Q-Cells: Produkte nicht von Patentklage betroffen

Teilen

Produkte der Marke Q-Cells sollen nicht von der kürzlich durch Kyocera eingereichten Klage gegen Hanwha Q-Cells Japan betroffen sein. Dies habe die japanische Tochtergesellschaft nach Prüfung der Klageschrift mitgeteilt, hieß es in einem Schreiben des deutschen Herstellers. Kunden von Q-Cells-Produkten hätten daher keinerlei Auswirkungen durch den Rechtsstreit zu befürchten.

Hanwha Q-Cells Japan habe zudem weiterhin klargestellt, dass die „3-Bus-Bar“-Technologie bereits in den 90-iger Jahren in wissenschaftlichen Arbeiten vorgestellt worden sei. Kyocera habe das Patent aber erst danach beantragt. Die Klage sei „daher eine einseitige Aktion“. Hanwha Q-Cells Japan ist erst im April 2013 umbenannt worden, nachdem der südkoreanische Mischkonzern den deutschen Photovoltaik-Hersteller übernommen hatte. Zuvor hieß die Tochtergesellschaft nur Hanwha Japan. Seither bietet sie auf dem japanischen Markt auch Photovoltaik-Produkte und Lösungen von Q-Cells an. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Sonnen, virtuelles Kraftwerk, Netzdienstleistungen, Heimspeicher
Einschränkungen für Heimspeicher zum Entladen ins Stromnetz sollen aufgehoben werden
04 Dezember 2024 Die EnWG-Novelle, die der Wirtschaftsminister noch vor der vorgezogenen Neuwahl durch den Bundestag bringen will, enthält deutliche Erleichterungen fü...