BMWi leitet Anhörung zum Strommarktgesetz ein

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am Montag die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes eingeleitet. In dem Entwurf zum Strommarktgesetz würden wichtige Punkte aus den „Eckpunkten für eine erfolgreiche Energiewende“ sowie die Kernpunkte des Weißbuchs Strommarkt umgesetzt, teilte das Ministerium mit. Das BMWi hat sich klar für die Weiterentwicklung des bestehenden Strommarktes hin zu einem Strommarkt 2.0, der durch eine Kapazitäts- und Klimareserve abgesichert werde, ausgesprochen. Die Einführung eines Kapazitätsmarktes in Deutschland scheint mit dem Entwurf nun komplett vom Tisch.

Die Kernpunkte des Gesetzesentwurf sind nach BMWi-Angaben, die Garantie der freien Preisbildung zu verankern, die Grundsätze des Strommarktes festzuschreiben, die Versorgungssicherheit zu überwachen, eine Kapazitäts- und Klimareserve einzuführen, die Netzreserve und Regelleistungsmärkte weiterzuentwickeln. Bis zum 29. September haben nun die Länder und Verbände die Gelegenheit ihre Stellungsnahmen elektronisch an das Ministerium zu übermitteln. Diese würden anschließend auch veröffentlicht. Nach dem Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung befasse sich dann das Kabinett mit dem Gesetzentwurf.
Aktuell berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", dass die geplante Klimareserve, die zunächst ausschließlich aus Braunkohlkraftwerken bestehen soll, nicht mit den Beihilferichtlinien der EU in Einklang stehe. Daher sei eine Genehmigung durch Brüssel fraglich. (Sandra Enkhardt)

Link zum Referentenentwurf des Strommarktgesetzes

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