Q-Cells: Produkte nicht von Patentklage betroffen

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Produkte der Marke Q-Cells sollen nicht von der kürzlich durch Kyocera eingereichten Klage gegen Hanwha Q-Cells Japan betroffen sein. Dies habe die japanische Tochtergesellschaft nach Prüfung der Klageschrift mitgeteilt, hieß es in einem Schreiben des deutschen Herstellers. Kunden von Q-Cells-Produkten hätten daher keinerlei Auswirkungen durch den Rechtsstreit zu befürchten.

Hanwha Q-Cells Japan habe zudem weiterhin klargestellt, dass die „3-Bus-Bar“-Technologie bereits in den 90-iger Jahren in wissenschaftlichen Arbeiten vorgestellt worden sei. Kyocera habe das Patent aber erst danach beantragt. Die Klage sei „daher eine einseitige Aktion“. Hanwha Q-Cells Japan ist erst im April 2013 umbenannt worden, nachdem der südkoreanische Mischkonzern den deutschen Photovoltaik-Hersteller übernommen hatte. Zuvor hieß die Tochtergesellschaft nur Hanwha Japan. Seither bietet sie auf dem japanischen Markt auch Photovoltaik-Produkte und Lösungen von Q-Cells an. (Sandra Enkhardt)

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