SAG Solarstrom: Sanierung nun doch in der Regelinsolvenz

Teilen

Voraussichtlich zur Verfahrenseröffnung am 1. März soll das bisherige Schutzschirmverfahren in ein Regelinsolvenzverfahren überführt werden. Dies habe der Vorstand in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter Jörg Nerlich am Donnerstag entschieden, teilte die SAG Solarstrom AG mit. Nach dem Antrag von Mitte Dezember war für das Photovoltaik-Unternehmen aus Freiburg zunächst ein vorläufiges Schutzschirmverfahren beantragt worden. „Dabei hat das Eröffnungsverfahren gezeigt, dass bei Investoren und Gläubigern bislang nur wenige Erfahrungen mit dem vergleichsweise neuen Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung vorliegen. Nach übereinstimmender Einschätzung kann die Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens mit den Mitteln des Insolvenzverfahrens in dem bekannteren Regelinsolvenzverfahren einfacher und schneller umgesetzt werden“, hieß es nun zur Begründung für die Änderung des Verfahrens.

Nur wenige Stunden zuvor hatte die SAG Solarstrom die internationale Strategieberatung Roland Berger Strategy Consultants beauftragt, einen nationalen und internationalen Investorenprozess anzustoßen und zu begleiten. Ziel sei es, einen strategischen Investor zu finden, der die Gesellschaft möglichst in ihrer jetzigen Struktur fortführe. Das "Vier-Säulen-Geschäftsmodell hat sich grundsätzlich bewährt", sagte dazu SAG Solarstrom-Vorstandschef Karl Kuhlmann. An dieser Zielsetzung werde auch für das Regelinsolvenzverfahren festgehalten. Der Vorstand wolle den Prozess auch in diesem Verfahren maßgeblich mitgestalten, hieß es weiter.

SAG Solarstrom arbeite derzeit zudem an einem Restrukturierungskonzept. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang März vorliegen, wie es weiter hieß. Derzeit würden eine Reihe von Optionen geprüft. Das operative Geschäft laufe derzeit weiter. Einschränkungen gebe es allerdings beim Neugeschäft im Anlagenbau. Dies gelte auch für die ebenfalls von der Insolvenz betroffenen Tochtergesellschaften. Neben der SAG Solarstrom AG hatten auch die Tochtergesellschaften SAG Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH und SAG Technik GmbH die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Mittlerweile befinden sich auch die Töchter in Italien und Großbritannien in insolvenzrechtlichen Verfahren. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Enphase bringt seine IQ Battery 5P in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf den Markt
15 Januar 2025 Die Batterie kann flexibel sowohl einphasig als auch dreiphasig eingesetzt werden. Das modulare Mikro-Wechselrichter-Konzept soll es Kunden ermögliche...