Schweiz senkt Photovoltaik-Förderung

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In der Schweiz werden die Photovoltaik-Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sowie die Einmalvergütungen für Anlagen unter 30 Kilowatt in zwei Schritten zum 1. April und zum 1. Oktober 2015 gesenkt. Das hat der Bundesrat beschlossen. Der Pressemeldung zufolge werden damit die Vergütungssätze ab dem 1. Oktober 2015 für große Anlagen (über 1000 Kilowatt) rund zwölf Prozent unter den heutigen Vergütungssätzen liegen, für mittlere Anlagen (30 bis 1000 Kilowatt) rund 18 Prozent und für kleine Anlagen (bis 30 Kilowatt) rund 23 Prozent. Maßgebend sei jeweils das Datum der Inbetriebnahme einer Anlage. Die neuen Vergütungssätze sollen mindestens bis zum 1. April 2016 Bestand haben.
Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen wird laut Pressemitteilung wie bisher ein Zuschlag von rund 15 Prozent auf die Vergütungssätze gewährt. Das betrifft Photovoltaik-Anlagen, die in Bauten integriert sind und neben der Stromproduktion zusätzlich dem Wetterschutz, dem Wärmeschutz oder der Absturzsicherung dienen. Für freistehende Photovoltaik-Anlagen sollen ab 1. April 2015 dieselben Vergütungssätze wie für angebaute Anlagen gelten, da sich dem Bundesrat zufolge tarifliche Unterschiede hier kaum mehr rechtfertigen lassen.
Außerdem beschloss der Bundesrat eine kürzere Frist für die Inbetriebnahme: Photovoltaik-Anlagen, welche ab 2015 einen positiven KEV-Bescheid erhalten, müssen künftig nach spätestens 15 Monaten in Betrieb genommen werden; bisher hatten die Betreiber 24 Monate Zeit.
Aus Sicht des Photovoltaik-Verbandes Swissolar ist die Absenkung der Einspeisetarife für Photovoltaik klar unverhältnismässig und gefährde insbesondere den weiteren Ausbau. Heute seien in der Schweiz rund 1000 Megawatt Photovoltaik-Leistung installiert, die etwa 1.5 Prozent des jährlichen Strombedarfs liefern. Der Bundesrat strebe bei seiner Energiestrategie einen Solarstromanteil von mindestens 20 Prozent an, bremse mit der jetzt verabschiedeten Revision der Energieverordnung jedoch den weiteren Zubau. Positiv zu werten sei jedoch, dass die Absenkung nicht wie in früheren Jahren in einem Schritt zu Jahresbeginn erfolge. Die zweistufige Absenkung auf 1. April und 1. Oktober 2015 ermögliche es der Branche, sich frühzeitig an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. (Petra Hannen)

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