Auf der Sitzung am Mittwoch soll das Bundeskabinett die Ergänzungen zum EEG-Gesetzentwurf beschließen, die die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage enthalten. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) sollen die Paragraphen eine Verschärfung der Kriterien vorgesehen. Das Entlastungsvolumen werde wohl dennoch weiterhin bei fünf Milliarden Euro liegen, obwohl die Zahl der privilegierten Unternehmen steigen könnte. Die neuen Vorgaben für die „Besondere Ausgleichsregelung“ sind an den neuen EU-Kriterien ausgerichtet. Die Entlastung der energieintensiven Unternehmen solle künftig ab einem Verbrauch von mehr als einer Gigawattstunde greifen, heißt es in dem Bericht weiter. Zudem solle die Höhe der EEG-Umlage für den privilegierten Letztverbrauch verdoppelten werden – also von 0,05 auf 0,1 Cent je Kilowattstunde steigen.
Die Industrieprivilegien können künftig nur noch von energieintensiven Unternehmen beantragt werden, die zu den von der EU definierten 219 Branchen gehören. Die Kritierien für die Festlegungen aus Brüssel waren hohe Stromkosten oder hohe Handelstätigkeit. Die Unternehmen müssten künftig nachweisen, dass die Stromkosten mindestens 16 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachten, heißt es in dem Bericht weiter. Bislang waren es mindestens 14 Prozent. Zudem würden künftig noch mehr Faktoren zur Ermittlung der Bruttowertschöpfung herangezogen, so dass weniger Unternehmen diese Schwelle erreichten. Ab 2016 soll dieser Wert auf 17 Prozent steigen, berichtet die FAZ weiter. Dies hatte bereits am vergangenen Freitag auch die Nachrichtenagentur Reuters gemeldet. Bei Unternehmen, die diese Schwelle nachweisen könnten und besonders viel Strom verbrauchten, sei auch vorgesehen, dass die EEG-Umlagezahlung bei 4,0 oder 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung abgeschnitten werde. Sie könnten sich damit über eine stärkere Entlastung freuen.
Unternehmen, die bisher von den Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage profitiert haben und künftig aus dem von der EU vorgegebenen Raster fallen, sollen ebenfalls weiter entlastet werden. Dies betreffe etwa die Schienenbahnen. Sie sollen dem Bericht zufolge künftig 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Zusätzlich habe das Bundeswirtschaftsministerium noch eine Härtefallgrenze eingezogen: So dürften die Kosten für die EEG-Umlage bei diesen Unternehmen nur doppelt so hoch wie 2013 ausfallen.
Am Donnerstag wird sich der Bundestag in der ersten Lesung mit dem EEG-Entwurf befassen. Die Einigung über die Industrierabatte erzielte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erst kurz vor der Verabschiedung des Entwurfs durch das Kabinett am 8. April. Die Paragraphen zu den Industrieprivilegien waren darin noch nicht enthalten. Daher muss das Kabinett nun auch noch den Ergänzungen zustimmen. (Sandra Enkhardt)
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