Ministerium: Energie-Soli auf Eigenverbrauch verfassungskonform

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Details zur geplanten Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage verrät das Bundeswirtschaftsministerium zwar bislang nicht. Eventuelle Zweifel an der Verfassungskonformität dieser Maßnahme versuchen die Beamten jedoch bereits jetzt auszuräumen – und war sowohl für neue als auch für Bestandsanlagen. Anlagenbetreiben müssen also offenbar mit einer entsprechenden Belastung rechnen.
In dem aktuellen „Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts“, der pv magazine vorliegt, heißt es: „Die stärkere Einbeziehung von Konstellationen der Eigenstromerzeugung in die EEG-Umlage ist mit den Grundrechten der betroffenen Unternehmen und Privatpersonen nach den Artikeln 12 und 14 GG vereinbar.“ Dem Ministerium zufolge ist das Vorhaben „verfassungsrechtlich gerechtfertigt, insbesondere verhältnismäßig“. Denn das gesetzgeberische Anliegen, die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien nicht ausschließlich von jenen tragen zu lassen, die Strom von einem Energieversorgungsunternehmen beziehen, überwiege das Interesse der Betreiber von Eigenversorgungsanlagen, von dieser Finanzierungslast künftig verschont zu bleiben.
Für Bestandsanlagen werde sichergestellt, so die Bewertung im Gesetzentwurf, dass bereits getätigte Investitionen nicht entwertet würden. Demnach müssen Betreiber bestehender Eigenstromerzeugungsanlagen allerdings „in beschränktem Umfang“ mit einer Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage rechnen: Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte und unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten gebotene Ziel, für den Ausbau der erneuerbaren Energien eine breitere Finanzierungsbasis zu sichern, überwiege das Interesse der Betreiber, von dieser Finanzierungslast im selben Ausmaß verschont zu bleiben wie bislang. „Durch die Fortschreibung der Privilegierung wird sichergestellt, dass die Anlagen auch künftig wirtschaftlich betrieben werden können“, heißt es in dem Entwurf. „Ein darüber hinausgehendes Interesse, von jeglichen die Rentabilität der Anlage verringernden Rechtsänderungen verschont zu bleiben, ist hingegen in Abwägung mit den Interessen der übrigen Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher nicht schützenswert. Insoweit muss damit gerechnet werden, dass in die Zukunft gerichtete Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen die eigenen Gewinnchancen schmälern.“
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte in einer Kabinettsvorlage zur EEG-Novelle seine Pläne zur Belastung des Eigenverbrauchs konkretisiert. Demnach sollen künftig bei Neuanlagen mit neuen Energien oder KWK 70 Prozent der EEG-Umlage für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom gezahlt werden, also derzeit 4,37 Cent pro Kilowattstunde. Bei Eigenverbrauchsanlagen mit konventionellen Energien sollen 90 Prozent der Umlage bezahlt werden. Für Altanlagen werde die „Begünstigung des Jahres 2013 in Höhe der EEG-Umlage von 5,28 Cent je Kilowattstunde fortgeschrieben“, heißt es in dem Papier weiter. Das ergäbe derzeit eine Umlage von 0,67 bis 0,96 Cent pro Kilowattstunde für Eigenverbrauch aus Altanlagen. (Petra Hannen)

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