BDEW mit eigenen Vorschlägen zum Photovoltaik-Auktionsmodell

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat seine Vorschläge für ein Ausschreibungsmodell bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Der Verband setzt dabei auf „eine möglichst einfache Umsetzung und gleiche Chancen für alle Akteure“. Deshalb will der BDEW auch kein Sonderkontingent für Bürgersolarparks, wie es Vertreter von Genossenschaften fordern. Die Vorschläge des BDEW zielen dennoch darauf ab, Akteuren mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen die Teilnahme an den Ausschreibungen zu ermöglichen. "Bei der Frage, welche Bieter sich an den Auktionen beteiligen können, darf die Kapitalkraft nicht alleine entscheiden. Wir empfehlen deshalb, dass auch die spezifischen Vorteile kleiner und mittlerer Unternehmen, Genossenschaften etc. in der Vorqualifikation berücksichtigt werden", sagt die BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller.

Der Verband könne sich aber eine Mengenbegrenzung für einzelne Akteure vorstellen, wie aus seinen Handlungsempfehlungen hervorgeht. "Grundsätzlich sprechen wir uns für ein möglichst einfaches, verständliches und transparentes Auktionsdesign aus und empfehlen das Einheitspreisverfahren. Das reduziert den administrativen Aufwand und stärkt den Wettbewerb", so Müller weiter. Bislang ist im Vorschlag des Bundesumweltministeriums ein Pay-as-Bid-Verfahren vorgesehen, wonach die kostengünstigen Angebote den Zuschlag erhalten sollen.

In seinen Handlungsempfehlungen spricht sich der BDEW – wie eine Vielzahl der Photovoltaik-Branchenvertreter – für eine Aufhebung der 2010 eingeführten Flächenbegrenzungen für Solarparks aus. „Die Begrenzung des Zubaus auf Autobahnrandstreifen und Konversionsflächen wurde vor dem Hintergrund eines unkontrollierten Photovoltaik-Booms vorgenommen. Damals sei dies ein richtiger Schritt gewesen. Jedoch sei diese Flächenbegrenzung inzwischen aufgrund des politisch vorgegebenen Ausbaukorridors für Photovoltaik-Anlagen nicht mehr notwendig“, heißt es beim BDEW. Ein erneuter „unkontrollierter Ausbau“ sei dadurch nicht zu erwarten. Die Ausweitung der Flächen würde aber die Wettbewerbssituation verbessern.

Nach Angaben des BDEW will das Bundeswirtschaftsministerium bis Ende Oktober einen Entwurf für die Verordnung vorlegen. Das Ministerium hatte auf pv magazine-Anfrage erklärt, dass derzeit die Stellungnahme ausgewertet werden. Mitte 2015 könnten die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen dann wohl starten. Der BDEW hat sich dafür ausgesprochen, dass Pilotvorhaben bereits prozessbegleitend zu evaluieren. Aufgrund der Besonderheiten der anderen Energieträger im Bereich der Erneuerbaren ließe sich das Pilotmodell nicht ohne Weiteres auf Windkraftanlagen an Land oder Biomassekraftwerke übertragen. Bereits ab 2017 will die Bundesregierung aber die Förderung aller Erneuerbaren weitgehend auf Ausschreibungen umstellen.

Für die Ausarbeitung seiner Handlungsempfehlungen hatte der BDEW ein Gutachten der r2b energy consulting GmbH und der Brandenburgische Technische Universität Cottbus erarbeiten lassen. Entscheidend für das Gelingen von Auktionen sei insbesondere ein ausreichender Wettbewerb, so die zentrale Aussage. Denn nur dann könnten Ausschreibungen zu einer Steigerung der Kosteneffizienz führen. Im Zentrum der Empfehlungen des BDEW stünden daher Vorschläge zur Stärkung der Wettbewerbsintensität. (Sandra Enkhardt)

Einen ausführlichen Artikel zu den Forderungen der Akteure der Solarbranche an ein Ausschreibungsmodell für Photovoltaik-Freiflächenanlagen lesen Sie auch in der kommenden Ausgabe des pv magazine Deutschland (03/2014). Es erscheint am Freitag.

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