EU will offenbar Industrie Nachzahlungen erlassen

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Die deutschen Unternehmen könnten beim derzeitigen Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission wegen der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage ohne Nachzahlungen davonkommen. Die neuen EU-Beihilfeleitlinien sähen einen Verzicht auf Nachzahlungen in Milliardenhöhe vor, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Zudem sei in dem neuen Entwurf, den EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia offiziell am Mittwoch präsentieren will, vorgesehen, dass die Neugestaltung der restriktiveren Industrierabatte erst im Januar 2018 komplett umgesetzt seien müssen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten aber einen Anpassungsplan vorlegen, der dann von Brüssel genehmigt werden müsse. Im Bericht des „Tagesspiegels“ wird hingegen EU-Energiekommissar Günther Oettinger mit der Aussage zitiert, dass die Nachzahlungen für bis zu zwei Jahre noch nicht vom Tisch seien.

Auch noch nicht endgültig geklärt, scheint die Frage, wie die künftigen Ausnahmeregelungen für die Industrie aussehen sollen. Bundesregierung und EU-Kommission hatten sich unlängst auf eine Liste verständigt, die die als energieintensiv geltenden Branchen definieren sollten. Unklar sei aber noch die Höhe der Privilegien. Die EU will dem „Tagesspiegel“ zufolge eine Beteiligung der energieintensiven Unternehmen von mindestens 20 Prozent an der EEG-Umlage. Allerdings wolle sie auch „Härtefallregelungen“ akzeptieren. Die Verhandlungen darüber sollen in dieser Woche weitergehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich zur Eröffnung der Hannover Messe am Sonntag nochmals ausgesprochen, dass die Ausnahmen für die energieintensive Industrie bei der EEG-Umlage erhalten bleiben müssten.

Allerdings könnte Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) mit seiner geplanten EEG-Novelle in anderen Punkten noch auf massive Kritik der EU-Kommission stoßen. Nach Informationen der „Welt“ sei der Gesetzentwurf nicht kompatibel mit den Anforderungen der EU-Kommission bei genehmigungsfähigen Staatsbeihilfen. Brüssel will in den Richtlinien vorschreiben, dass erneuerbare Energien künftig nur noch über wettbewerbliche Ausschreibungen gefördert werden dürften. Die Bundesregierung plant den Übergang von Einspeisetarifen zu Ausschreibungen für neue Anlagen aber erst 2017. Zuvor soll das Modell bei der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen getestet werden, wie es im aktuellen Entwurf von Gabriel heißt. Die EU-Kommission will aber vorschreiben, dass auch schon in einer Übergangsphase 2015 und 2016 jeweils mindestens fünf Prozent der Förderung über Ausschreibungen vergeben werden sollen, wie das Blatt weiter berichtet. Der EEG-Gesetzentwurf entspräche daher nach Inkrafttreten der neuen Beihilferegelungen nicht mehr den EU-Vorgaben. (Sandra Enkhardt)

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