Ersatz von Modulen

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Solange die Sonne scheint und die Anlage rundläuft, ist alles in bester Ordnung. Was aber, wenn eine Solaranlage nach einem Unwetterereignis oder trotz bester Bedingungen nicht mehr den erwarteten Ertrag liefert? An einem möglichen Beispielfall zeigen wir auf, wie nach einem schweren Hagelschauer verfahren werden kann, um die Anlage wieder in den gewünschten Zustand zu versetzen.

Der Ablauf könnte so sein: Eine 100-Kilowattpeak-Aufdachanlage, die aus 500 polykristallinen Modulen mit jeweils 200 Wattpeak aufgebaut ist, zeigt Probleme mit dem Energieertrag. Der Anlagenbetreiber meldet seine Beobachtung seinem Servicetechniker. Die Anlage wird daraufhin von einem Sachverständigen visuell inspiziert, der bestimmte Schadensarten schon ausschließen kann.

Aufgrund seiner Empfehlung werden Elektrolumineszenzaufnahmen der Module gemacht, ein Verfahren, das auch im installierten Zustand durchgeführt werden kann. Hierbei werden die Zellen auf Mikrorisse hin analysiert, die man mit bloßem Auge nicht erkennen kann. Der Vorteil liegt dabei klar auf der Hand – die Aufnahmen können elektronisch übermittelt werden, Module müssen dafür weder demontiert noch transportiert werden. Mithilfe der Elektrolumineszenzaufnahmen werden die betroffenen Module nun hinsichtlich eventueller Beschädigungen auf Zell-Ebene analysiert. Hierbei wird festgestellt, dass einige Module bei dem Hagelschauer zum Teil stark beschädigt wurden und dadurch der Performance-Verlust der gesamten Anlage zu erklären ist.

Die schadhaften 15 Module, drei Prozent der Gesamtmenge, können jedoch nicht repariert, sondern müssen ausgetauscht werden. Nun hat der Anlagenbetreiber drei verschiedene Optionen zur Auswahl:

Variante 1

Ersatz durch gleich viele Module aus heutiger Produktion, die eine höhere Leistung haben, zum Beispiel 15 Module mit 250 Wattpeak Leistung.

Vorteil: Module leicht und vergleichsweise kostengünstig beschaffbar und einzubauen.

Nachteil: fügen sich optisch nicht in das Gesamtbild ein, eventuell kann die Nennleistung der Gesamtanlage steigen. Gegebenenfalls treten Probleme mit dem EVU bezüglich der EEG-Vergütung auf (siehe Kasten). Die Vergütung der Mehrleistung erfolgt dann nur zur aktuellen Einspeisevergütung, was zusätzlich Aufwand bedeutet.

Variante 2

Ersatz der 15 Module durch weniger Module aus heutiger Produktion, zum Beispiel zwölf Module mit jeweils 250 Wattpeak, so dass die Nennleistung der Anlage gleich bleibt. Dabei werden die unterschiedlichen Formate und Leistungsklassen jeweils in abgeschlossenen Strings zusammengefasst, soweit das möglich ist.

Vorteil: Module leicht und vergleichsweise kostengünstig beschaffbar und nur in der benötigten Gesamtleistung (niedrigste Modulkosten).

Nachteil: fügen sich optisch gegebenenfalls nicht in das Gesamtbild ein, wegen des Umbaus der Strings steigen die Montagekosten, eventuell passt die vorhandene Wechselrichterauslegung nicht zum neuen Modultyp, was zu besonders hohen Umbaukosten führt.

Variante 3

Ersatz der 15 Module durch passende Altmodule, die jeweils ähnliche Leistung haben, also etwa zwischen 195 und 210 Wattpeak. Als Altmodule bezeichnen wir dabei Gebrauchtmodule mit mechanischen und technischen Daten, die denen des zu ersetzenden Originals entsprechen. Natürlich können diese Ersatzmodule auch unbenutzte Originalmodule des ursprünglichen Herstellers sein, sofern diese überhaupt noch verfügbar sind.

