Bezuschlagte Photovoltaik-Projekte zwischen 8,48 und 9,43 Cent je Kilowattstunde

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Die Bundesnetzagentur hat nun weitere Details zur ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem Hintergrundpapier preisgegeben. Demnach lag der niedrigste Gebotswert für einen Zuschlag bei 8,48 Cent je Kilowattstunde, während das höchste noch bezuschlagte Gebot einen Wert von 9,43 Cent je Kilowattstunde betrug. Den Durchschnittswert hatte die Bundesnetzagentur bereits zuvor mit 9,17 Cent je Kilowattstunde bekanntgegeben. Die bezuschlagte Gesamtmenge liege bei 157 Megawatt. Dabei entfallen nach Angaben der Behörde 121 Megawatt auf Konversionsflächen und 36 Megawatt auf Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen.

Das kleinste bezuschlagte Gebot hatte eine Leistung von einem Megawatt. „Dies zeigt, dass auch Gebote mit kleinem Gebotsumfang erfolgreich sein können. Ein Teil der Gebote ist auf eine Anlagenerweiterung ausgerichtet“, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Allerdings sei es auch möglich, mehrere Zuschläge rundenübergreifend zu einer einheitlichen Förderberechtigung für eine größere Anlage zusammenzufassen. Daher sei nicht eindeutig erkennbar, ob Gebote mit geringem Umfang auch zu kleineren Anlagen gehörten, heißt es danach aber wieder einschränkend von der Bundesnetzagentur. Dennoch zeigt sich eine Tendenz zu Geboten mit größeren Volumen. So gab es Zuschläge für 15 Gebote für Photovoltaik-Projekte zwischen fünf und zehn Megawatt sowie 7 für geplante Solarparks zwischen zwei und fünf Megawatt.

Bei der regionalen Verteilung zeigt sich, dass Brandenburg mit zehn und Sachsen-Anhalt mit fünf Zuschlägen ganz vorn liegen. Die bezuschlagten Gebote für Brandenburg beziffert die Bundesnetzagentur mit einem Gesamtvolumen von 66,7 Megawatt und für Sachsen-Anhalt mit 35,3 Megawatt. In der Liste nach dem bezuschlagten Volumen folgt dann Mecklenburg-Vorpommern mit 18,9 Megawatt (2 Zuschläge), Bayern mit 15 Megawatt (2 Zuschläge), Thüringen 10 Megawatt (1 Zuschlag), Rheinland-Pfalz 7 Megawatt (2 Zuschläge), Hessen 2,2 Megawatt (2 Zuschläge) und Baden-Württemberg mit 1,750 Megawatt (1 Zuschlag). Die Bundesnetzagentur verweist in ihrer Auswertung darauf, dass sich die Installation von Solarparks bereits zuvor auf die neuen und südlichen Bundesländer konzentriert habe. „Eine Konzentration von Geboten mit Projekten in den südlichen Bundesländern mit hohen Solareinstrahlungswerten ist in der Ausschreibung nicht erfolgt. Dies kann mit der begrenzten Flächenverfügbarkeit in diesen Bundesländern zusammenhängen“, heißt es im Hintergrundpapier.

Insgesamt hatte es in der ersten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde 170 Gebote gegeben. Sie hatten der Bundesnetzagentur zufolge ein Volumen von 715 Megawatt. 37 Gebote mussten wegen Formfehlern ausgeschlossen werden. Dennoch sei die Ausschreibung für 150 Megawatt immer noch vierfach überzeichnet gewesen. Die Sybac hatte letztlich mit mehreren Geboten erfolgt und vereinte etwa 40 Prozent der ausgeschriebenen Leistung auf sich. „Dass ein Unternehmen ein größeres Volumen auf sich vereint, war aufgrund der Marktstruktur mit größeren Multiprojektbietern zu erwarten. Es lässt sich in diesen und auch in den anderen Geboten nicht erkennen, wer als Investor hinter den erfolgreichen Geboten steht. Genossenschaften und natürliche Personen haben in dieser Ausschreibungsrunde keinen Zuschlag erhalten“, heißt es bei der Bundesnetzagentur.

Insgesamt spricht die Behörde aber von einem erfolgreichen Verlauf der ersten Runde. So sei „ein erheblicher Wettbewerb“ gewesen, wobei die meisten Bieter das Verfahren verstanden und die Formvorgaben korrekt erfüllen konnten. Einige Ausschlussgründe seien mehrfach aufgetreten. In den weiteren Runden will die Bundesnetzagentur nun darauf einwirken, dass diese Ausschlussgründe von den Bietern aktiv vermieden werden können. Im Fall der gebotenen Preise zeigt sich nach Angaben der Bundesnetzagentur zum einen, dass die derzeitige EEG-Förderung wohl kaum noch einen wirtschaftlichen Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlagen erlaubt. Dennoch sei ein Vergleich noch schwierig, da die bezuschlagten Projekte auch erst realisiert werden müssen. „Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass die Bieter mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen und Projekten in die Ausschreibung gegangen sind. Die gebotenen Förderhöhen reichen vom niedrigsten bezuschlagten Wert von 8,48 ct/kWh bis zum Höchstwert von 11,29 ct/kWh. Die große Spreizung der Gebote kann allerdings auch ein Sondereffekt in der ersten Gebotsrunde sein, weil nur in dieser Runde noch die Möglichkeit bestand, evtl. auch teurere Projekte, die im Rahmen des EEG keine Wirtschaftlichkeit mehr erreicht hätten, jetzt umzusetzen. Niedrige Gebote könnten auf Projekte hindeuten, die erst ab September bzw. im Folgejahr umgesetzt werden sollen und bei denen evtl. auf weitere Kostendegressionen während der Umsetzungsfrist gebaut wird“, heißt es im Hintergrundpapier als Fazit.

Die Bieter der bezuschlagten Gebote müssen bis zum 19. Mai ihre Zweitsicherheit hinterlegt haben, anderfalls erlischt der Zuschlag. Erst dann beginnt auch die Realisierungsfrist von zwei Jahren für die Photovoltaik-Projekte. Sollten für mehr als 30 Megawatt Leistung keine Zweitsicherheit geleistet werden, würde die Bundesnetzagentur ein Nachrückverfahren einleiten und bislang leer ausgegangene Projekte bezuschlagen. (Sandra Enkhardt)

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