Neuer Vorschlag zur Belastung des Eigenverbrauchs

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Das Bundeswirtschafts- und -energieministerium ist beim Referentenentwurf in Sachen Eigenverbrauch noch die Konkretisierung schuldig. Nun tauchte aber eine neue Vorlage auf, die pv magazine vorliegt, und wenig Hoffnung für Betreiber von kleineren Photovoltaik-Anlagen bietet. Der jetzige Plan sieht vor, die Belastung des Eigenverbrauchs in drei Teilbereiche zu untergliedern. Demnach sollen Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, künftig die privilegierte EEG-Umlage künftig auch auf ihren Eigenverbrauch zahlen. Die zweite Kategorie ist für Unternehmen vorgesehen, die aus Branchen stammen, für die die privilegierte EEG-Umlage gilt, die aber die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen. Sie sollen für Eigenverbrauch aus Bestands- und Neuanlagen die Differenz zwischen der geltenden EEG-Umlage – in diesem Jahr also 6,24 Cent je Kilowattstunde – und jener aus dem vergangenen Jahr (5,277 Cent je Kilowattstunde) zahlen. Für 2014 müssten diese Unternehmen dann also 0,96 Cent je Kilowattstunde für selbst erzeugten und verbrauchten Strom zahlen.

In die dritte Kategorie des Entwurfs fallen dann Unternehmen aller anderen Branchen und private Verbraucher. Bei ihnen plant das Ministerium keine Änderungen zu den Beschlüssen von Meseberg vorzunehmen. Es gelte weiterhin der Vorschlag, dass bei Neuanlagen 90 Prozent EEG-Umlage gezahlt werden müssten, bei Erneuerbaren-Energien- und KWK-Anlagen immerhin noch 70 Prozent EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch. Für Bestandsanlagen werde weiterhin die Differenz zwischen der vollen EEG-Umlage und der EEG-Umlage 2013 fällig.

Im Ergebnis werde „die energieintensive Industrie gezielt entlastet“, heißt es in dem Papier. Die unerwünschte Diskriminierung zwischen Neu- und Altanlagen werde vermieden. Außerdem werde das Gesamtaufkommen der bei Eigenverbrauch zu zahlenden Umlage werde mit den Maßnahmen kurz- und mittelfristig kaum geschmälert. In Bezug auf private Verbraucher und kleinere Unternehmen schreibt das Ministerium, werde „der Flucht in den Eigenverbrauch entgegengewirkt“. Für 2015 rechnet das Ministerium mit Einnahmen aus der Belastung des Eigenverbrauchs von etwa 300 Millionen Euro.

Mittelfristig sei ein geringerer Zubau von Anlagen in der zweiten Kategorie zu erwarten. Eine Abschätzung liege dafür aber noch nicht vor und hänge auch vom Kompromiss mit der EU-Kommission ab, welche Branchen künftig weiter von den Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage profitieren könnten. Allerdings sei insgesamt mit Mindereinnahmen gegenüber den ursprünglichen Plänen zu rechnen. Nach Angaben des Ministeriums führt ein Zuwachs von einer Terawattstunde in der zweiten Kategorie zu Mindereinnahmen gegenüber dem Altvorschlag von 34 Millionen Euro pro Jahr. Bei der aktuellen EEG-Umlage würde er entsprechend von 44 Millionen Euro pro Terawattstunde auf zehn Millionen Euro pro Terawattstunde im Jahr sinken. Als Annahmen hat das Ministerium für die kurzfristige Einschätzung der Einnahmen folgende Annahmen zugrundegelegt: 47 Terawattstunden Eigenverbrauch, davon ein Drittel bei Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren und 1,4 Terawattstunden die als Bagatellfälle gelten. Die Bagatellgrenze hatte das Ministerium bei 10 Kilowatt Leistung der Anlagen eingezogen. (Sandra Enkhardt)

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