Vorteil: Module fügen sich optisch in das Gesamtbild ein, technisch ist der Ersatz auf das bestehende System abgestimmt, keine merkliche Veränderung der ursprünglichen Anlagenleistung.

Nachteil: Passende Ersatzmodule sind rar und daher schwierig zu beschaffen, die Kosten pro Wattpeak sind oft deutlich höher als für aktuelle Ware. Der Preis hängt von Angebot und Nachfrage ab.

Nehmen wir an, der Anlagenbetreiber entscheidet sich für Variante 3, da seine Anlage gut einsehbar ist und er eine optische Beeinträchtigung vermeiden will. Seine Versicherung verlangt in der Regel aber eine Gegenüberstellung der Kosten. Die Suche nach passenden Ersatzmodulen steht nun an erster Stelle. Dazu muss zunächst der exakte Modultyp und das Produktionsjahr anhand des Original-Datenblatts oder anhand von Fotos von den schadhaften Modulen (Vorder-/Rückseite mit gut erkennbarem Label) ermittelt werden.

Zellfarben variieren

Bei der Ersatzbeschaffung sind neben der Typenbezeichnung und damit den elektrischen und mechanischen Daten auch xAnzeigeBetreiber Reparatur Module EEG Zweitmarktder Zustand, die Zellenart und die Zellenfarbe der restlichen Module wichtig. Oft variieren Zellfarben einzelner Produktionschargen oder die Zellen haben über die Betriebsjahre ihre Farbe leicht verändert. Dies erschwert natürlich den vollwertigen Ersatz von schadhaften Modulen. Versicherer werden in der Regel nur aus Kulanzgründen eine optische Beeinträchtigung einer Anlage in ihre Beurteilung und die Schadensregulierung einbeziehen.

Photovoltaikgroßhändler, Dienstleister und Internet-Plattformen haben sich auf den An- und Verkauf von Restbeständen, Insolvenz- oder Gebrauchtware spezialisiert. Darunter sind oft alte Modultypen zu finden. Es gibt zum Beispiel neben pvXchange mehrere Handelsplattformen im Internet, bei denen viele Altmodultypen angeboten werden. Die Preise variieren oft stark. Manchmal liegen sie knapp unter dem aktuellen Marktpreis. Manchmal sind die Preise ähnlich denen, zu denen die Originalmodule vor Jahren eingekauft wurden, als sie noch ein Vielfaches von heutiger Ware kosteten. Auch Internetauktionshäuser wie Ebay sind eine Möglichkeit, aber sicherlich eine der teuersten, da hier vor allem Endverbraucher ihre Restmodule ein- und verkaufen. Das sind außerdem oft Einzelstücke.

Wenn der Originalmodultyp mit vertretbarem Aufwand (Kosten, Zeit) nicht zu beschaffen ist, gibt es natürlich die Möglichkeit, auf vergleichbare Produkte umzusteigen, die leicht andere Eigenschaften haben. Die technischen Daten (Nenn- oder MPP-Spannung und -Strom) sind in jedem Falle möglichst genau einzuhalten, wenn die Module in ein bestehendes Feld integriert werden sollen. Die Nennleistung sollte höher oder nur geringfügig niedriger sein – maximal zwei bis drei Prozent, denn die anderen Module des gleichen Strangs werden auf das Niveau des schwächsten Moduls runtergezogen.

Zelltyp sollte identisch sein

An nächster Stelle in der Prioritätenliste kommt oft schon das optische Erscheinungsbild, wie in unserem Beispiel. Hier sollte der Zelltyp identisch sein (Technologie, Format, Farbe), sowie die Farbe der Rückseitenfolie und des Rahmens. Die Länge und die Breite dürfen nur im Bereich weniger Millimeter differieren, wohingegen eine geringere Rahmenhöhe leicht auszugleichen ist. Über die vergangenen Jahre wurde von den Herstellern immer mehr Material eingespart, weshalb aktuelle Module gegenüber älteren Produkten in der Regel eine geringere Rahmenhöhe sowie dünneres Glas aufweisen.

