Bewertung der EEG-Novelle: Photovoltaik

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Nach den hohen Ausbauzahlen in den letzten Jahren ist der Photovoltaikmarkt 2013 stark eingebrochen. Lediglich eine Leistung von 3.300 MWp sind 2013 neu installiert worden, was einem Einbruch von 56 Prozent gegenüber 2012 entspricht. In der Branche gab es daher schon 2012 und 2013 eine erhebliche Anzahl von Insolvenzen und einen geschätzten Verlust von 50.000 Arbeitsplätzen.

Dieses Ausbremsen der Photovoltaik soll nun in der EEG-Novelle der Bundesregierung mit nochmals niedrigeren Zubauten festgeschrieben werden. Dabei läuft die Bundesregierung Gefahr, ihre eigenen schon sehr bescheidenen Zielvorgaben nochmals zu unterschreiten: Denn die vorgesehenen Maßnahmen (sowie die nicht erfolgten, notwendigen Verbesserungsmaßnahmen) könnten dazu führen, dass selbst der avisierte PV-Ausbau von 2.500 MWp pro Jahr unterboten wird, was zu zehntausenden Arbeitsplatzverlusten in der Branche führen würde.

„Atmender Deckel“ drückt Vergütungssätze nach unten

Dabei scheinen Gabriel, Merkel und Co. die beträchtlichen Kostensenkungen der Solarbranche und ihre entscheidende Rolle zur Erreichung der Klimaziele aus dem Blick zu verlieren. Schließlich sind die PV-Systempreise seit 2006 um rund 68 Prozent gesunken. Das sind Kostensenkungen in einer Höhe wie bei keinem anderen Energieträger.

Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, das Ruder rumzureißen und der Photovoltaikbranche den nötigen Ausbau- und Konsolidierungsrahmen zu geben. Hierzu gehören in erster Linie die Abschaffung des Zielkorridors, der zwischen 2.400 und 2.600 MW liegen soll, sowie die willkürliche Deckelung des PV-Ausbaus auf 52 GW insgesamt. Die Bundesregierung plant zwar nach dem  massiven öffentlichen Druck die monatliche Degressionsrate von 1% auf 0,5% zu senken, bezogen allerdings nur auf den äußerst schmalen Ausbaukorridor. 

Mit der aktuellen wie auch vorgesehenen Ausgestaltung des Degressionsmechanismus würde der „atmende Deckel“ nicht mehr wie in den letzten Jahren ein Wachstum erlauben, sondern – so wie bereits in diesem Jahr im Segment der Freiflächenanlagen geschehen – die Vergütungsätze in weiteren Marktsegmenten unter die Wirtschaftlichkeitsschwelle drücken. Die ursprüngliche Zielrichtung des atmenden Deckels, den Ausbau weiter wachsen zu lassen und dabei Überförderungen zu vermeiden, wird dann in der Wirkung eine Erdrosselung des Marktes ergeben.

Die Absicht für PV-Freiflächenanlagen, und ab 2017 für alle Erneuerbare-Energien-Anlagen, Ausschreibungen statt Vergütungen zu Grunde zu legen, muss verhindert werden. Bürgergenossenschaften werden sich nie an Ausschreibungen beteiligen können. Ausschreibungen statt Vergütungen sind also ein weiteres Element in Richtung der Abschaffung des EEG und der Beendigung der Bürgerenergiewende.

Solaren Eigenverbrauch fördern statt abwürgen

Die von der Bundesregierung geplante Belastung des solaren Eigenverbrauchs oberhalb einer Bagatellgrenze von 10 MWh ist ein Frontalangriff auf die Bürgerenergiewende. Durch die bisherige Befreiung von der EEG-Umlage konnten solare Eigenstromverbraucher zum Umbau zu einer dezentralen Energieversorgung und gleichzeitig zur Senkung der EEG-Umlage beitragen. Der Wettbewerbsvorteil, dass nun der selbsterzeugte und -verbrauchte Solarstrom günstiger als der Bezug aus dem Netz ist, wird mit der geplanten Beaufschlagung mit der EEG-Umlage zumindest teilweise wieder wettgemacht.

