem Photovoltaik-Projekt, dass erst in diesem Jahr begonnen worden sei.

Die Realisierungswahrscheinlichkeit der eigenen Projekte stuften die Teilnehmer dabei für den Fall einer Zuschlagserteilung als sehr hoch ein. 17 von 25 Bietern gaben sie mit 90 bis 100 Prozent an, weitere 7 mit 75 bis 90 Prozent. Als Gründe für eine mögliche Rückgabe von Zuschlägen seien vor allem ein steigendes Zinsniveau, steigende Modulpreise und mögliche Naturschutzauflagen genannt worden. Zudem gab eine Mehrheit an, dass sie sich mit nicht bezuschlagten Geboten in den Folgerunden erneut bewerben wollten. Sechs Teilnehmer gaben allerdings auch an, sich nicht erneut an einer Ausschreibung beteiligen zu wollen.

Bei der Frage nach der Angemessenheit der Erst- und Zweitsicherheit gab es nach der Auswertung der Bundesnetzagentur kein einheitliches Bild. So hätten zwölf Teilnehmer sie als genau richtig eingestuft, während elf Bieter die Sicherheiten zu hoch fänden. Eine große Mehrheit habe sich aber gegen die Zusammenlegung von Erst- und Zweitsicherheit ausgesprochen. Auch bei der Übertragbarkeit von Zuschlägen gehen die Meinungen weit auseinander. Neun stimmen dieser Regelung zu, während acht die Übertragbarkeit ablehnen. Die Realisierungszeit von 24 Monaten halten die meisten Befragten für kompatibel.

Die Bundesnetzagentur wollte auch Rückschlüsse auf die Akteurs- und Betreibervielfalt unter den Bietern erhalten. Dies ließ sich aber nur schwer ermitteln. 13 Teilnehmer gaben so an, dass sie weniger als 10 Mitarbeiter im Unternehmen hätten. Diese Zahl minimiert sich aber deutlich, wenn man Mutter- und Tochterunternehmen einbezieht. Ähnlich wenn man versucht die Bieter anhand des Umsatzes zu klassifizieren. Bei den Fragen nach der Finanzierung der Photovoltaik-Projekte habe sich gezeigt, dass 21 von 24 Bietern auf Fremdfinanzierung setzten.

Als Gesamtfazit wäre herausgekommen, dass die meisten Teilnehmer die Ausschreibungen sehr kritisch sehen und überwiegend ablehnen, heißt es in der Auswertung weiter. So kritisierten viele die höheren Risiken, die höheren Kosten und den höheren Aufwand, die zu geringen Ausschreibungsmengen, die steigende Förderhöhe und Spekulationsmöglichkeiten. Auch die eingeschränkte Flächenkulisse für die Photovoltaik-Ausschreibungen sei bemängelt worden. Insgesamt entstehe aber der Eindruck, dass die Regelungen der FFAV „überwiegend als tauglich“ bewertet wurden und die Erfahrungen genutzt werden sollten, um das Verfahren weiter zu vereinfachen.

Die Bieter, die sich an der Evaluation der ersten Runde beteiligten, repräsentierten 294 der 715 Megawatt Gebotsmenge. Insgesamt habe die Bundesnetzagentur 48 Fragen aus sieben Themenbereichen gestellt. Nur die wenigsten Teilnehmer hätten alle Fragen beantwortet, wobei vor allem die Möglichkeit zur individuellen Freitext-Antwort oftmals ungenutzt blieb. (Sandra Enkhardt)

Link zur kompletten Auswertung

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