Photovoltaik-Steuertipps: So sag ich es meinem Kunden

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Betreiber von Photovoltaik-Anlagen werden durch ihr Kleinkraftwerk steuerlich meistens Unternehmer. Viele Installateure und Fachhändler werden dazu mit Fragen konfrontiert, die sich eigentlich an Steuerberater richten. Was können sie ihren Kunden raten, damit diese Steuern sparen und unnötige Bürokratie vermeiden? Was darf der Installateur eigentlich raten ohne zusätzliche Haftungsrisiken zu schaffen?

Zu einer vollständigen Kundenberatung gehört auch der Hinweis auf steuerliche Aspekte der Investition, meint auch der mit seinem Unternehmen „Solarzentrum Ostalb“ im Raum Aalen ansässige Solarfachhändler Bernd Masur. Auch wenn er weiß, dass Planer, Handwerker und Verkäufer keine Steuerberater sind, wollen die Kunden „wenigstens grundlegende Informationen von uns haben, zum Beispiel dass für die steuerliche Behandlung nicht unbedingt eine Gewerbeanmeldung notwendig ist“.

Auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs ist für Masurs Kunden eine wichtige Information. Denn in der Regel wird in den Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Photovoltaik-Anbieter damit kalkuliert, ohne den Kunden klarzumachen, dass sie dazu einigen steuerbürokratischen Aufwand treiben müssen. „Individuelle Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten“, sagt Masur und verweist seine Kunden an Steuerberater.

Dass diese Vorgehensweise richtig ist, ergibt sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz, das individuelle Steuer- und Rechtsberatung den entsprechenden Berufen und besonders registrierten Personen vorbehält. Danach gilt als Rechtsdienstleistung „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“.

Zwar erlaubt das Gesetz auch anderen als den genannten Personenkreisen, Rechtsberatung im Rahmen einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung dazugehören und man von dem Berater die entsprechende Kompetenz erwarten kann. Doch damit begeben sich Solarinstallateure aufs Glatteis, denn für die erteilten Auskünfte und deren Folgen müssen sie dann unter Umständen haften.

So beschränkt sich auch Bernd Masur auf das Weitergeben von allgemeinen, objektiven Informationen und eigenen Erfahrungen oder auch Beispielfällen aus der Fachliteratur und verkneift sich konkrete Antworten auf Fragen, die den Einzelfall des Kunden betreffen. Selbst das Einschalten eines Anwalts oder Steuerberaters durch den Verkäufer für den Kunden ist heikel, weil sich schon dann die Haftungsfrage stellt.

Dabei ist Masur schon zufrieden, wenn er den Kunden die wichtigsten Eckpunkte kommunizieren kann. Häufig haben die Kunden selbst noch nicht daran gedacht, dass ihre Photovoltaik-Anlage auch steuerlich zu betrachten ist. Heikel wird es, wenn die Anlagenbetreiber ohnehin in einer steuer- und sozialrechtlichen Umbruchsituation sind, wie beispielsweise beim Renteneintritt.

Schreckt das nun Kunden ab, sich eine Photovoltaik-Anlage zuzulegen? „Das habe ich noch nicht erlebt“, sagt Bernd Masur. Da Photovoltaik-Erlöse als gewerbliche Einkünfte zählen, ist fachlicher Rat aber unverzichtbar. (Thomas Seltmann)

Der Deutsche Solarbetreiber-Club unterstützt auch in Steuerfragen. Neben praktischen Hilfen und Auskünften durch kompetente Mitglieder beginnt der Club jetzt auch mit professionellen Beratungsleistungen wie der gerade gestarteten anwaltlichen Rechtsauskunft, die für Mitglieder kostenlos ist (www.solarbetreiber.de).

In unserer aktuellen Ausgabe finden sie auf Seite 40 einen Artikel „Kleiner Steuerratgeber“ mit umfangreichen Steuertipps für Anlagenbetreiber. Wenn Sie kein Abonnent sind, können Sie jederzeit unsereaktuelle Ausgabe bestellen oder ein Abo abschließen.
Literaturhinweise:
Um Anlagenbetreibern die Steuererklärung für ihre PV-Anlage zu vereinfachen, erarbeitet der Solarenergieförderverein Bayern e. V. derzeit eine Broschüre für private Anlagenbetreiber, die nach Veröffentlichung auch kostenlos zum Download unterwww.sev-bayern.dezu finden ist.

  • Software-Tool zur Erstellung der Photovoltaik-Steuererklärung:http://www.pv-steuer.de/
  • BMF-Schreiben vom 19.9.2014 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von PV-Anlagen:http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2014-09-19-USt-Photovoltaik-KWK-Anlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=2
  • Umfangreiche Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern:http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/
  • Der GDW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.) hat eine 168 Seiten starke Broschüre „Wohnungsunternehmen als Energieerzeuger“ veröffentlicht, die auch rechtliche und steuerliche Themen beim Anlagenbetrieb und der Belieferung mit Strom aus PV- und KWK-Anlagen behandelt.www.gdw.de
  • Steuerseminare Graf, Freudenberg, bietet für die steuerberatenden Berufe ein Spezialseminar zu Photovoltaikanlagen an, ergänzt um aktuelle Downloads und Rechentools für die Mandantenberatung:http://www.steuerseminare-graf.de/downloads/photovoltaikanlagen-von-a-z-2014/

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