ie vorgesehenen Eingriffe sind unlogisch und höchstwahrscheinlich grundgesetzwidrig: Schließlich reduziert der Erzeuger von solarem Eigenstrom sogar den Netzausbau, weil Eigenstrom nicht auf andere Spannungsebenen transformiert oder verteilt werden muss. Insgesamt reduziert natürlich jede Kilowattstunde selbstverbrauchten Solarstroms die EEG-Umlage gegenüber der Einspeisung dieser gleichen Kilowattstunde. Statt den Eigenverbrauch weiter zu fördern, damit die Solarstromproduzenten auch selbst in die Speicherung,  z.B. Batterien investieren, will die Bundesregierung den Trend umkehren. Das  Ansinnen der Bundesregierung gleicht einem Vorhaben, dass der Besitzer eines Apfelbaumes im eigenen Garten bei dem Pflücken und Genießen seiner Äpfel nun aus Solidaritätsgründen mit einem Teil der Kosten der Lebensmittelindustrie belastet wird, die dieser bei den Mehrkosten für Erzeugung und Vermarktung von Bioäpfeln in Supermärkten entstehen. Eine absurde Vorstellung, die bei Solarstrom aber offensichtlich greifen soll.

Die Bürgerenergiewende scheint also kein Thema mehr zu sein, denn genau die Belastung des erneuerbaren Eigenverbrauchs wird zukünftig sehr viele Investitionen in bürgerliche Ökostromanlagen verhindern und damit die Bürgerenergiewende behindern.

Die Photovoltaik ist die Spitzentechnologie und die Bürgerenergie für jedermann. Anstatt ihr mit allen Mitteln Bremsen aufzuerlegen, sollten Bund und Länder versuchen, Impulse zum verstärkten Ausbau zu setzen.

Im Einzelnen sind an den aktuellen EEG-Novellen-Vorschlägen vor allem folgende Punkte zu kritisieren:

a) Anreize zum verstärkten PV-Ausbau fehlen

* Mit dem Zielkorridor von 2.400 bis 2.600 MW setzt sich die Bundesregierung ein viel zu niedriges Ziel. Mit einer solchen Zielsetzungen werden

wichtige Investitionen unterbleiben.

* Der Bemessungszeitraum für die Festsetzung der Degression ist mit 12 Monaten zu weit gefasst, so dass der Mechanismus nur träge reagieren würde.

Sinnvoller wäre es, den Bezugszeitraum auf drei Monate zu senken.

* Bislang konnten Solaranlagen-Betreiber durch eine verminderte EEG-Umlage-Belastung Strom an Verbraucher in unmittelbarer Nähe weiterleiten. Die

vorgesehene Streichung des Direktverbrauchsausgleichs trifft vor allem Mieterversorgungsmodelle und hemmt wichtige Entwicklungen zur Umsetzung der Energiewende im Wohnungsbereich.

b) Solarer Eigenverbrauch wird ausgebremst bevor er Potentiale ausspielen kann

* Solarer Eigenverbrauch sollte umlagebefreit bleiben. Mehrkosten von 300 Mio. Euro entstünden sogar bis 2018, wenn Solaranlagenbetreiber den Strom

nicht selbst verbrauchen, sondern einspeisen würden.

* Auch die einmalige Kompensationszahlung von 0,4 ct/kWh für Dachanlagen im Segment zwischen 10kW und 1 MW kann die Belastung des solaren

Eigenverbrauchs nicht ausgleichen.

c) Ausschreibungsmodell für Photovoltaik konterkariert Bürgerenergiewende

* Die Beachtung umfangreicher Regelungen und Auflagen im Rahmen des Ausschreibungsmodells können nur von großen Unternehmen gestemmt werden. Weil Bürgerenergiegenossenschaften dafür nicht die notwendigen Ressourcen haben, wird sich die Akteursvielfalt verringern.

Der Autor Hans-Josef Fell saß für die Grünen von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag. Der Energieexperte war im Jahr 2000 Mitautor des EEG. Seit kurzem ist er Präsident der Energy Watch Group. Er hat und wird insgesamt fünf Teile seiner Bewertung der EEG-Novelle veröffentlichen. Neben der Photovoltaik ist bereits die Analyse zur Bioenergie erschienen. Die nächsten Teile befassen sich mit der Windkraft, der Geothermie und Wasserkraft und zum Abschluß mit Ausschreibungen, Direktvermarktung, Eigenverbrauch und Umlagemechanismus. Die Analysen finden Sie unterwww.hans-josef-fell.de.

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