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Um zu berechnen, ob sich neue Photovoltaikanlagen auf Gewerbebetrieben mit dem Eigenverbrauch finanzieren lassen, ist es sinnvoll, sie nach ihrem Energiebedarf, ihren Strombezugspreisen und ihren Lastprofilen in die Segmente Handel, produzierendes Gewerbe und Schwerindustrie einzuordnen. Für typische Beispiele aus diesen Segmenten hat REC eine detaillierte Analyse erstellt und Eigenverbrauchsquoten, Strompreisentwicklung und Renditen errechnet.

Bislang war der Eigenverbrauch von Strom aus Solaranlagen von jeglichen Umlagen befreit. Die REC-Ergebnisse dafür hatten wir in pv magazine März 2014 (Seite 63) vorgestellt. Die Situation hat sich mit der EEG-Novelle aber geändert. Betreiber von neu errichteten Solaranlagen über zehn Kilowattpeak müssen bis Ende 2015 für den selbst verbrauchten Solarstrom 30 Prozent, 2016 dann 35 Prozent und ab 2017 sogar 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten. 2014 beträgt die EEG-Umlage 6,24 Eurocent pro Kilowattstunde. Daher hat das Unternehmen die Studie jetzt aktualisiert.

Das wichtigste Ergebnis: Die Konsequenzen der EEG-Novelle für die wirtschaftliche Attraktivität des Eigenverbrauchs sind nach Ansicht der Experten deutlich geringer als häufig befürchtet. Allerdings sind sie auch der Meinung, dass man die Bedeutung für den Klimaschutz betonen sollte, wenn man eine Eigenverbrauchsanlage verkaufen will. Für manche Gewerbeunternehmen sei es immer noch eine große Motivation, um damit wiederum bei ihren Kunden punkten zu können.

Wie wirtschaftlich eine Photovoltaikanlage auf Gewerbebetrieben arbeitet, hängt davon ab, wie hoch die Eigenverbrauchsquote ist. Die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Strombezugskosten ist für die betrachteten Betriebe aus Handel und produzierendem Gewerbe höher als die anteilig auf Eigenverbrauch zu zahlende EEG-Umlage. Es ist also möglich, einen Teil der durch die EEG-Novelle verschlechterten Bedingungen durch höhere Eigenverbrauchsquoten auszugleichen.

REC betrachtet Anlagen mit vergleichsweise hoher Eigenverbrauchsquote von 80 Prozent und mehr. Solche Anlagen amortisieren sich schneller als Anlagen, die einen größeren Anteil der Einnahmen über die Einspeisevergütung generieren. Nach pv magazine-Recherchen waren so hohe Eigenverbrauchsquoten bisher eher die Ausnahme (siehe Artikel im März 2014). Um sie dennoch zu erreichen, müssen die Anlagen kleiner gebaut werden. Dass die hohen Eigenverbrauchsquoten erreichbar sind, haben die REC-Experten in den betrachteten Beispielen übrigens berechnet. Sie haben detailliert die typischen Erzeugungs- und Lastprofile analysiert.

Investorenrisiko beherrschbar

Auch bei den Eigenverbrauchsanlagen gibt es ein Investorenrisiko. Das ist sogar etwas höher als bei Anlagen, die sich über die fest zugesicherte Einspeisevergütungen finanzieren. Ein Risikofaktor liegt in den Annahmen zum Strompreis, dessen Entwicklung nicht einfach abzuschätzen ist. REC nimmt dafür eine Steigerung an, die das Unternehmen selbst als „sehr konservativ“ bezeichnet. Das erkennt man auch daran, dass in Grafik 1 die Stromkostenersparnis in 20 Jahren nicht wesentlich über der heutigen angenommen wird. Es ist also nicht zu erwarten, dass hier ein großes Risiko besteht. Im Gegenteil, es könnte sein, dass der Strompreis stärker steigt, was die Rentabilität der Eigenverbrauchsanlage erhöhen würde. Anders ausgedrückt: Die Photovoltaikanlage verschafft größere Sicherheit, dass die Stromkosten des Unternehmens stabil und berechenbar bleiben.

