Schwacher Photovoltaik-Zubau lässt Degression der Solarförderung sinken

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Im August lag der Photovoltaik-Zubau in Deutschland nach Angaben der Bundesnetzagentur bei 140,15 Megawatt. Gerade einmal 6158 neue Photovoltaik-Anlagen sind bei der Behörde gemeldet worden. Nach dem kleinen Aufwärtstrend vor Inkrafttreten der EEG-Novelle ist damit die neu installierte Photovoltaik-Leistung wieder stark abgesackt. Die Zubauzahlen vom August werden nur noch von jenen im Februar diesen Jahres unterboten, als es 110 Megawatt waren, wie aus den Zahlen der Behörde hervorgeht. Der bisher stärkste Monat war der Juli mit 343 Megawatt. Insgesamt sind nach den nun vorgelegten Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur bis Ende August in diesem Jahr in Deutschland gerade einmal neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 1497 Megawatt gemeldet worden.
Dieser schwache Zubau führt nun auch dazu, dass die monatliche Degression der Einspeisevergütungen für die Oktober, November und Dezember auf 0,25 Prozent sinkt. Die mit der EEG-Novelle neu eingeführte Basisdegression liegt bei 0,5 Prozent, wenn ein kumulierter Zubau für das Gesamtjahr zwischen 2400 und 2600 Megawatt erreicht wird. In den nun für die Berechnung relevanten Monate September 2013 bis August 2014 bei 2397 Megawatt.

Die bedeutet für die Einspeisevergütungen für neue Photovoltaik-Anlagen, dass sie im Oktober zwischen 12,65 Cent je Kilowattstunde für kleine Photovoltaik-Dachanlagen und 11,01 Cent je Kilowattstunde für Dachanlagen von 40 bis 500 Kilowatt Leistung liegen. Solarstrom aus Dachanlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt wird mit 12,31 Cent je Kilowattstunde vergütet. Betreiber von Anlagen auf Nichtwohngebäuden oder Freiflächen bis 500 Kilowatt Leistung werde eine Vergütung von 8,76 Cent je Kilowattstunde gezahlt. Bis Dezember werden die Photovoltaik-Einspeisetarife dann je nach Anlagengröße auf 12,59 bis 8,72 Cent je Kilowattstunde sinken.

Mit der EEG-Novelle hat die Bundesregierung eine verpflichtende Direktvermarktung für alle neuen Photovoltaik-Anlagen ab 500 Megawatt vorgeschrieben. Dafür gibt es die anzulegenden Werte als Erlösobergrenze des Marktprämienmodells. Diese werden ebenfalls von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Sie unterliegen derselben Degression wie die Photovoltaik-Einspeisevergütungen und sinken im Oktober um 0,25 Prozent. Für Freiflächenanlagen bis zehn Megawatt Leistung liegen sie dann bei 9,16 Cent je Kilowattstunde. Theoretisch können auch Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen ihren Solarstrom direkt vermarkten. Für Dachanlagen liegen die anzulegenden Werte je nach Anlagengröße zwischen 11,40 und 13,05 Cent je Kilowattstunde. Für November und Dezember ist eine weitere Absenkung der Werte um jeweils 0,25 Prozent festgelegt. (Sandra Enkhardt)
Investitionen in Photovoltaik können sich in Deutschland doch noch lohnen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer aktuellen Ausgabe. Einen Überblick über die Themen unseres EEG-Spezials erhalten Sie im Artikel "Blick nach vorn".

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