EU-Kommission verabschiedet neue Beihilfe-Richtlinien

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Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat nun die neuen Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie veröffentlicht, die auch von der EU-Kommission verschiedet worden sind. Sie sehen einen schrittweisen Übergang zu Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Energien vor. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten in den Jahren 2015 und 2016 die Möglichkeit im Rahmen einer Pilotphase, Ausschreibungen für einen kleinen Teil neuer Kapazitäten zu erproben, teilte die EU mit. Die Einspeisetarife sollen schrittweise durch Einspeiseprämien ersetzt werden, wobei aber Kleinanlagen über eine Sonderregelung davon ausgenommen werden können, wie es weiter hieß. „Es ist an der Zeit, dass erneuerbare Energien am Marktgeschehen teilnehmen. Die neuen Leitlinien bieten einen Rahmen für die Ausgestaltung effizienterer öffentlicher Förderungen, die schrittweise und pragmatisch Marktbedingungen widerspiegeln. Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen. Dies wird dazu beitragen, dass Energie für die europäischen Bürger und Unternehmen bezahlbarer wird“, erklärte Almunia. Die neuen Leitlinien sollen vom 1. Juli 2014 bis Ende 2020 gelten.

Für die europäische Industrie sagt die EU-Kommission aber Ausnahmeregelungen zu. Für eine begrenzte Zahl energieintensiver Wirtschaftszweige, die für die gesamt EU festgelegt werden, sollten die Energiekosten verringert werden können. „Zudem werden die Mitgliedstaaten sehr energieintensive Unternehmen entlasten können, auch wenn sie in anderen Wirtschaftszweigen tätig sind“, teilte die EU weiter mit. Es verwundert daher auch nicht, dass die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID), ein Zusammenschluss der Branchen Baustoffe, Chemie, Glas, NE-Metalle, Papier und Stahl, sich über die neuen Leitlinien freuten. „"Die Leitlinien schaffen in der jetzigen Form die Voraussetzung, damit energieintensive Branchen auch in Zukunft die notwendige Entlastung bekommen, um im inter nationalen Wettbewerb bestehen zu können“, erklärte EID-Sprecher Utz Tillmann, der auch Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie ist. Er dankte nochmals explizit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für seine „klare industriepolitische Haltung“. Diese hat sich auch schon im am Dienstag verabschiedeten EEG-Gesetzentwurf niedergeschlagen. Auch dort ist eine deutliche Besserstellung der Industrie gegenüber den Betreibern von Erneuerbaren-Energien-Anlagen festzustellen.

Scharfe Kritik von EU Prosun

Die europäische Herstellerinitiative EU Prosun zeigte hingegen wenig Verständnis für die neuen Energiebeihilferichtlinien. Es sei eine unzulässige Einflussnahme auf die nationale Energiepolitik der EU-Mitgliedsstaaten. „Einerseits bekommt es die EU nicht hin, wirksame Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien zu setzen. Andererseits beschränkt sie den Spielraum der Mitgliedsstaaten, die Erneuerbaren Energien effizient zu fördern. Für die Kommission scheinen die Erneuerbaren Energien eher ein Übel zu sein, das man eindämmen muss, während Kernenergie und Kohle munter weiter subventioniert werden", erklärte Milan Nitzschke, Präsident von EU Prosun. Positiv sei einzig die Ausnahme für Kleinanlagen, die auch weiterhin über Einspeisetarife gefördert werden dürften. Außerdem hätten die EU-Mitgliedsstaaten noch die Möglichkeit, der Kommission zu beweisen, dass Einspeisesysteme zu niedrigeren Kosten als Ausschreibungen führten. Deutschland und Frankreich hätten die parallele Pilotphase für Ausschreibungen bereits angekündigt. „Wir werden sehen, was rauskommt. Jede Wette, degressiv gestaltete Vergütungen ohne Ausschreibungsbürokratie bleiben das überlegene Instrument", sagte Nitzschke weiter.

BEE fordert Mitgliedsstaaten zur Klage auf

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht noch einen Schritt weiter. Er empfiehlt den EU-Mitgliedsstaaten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). „Die Leitlinien sind ein klarer Eingriff in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten auf dem Feld der Energiepolitik. Sie stehen im offenen Widerspruch zur EU-Richtlinie für erneuerbare Energien und verletzen die Europäischen Verträge“, sagt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Die EU-Kommission setze einseitig auf Ausschreibungen, obwohl viele Länder diese schon getestet und wieder abgeschafft hätten. Ebenfalls kostentreibend sei die von der EU-Kommission vorgeschriebene Marktprämie, so Falk weiter. Die Vorgaben zur Stromeinspeisung bei negativen Börsenpreisen hebelten zudem den Vorrang für erneuerbare Energien aus und gefährdeten womöglich sogar die Systemsicherheit. „Dieses Instrument hat nur einen Zweck: Erneuerbare Energien zu Gunsten von Kohlekraftwerken aus dem Markt zu drängen“, sagte Falk. (Sandra Enkhardt)

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