Solarworld lenkt bei Rettungsplan ein

Teilen

Laut Medienberichten haben Klagen von Anteilseignern der Solarworld AG dazu geführt, dass das Unternehmen den bereits beschlossenen Sanierungsplan leicht abändert. In einem Vergleich zwischen Anteilseignern und Solarworld habe der Konzern zugestimmt Altaktionären, die am 7. August 2013 mindestens 1000 Solarworld-Papiere besaßen, die Möglichkeit einzuräumen, neue Aktien des Konzerns zu kaufen. Dies war ursprünglich nicht vorgesehen, so dass alle Altaktionäre zusammen nur noch einen Anteil von maximal fünf Prozent an Solarworld besessen hätten. Laut Meldungen von Reuters, N-TV und The Wall Street Journal könnten die Altaktionäre nun durch den außerbörslichen Zukauf neuer Aktien über die WGZ Bank einen Anteil an Solarworld von bis zu 17 Prozent erreichen.

Da sich ein Großteil der Kläger im Vergleich darauf eingelassen haben soll, die Klagen zurückzuziehen, lägen bei den Gerichten nun nur noch wenige Einwände gegen die Rettungsbeschlüsse vor, heißt es in einer Meldung von N-TV. Daher nehme Solarworld mit dem Vergleich einen eine weitere bedeutende Hürde auf dem Weg zur Sanierung der eigenen Finanzen. (Mirco Sieg)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.