TÜV Rheinland: Verschärfter Modultest gegen Hagelschlag

Teilen

Der Prüfdienstleister TÜV Rheinland bietet im Kölner Testzentrum einen verschärften Hagelschlagtest für Photovoltaik-Module und Solarkollektoren an. Dabei werden die Module mit 35 Millimeter großen Hagelkörnern gemäß IEC 61215 beschossen, die eine Geschwindigkeit von 27,2 Metern pro Sekunde erreichen. Das entspricht der Hagelwiderstandsklasse 3. Im Vergleich zur Widerstandsklasse 2 mit 25-Millimeter-Körnern und 23 Metern pro Sekunde hätten die neuen Körner die dreifache Masse und nahezu die vierfache Bewegungsenergie, so der TÜV. Der neue Test sei von Versicherern und Projektierern gefordert worden, weil die Schäden durch Hagelstürme gestiegen seien. Bei Photovoltaikanlagen gehörten sie zu den teuersten Schadensursachen. Schweizerische Versicherungen forderten schon jetzt Hagelwiderstandsklasse 3.

www.tuv.com/pv

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.