Umlagebefreiung kann für Unternehmen gefährlich werden

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Laut einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ hat die nordrhein-westfälische Landesregierung große Chemie- und Metallverarbeitungskonzerne gewarnt, dass die nicht gezahlte EEG-Umlage für die vergangenen zwei bis drei Jahre womöglich zurückgefordert werden könne. Dies liege daran, dass der Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission Joaquín Almunia nicht nur zukünftige sondern eventuell auch bereits genehmigte Befreiungen von der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen in Deutschland als Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht einstuft. Damit kämen zum Teil millionenschwere rückwirkende Belastungen auf die bereits umlagebefreiten Unternehmen zu.

Schon vor Monaten hatte die Kommission angekündigt, die Ausnahmeregelungen in Deutschland unter die Lupe nehmen zu wollen, weil sie die Umlagebefreiung in einigen Bereichen als unzulässige Beihilfe einstuft und eine Wettbewerbsverzerrung befürchtet. Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, dass das Verfahren gegen die Bundesregierung zur Prüfung der Ausnahmeregelungen am 18. Dezember 2013 beginnen soll. (Mirco Sieg)

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