Auch einen anderen oft diskutierten Risikofaktor halten die Experten für nicht so gravierend. Es ist möglich, dass Umlagen und Abgaben anders auf den Strompreis verteilt werden als bisher, so wie es jetzt mit der anteiligen Erhebung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch geschehen ist. In der REC-Rechnung für das Beispiel Handelsbetrieb sind 2014 ungefähr 13 Cent pro Kilowattstunde Umlagen und Abgaben enthalten. Würden die auf die Kilowattstunde Strom erhobenen Umlagen und Abgaben sinken oder zusätzliche Abgaben auf den eigenverbrauchten Strom erhoben, sinkt die Rentabilität der Anlage. Für den ersten Fall haben das die REC-Experten untersucht. Die Anlage werde erst dann unattraktiv, wenn die pro Kilowattstunde auf den Strompreis gezahlten Umlagen und Abgaben um 50 Prozent sinken. Das sei unwahrscheinlich.

Wichtig: Kalkulation mit realistischen Annahmen

Auch die anderen bekannten Risikofaktoren sehen die REC-Experten nicht als großes Hemmnis. Sie sehen durchaus Auswege, wenn ein Gewerbebetrieb seinen Stromverbrauch innerhalb der nächsten 20 Jahre stark reduziert, weil er effizienter wirtschaftet, weniger produziert oder sogar schließen muss. Dann könnten neue Mieter den Solarstrom übernehmen, es könne ein größerer Teil des Stroms eingespeist oder weiterverkauft werden. Es seien in diesem Sinne interessante Geschäftsmodelle in der Entwicklung. Auch wenn die Risiken insgesamt nicht groß erscheinen, kann das für die Bankenfinanzierung Auswirkungen haben. Reichte früher unter Umständen als Sicherheit, die Einspeisevergütung abzutreten, werden nun zusätzliche Sicherheiten verlangt. REC sieht das aber differenzierter. Natürlich seien die Ansprüche an Sicherheiten für eine nachträgliche Solaranlage bei einem gut laufenden Supermarkt niedriger als bei einem Gewerbeneubau, bei dem man nicht weiß, wie lange das Unternehmen dort bleibt und den Strom verbraucht. Ausschlaggebend sei vor allem eine überzeugende Kalkulation mit realistischen Annahmen.

Erklärung zu den Grafiken

Grafik 1: Stromkostenersparnis eines Handelsunternehmens REC hat am Beispiel eines typischen Supermarktes mit einem Jahresverbrauch von 254 Megawattstunden berechnet, welche Stromkostenersparnis sich durch eine 95-Kilowatt-Photovoltaikanlage ergibt. Bei diesem Supermarkt zeigen die Simulationen, dass die Eigenverbrauchsquote bei 80,5 Prozent liegt. Für die Stromkosten mit Photovoltaikanlage verrechnet das Programm auch die Einnahmen aus der Einspeisung des nicht selbst verbrauchten Stroms. Die Stromkosten in dieser Kurve sind nicht diskontiert, das heißt auf das Jahr null abgezinst, sondern entsprechen den erwarteten realen Preisen. Der Verlauf der Kurve entspricht dem der Strompreise in einem sehr konservativen Szenario. 2014 liegen die Strombezugskosten der Händler bei 17,08 Ct/kWh, davon machen die Umlagen und Abgaben rund drei Viertel aus. Für das restliche Viertel basiert die bis 2017 angenommene Steigerung auf Preisen für Termingeschäfte. Ab 2019 steigen die Kosten für dieses Viertel im REC-Szenario mit fünf Prozent pro Jahr. Die EEG-Umlage steigt zunächst noch und beginnt ab der Mitte des betrachteten Zeitraums wieder zu sinken, weil Anlagen nach 20 Jahren aus dem EEG herausfallen. Dieser Verlauf ist im Wesentlichen für die höheren Stromkosten in den mittleren Jahren verantwortlich. Die Experten haben außerdem angenommen, dass die Netzkosten mit 0,5 Prozent pro Jahr steigen.

