Bundesrat verzichtet wohl auf Vermittlungsausschuss bei EEG-Reform

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Am Freitag muss die EEG-Reform die letzte Hürde nehmen, um am 1. August noch in Kraft treten zu können. Der Bundesrat wird abschließend über die Novelle beraten. Das EEG steht als Tagesordnungspunkt 49 auf der Liste der Länderkammer, die dann ihre letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause haben wird. Da es sich um ein Einspruchgesetz handelt, ist der Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Dennoch hat er die Option einen Vermittlungsausschuss anzurufen, in dem dann Vertreter von Bund und Ländern nochmals nachverhandeln könnten. Wie auch im Bundestag befassen sich vor der abschließenden Sitzung auch die Ausschüsse des Bundestags mit dem Gesetz. Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz haben nun ihre Empfehlungen abgegeben. Beide plädieren dafür, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt zudem, eine Entschließung zu fassen. Der Bundesrat sollte darin sein Bedauern ausdrücken, dass mit der EEG-Novelle der Ausbau und die Weiterentwicklung der Bioenergie nicht mehr gefördert, sondern sogar deutlich eingeschränkt werde. Der Bundesrat sollte in seiner Entschließung betonen, dass die Biomasse neben der Wasserkraft derzeit die einzige erneuerbare Energie sei, die bedarfsgerecht Strom liefern und somit Fluktuationen von Photovoltaik- und Windenergie ausgleichen könne. Zudem sei zu befürchten, dass mit der Neuregelung nicht einmal die geringen Ausbauziele für die Bioenergie erreicht würden. Aus Sicht des Bundesrates sollte die Bioenergie aber eine „feste Systemsäule der Energiewende“ bleiben, heißt es in der vorformulierten Entschließung.

Vertreter der Bundesländer hatten im Vorfeld mehrfach betont, die Anrufung eines Vermittlungsausschusses vermeiden zu wollen. Sie hatten allerdings weitreichende Änderungen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) gefordert, auf die dieser kaum einging. So wollten Vertreter der Länder unter anderem die Belastung des Eigenverbrauchs noch abmildern. (Sandra Enkhardt)

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