Verbraucherschützer fordern „Bad Bank“ für Ökostrom

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Die Verbraucherschützer sprechen sich schon seit längerem für eine Neuordnung der Fördergelder von Erneuerbaren-Energien-Anlagen aus, um die EEG-Umlage zu entlasten. Holger Krawinkel, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), hat nun seine Forderung nach einer Ausgliederung der noch zu zahlenden Einspeisevergütungen für alte Photovoltaik-Anlagen erneuert. "Man könnte die Förderkosten für Solaranlagen nicht mehr auf die Strompreise abwälzen, sondern in eine Art Bad Bank ausgliedern", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Diese würden derzeit rund zehn Milliarden Euro jährlich ausmachen. Krawinkel schlägt weiter vor, dass bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein „Altschuldentilgungsfonds eingerichtet werden könnte, wo diese Summe über Steuermittel zunächst abgetragen werde. Außerdem forderte der Verbraucherschützer weiterhin eine Beteiligung der Photovoltaik-Anlagenbetreiber, wenn ihre Systeme abgeschrieben seien. Ist ist aus Sicht von Krawinkel zumindest nach rund 15 Jahren der Fall. Für die restliche Betriebsdauer der Photovoltaik-Anlagen könnten die Betreiber dann zu einer Abgabe von fünf Cent je Kilwattstunde verpflichtet werden. Mit diesen Einnahmen sowie weiteren Abgaben, die auf sehr rentable Windkraftanlagen erhoben werden könnte, könnte der Fonds dann sukzessive getilgt werden, so Krawinkel weiter.

In einempv-magazine-Interview hatte Krawinkel bereits Mitte August gefordert, dass ein Teil der EEG-Kosten aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssten. „Kosten für die Technologieentwicklung sollten nicht die Stromverbraucher zahlen, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Das gilt in der Vergangenheit für die Solarenergie und in der Zukunft für Offshore-Windenergie“, sagte er. Auch die Idee, dass Betreiber von bereits abgeschriebenen EEG-Anlagen über eine Abgabe an den Kosten beteiligt werden könnten, brachte der Verbraucherschützer vor. (Sandra Enkhardt)

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