Bundesnetzagentur: Prüfung der Gebote wird fünf bis zehn Tage dauern

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Am heutigen Mittwoch endet die erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Mit Spannung wird in der Solarbranche auf die ersten Ergebnisse des Verfahrens gewartet, das als Pilot für eine mögliche generelle Umstellung der Förderung von Erneuerbaren auf Ausschreibungen dient. Noch hält sich die Bundesnetzagentur sehr bedeckt. „Aussagen zu Umfang oder Güte der Beteiligungen und der Bieterstruktur werden wir vorher nicht treffen“, heißt es auf Anfrage von pv magazine. Die Bundesnetzagentur wird erst nach Ablauf des heutigen Tages die Gebote für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen öffnen und mit der Prüfung beginnen. Wie viel Zeit dies in Anspruch nehmen werde, hänge stark von der Anzahl und Qualität der Gebote ab. „Wir rechnen derzeit mit fünf bis zehn Werktagen ab dem Gebotstermin. Im Anschluss werden die Ergebnisse bekanntgegeben“, heißt es von Seiten der Bundesnetzagentur.

In der ersten Ausschreibungsrunde soll eine Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit insgesamt 150 Megawatt Leistung vergeben werden. Das Höchstgebot durfte dabei 11,29 Cent je Kilowattstunde nicht überschreiten. Die Vergabe der Zuschläge erfolgt in dieser ersten Runde nach dem sogenannten pay-as-bid-Verfahren, bei dem die Gebote aufsteigend nach der angebotenen Höhe sortiert werden. Bei den zwei noch in diesem Jahr folgenden Ausschreibungsrunden mit Stichtag 1. August und 1. Dezember soll hingegen das Einheitspreisverfahren angewendet werden. Dabei werden die Gebote ebenfalls zunächst nach der angebotenen Höhe sortiert. Das Gebot, das am Ende die ausgeschriebene Menge überschreitet, bestimmt den Preis aller Gebote. Wird ein Nachrückverfahren durchgeführt, können nachträglich höhere Gebote berücksichtigt werden, die den Einheitspreis erhöhen, wie die Bundesnetzagentur erklärt.

Die von der Bundesnetzagentur bezuschlagten Photovoltaik-Freiflächenanlagen müssen anschließend dem Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung über das PV-Meldeportal reiche nicht aus. Diese Pflicht besteht seit März für alle Investoren in Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Sie fließen nach ebenfalls in den 52-Gigawatt-Deckel ein, wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage weiter mitteilte. Bis zum 1. September können Photovoltaik-Freiflächenanlagen realisiert werden und erhaltenden dann die „alte“ Förderung über das Marktprämienmodell. Danach soll nur noch eine Förderung über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung möglich sein. (Sandra Enkhardt)Alle wichtigen Informationen rund um die Photovoltaik-Pilotausschreibungen finden Sie auf einen Blick auf unserer Spezialseite.

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