Konsultationen über Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen haben begonnen

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Das Bundeswirtschaftsministerium evaluiert derzeit die Ausweitung von Ausschreibungen auf weitere Erneuerbare, darunter Photovoltaik-Dachanlagen. Dazu hat es jüngst Marktanalysen vorgestellt, die in der vergangenen Woche nun konsultiert wurden. Verschiedene Vertreter der Solarbranche machten in einer nicht-öffentlichen Sitzung mit Ministeriumsvertretern ihre Bedenken deutlich, wie pv magazine aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Sie fürchten, dass der Zielkorridor für den Photovoltaik-Zubau mit Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen noch deutlicher unterschritten werden könnte.

Derzeit sei der Eigenverbrauch eines der wenigen Argumente mit denen sich Photovoltaik-Anlagen in Deutschland noch verkaufen ließen, hieß es dazu von den Branchenvertretern. Bei einer Umstellung auf Ausschreibungen sei nicht klar, wie dann mit diesen Eigenverbrauchsanlagen umgegangen werde. Bei den Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist der Eigenverbrauch explizit ausgenommen. Sollten Eigenverbrauchsanlagen auch bei Ausschreibungen für Dachanlagen ausgenommen werden würden, würden wohl zum einen die Kosten für Photovoltaik steigen und zum anderen eben der Zubau noch weiter zurückgehen. Bereits im vergangenen Jahr lag der Photovoltaik-Zubau mit 1900 Megawatt deutlich unter der politisch angestrebten Marke von 2500 Megawatt. Auch für dieses Jahr gehen sowohl Branchenvertreter als auch die Politik davon aus, dass der Photovoltaik-Zubau in Deutschland erneut bei weniger als 2500 Megawatt liegen wird.

Doch es gibt noch einen anderen Aspekt, der bei Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen stark ins Gewicht fallen könnte. So sind in den im vergangenen Jahr verabschiedeten EU-Beihilferichtlinien Bagatellgrenzen festgelegt worden. So ist ein Übergang zur verpflichtenden Direktvermarktung ab Januar 2016 vorgesehen, wobei Photovoltaik-Projekte mit weniger als 500 Kilowatt Leistung davon ausgenommen werden können, wie Claude Turmes, Abgeordneter der Grünen im Europaparlament, auf Anfrage von pv magazine erklärt. Bei den Ausschreibungen, die ab 2017 eingeführt werden sollen, gebe es eine Bagatellgrenze von einem Megawatt für Photovoltaik-Projekte. „Die Generaldirektion Wettbewerb muss auf die Einhaltung der Bagatellgrenze achten“, erklärt Claude Turmes weiter. Signale aus dem Bundeswirtschaftsministerium deuteten auch daraufhin, dass man sich klar ist, dass es eine Bagatellgrenze bei den Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen geben muss. Unsicher sei aber noch die genaue Höhe. Die meisten Photovoltaik-Projekte in Deutschland liegen unterhalb der Leistungsgrenze von einem Megawatt.

Die Konsultationen zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Solarbranche zur den Ausschreibungen bei Photovoltaik-Dachanlagen werden weitergehen. Bis Mitte des Jahres will die Politik aber bereits ein entsprechendes Eckpunktepapier vorlegen. Dieses würden dann in eine für Mitte 2016 geplante EEG-Reform einfließen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Förderung erneuerbarer Energien bis 2017 weitgehend von Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen umzustellen. Sie beruft sich dabei auf die Vorgaben aus Brüssel. In diesem Fall sollten die Ausschreibungen aber eben auch mit den EU-Beihilferichtlinien kompatibel sein.

Mit Blick auf die geplante Umstellung der Förderung von erneuerbaren Energien sagt Turmes: "Genial wie in den letzten Jahren gerade in Deutschland von den Bürgern die Energiewende vorangetrieben wurde." Dies sei nur möglich gewesen, weil es mit dem EEG ein Förderinstrument gebe, das es Bürgern, Bauern und Kleinbetrieben einfach gemacht habe, in Photovoltaik und andere dezentrale Energien zu investieren. "Wir haben in Brüssel, auch gegen das Lobbying der deutschen Energiekonzerne, durchgesetzt, dass es auch in Zukunft ein EEG für PV-Anlagen unter 1 Megawat geben darf. Diese Bagatellgrenze gilt es jetzt in Deutschland bei der EEG-Reform voll umzusetzen", so der Grünen-Politiker weiter. Er bewertet Ausschreibungen als bürokratisch, deren Aufwand nur von Großkonzernen und Stadtwerken zu leisten sei. Die Beteiligung der Bürger an der Energiewende sei dann massiv gefährdet. (Sandra Enkhardt)

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