Für unser Beispiel nehmen wir an, dass vier Jahre alte, noch unbenutzte polykristalline Module mit 210 Wattpeak über eine Internet-Handelsplattform gefunden werden, welche zwar nicht von demselben Hersteller produziert wurden (der leider vor drei Jahren Insolvenz anmelden musste), die aber sowohl bei den elektrischen Daten als auch beim Rahmenmaß nur geringfügig von den Originalprodukten abweichen. Die zehn Millimeter geringere Rahmenhöhe kann bei der Montage ausgeglichen werden. Die Nennleistung der Anlage wird durch den Modultausch wieder auf das ursprüngliche Niveau gebracht. Die polykristallinen Zellen der neuen Module sind zwar eine Spur dunkler als die restlichen, auf dem Dach verbliebenen Module, das nimmt der Anlagenbetreiber aber gerne in Kauf.

Die AutorenMartin Schachinger ist Geschäftsführer der pvXchange GmbH, die er 2004 zusammen mit zwei Partnern gründete. pvXchange wurde bekannt als Online-Handelsplattform für Solarkomponenten www.pvxchange.com. Sie bedient in zunehmendem Maße Anfragen nach Ersatzmodulen für die Instandsetzung beschädigter Photovoltaikanlagen.

Heinz Hackmann leitet die Abteilung Engineering des Solar-Dienstleisters Adler Solar Services GmbH und ist für das Servicecenter verantwortlich. Im Laufe seiner fast zehnjährigen Branchenerfahrung war Herr Hackmann auf Seiten verschiedener EPCs für die Finanzierung und Ausgestaltung von Projekten zur Errichtung großer Solaranlagen verantwortlich.

Regelungen des EEG zum Modultausch

Welche Einspeisevergütung gilt? Der Ertrag aus den ersetzenden Modulen wird insoweit in Höhe des für die ersetzten Module geltenden Satzes vergütet, als die neu installierte Leistung der ursprünglich installierten Leistung entspricht. Eine installierte Mehrleistung ist wie eine neue Inbetriebnahme zu behandeln. Der aus der installierten Mehrleistung erzeugte Strom wird nur nach den neuen, niedrigeren Vergütungssätzen vergütet. Dies ergibt sich derzeit aus § 32 Abs. 5 EEG 2012, künftig voraussichtlich aus § 49 Abs. 4 EEG 2014. Für den Vollzug der Regelung fehlt es aber an einer standardisierten oder allgemein üblichen Berechnungsmethode. Bei relevanten Ersetzungsvorgängen ist es deswegen sinnvoll, die Einzelheiten mit dem Netzbetreiber zu erörtern. Es bietet sich eine prozentuale Berechnung an, bei der der Ertrag im Verhältnis der hinzugekommenen Leistung zur neuen Gesamtleistung den neuen Vergütungssatz erhält. Sollte sich die installierte Mehrleistung nicht auf den Ertrag der Anlage auswirken, etwa bei der Zusammenschaltung alter Module mit leistungsstärkeren neuen Modulen, dürfte es zudem gerechtfertigt sein, den vollen Ertrag nach altem Recht zu vergüten.

Dürfen gebrauchte Module verwendet werden?

Die lange umstrittene Frage, ob auch gebrauchte Module ersetzende Module sein können, ist durch einen Hinweis der Clearingstelle EEG vom 21. Mai 2013 (Hinweis Clearingstelle EEG 2013/16) geklärt. Danach kommen auch gebrauchte Module als ersetzende Module in Frage. Die Clearingstelle EEG begründet ihre Auffassung unter anderem damit, dass (1) der Gesetzgeber sich bei den zu ersetzenden Modulen nicht auf neue Module festgelegt habe, (2) es ein praktisches Bedürfnis für den Einsatz gebrauchter Module geben kann, (3) eine Gesamtverlängerung des Vergütungszeitraums für die Module am selben Standort ausgeschlossen sei.

Margarete von Oppen

Die Autorin ist Partnerin der Kanzlei Geiser & von Oppen und spezialisiert auf das Recht der erneuerbaren Energien und öffentliches Baurecht.

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