Grafik 2: Kumulierter Cashflow und Amortisationsdauer für den Handel An einem Standort mit mittlerer Sonneneinstrahlung wie Bonn liegt die Amortisationsdauer der 95-Kilowatt-Eigenverbrauchsanlage auf dem Supermarkt jetzt bei rund acht Jahren und acht Monaten. Das sind nur sechs Monate mehr als vor der EEG-Reform. Damit sollte sich der Bau dieser Anlage definitiv noch lohnen. Allerdings gibt es auch Stimmen, die eine Amortisationsdauer von rund sechs Jahren als Grenze sehen, bis zu der Unternehmen Investitionen dieser Art in Angriff nehmen. Um die Amortisationsdauer und die Sinnhaftigkeit einer Investition abzuschätzen, benutzt REC die Nettobarwertmethode. Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben wird zurückgerechnet auf das Jahr der Investition, indem sie mit dem WACC abgezinst wird. Der WACC ist ein errechneter Zinssatz, der die Kapitalkosten beschreibt. Er liegt bei den REC-Annahmen bei rund fünf Prozent. Dort, wo der Graph die Nulllinie schneidet, hat sich die Investition inklusive der Kapitalkosten amortisiert. Nach 20 Jahren gibt der Graph für die Berechnung einen Wert von rund 145.000 Euro an. Wenn man im Jahr null diese Summe zum WACC anlegen würde, hätte man in dem gleichen Zeitraum den gleichen Gewinn gemacht wie mit der Investition in die Solaranlage. Betrachtet man die Rendite, sinkt der interne Zinsfuß durch die EEG-Umlage von 10,49 Prozent auf 9,6 Prozent. Die Eigenkapitalrendite liegt bei 21,8 Prozent.

Grafik 3: Kumulierter Cashflow und Amortisationsdauer im produzierenden Gewerbe Die REC-Experten haben als Beispiel für ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen Polstermöbelhersteller betrachtet, der 7.956 Megawattstunden Strom pro Jahr benötigt. Die Anlage hat eine Leistung von 190 Kilowattpeak. Es ergibt sich in den Simulationen ein Eigenverbrauchsanteil von über 99 Prozent. Allerdings zahlt dieser Betrieb einen niedrigeren Strompreis als ein Supermarkt. Im Jahr null beträgt er 14,41 Ct/kWh, danach nimmt er eine ähnliche Entwicklung wie beim Handelsunternehmen. Er steigt zunächst und fällt bis 2034 wieder ab. In diesem Beispiel lag die Amortisationszeit vor der EEG-Reform für den Standort Nürnberg bei 8,1 Jahren. Nun steigt sie um 1,6 Jahre auf 9,7 Jahre. Der interne Zinsfuß der Rendite sinkt von 10,69 auf 8,1 Prozent. Die Eigenkapitalrendite liegt bei 17,5 Prozent. Nach Ansicht der Experten bleibt solch eine eigenverbrauchsfinanzierte Anlage für produzierende Unternehmen rentabel.

PV-Systemkosten pro Kilowattpeak1.200 €
Einspeisevergütung (Wert vom April)11,23 Ct/kWh
Eigenkapitalquote35 %
Abschreibung0,5 %/Jahr
WACC (gewichteter durchschnittlicher Zinssatz)5,03 %

Parameter, die in die Berechnungen von REC einfließen. In der ausführlichen Eigenverbrauchsstudie vom Frühjahr 2014 erklären die Experten ihr Vorgehen, allerdings noch ohne Berücksichtigung der anteiligen EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch. Sie finden diese Studie zum Download unter www.pv-magazine.de. Geben Sie in das Suchfeld den Webcode 8080 ein.

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