Aktionäre lehnen Kapitalschnitt bei Colexon ab

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Die Aktionäre der Colexon Energy AG haben abgelehnt, das Grundkapital im Verhältnis 4:1 durch Zusammenlegung von Aktien auf gut 4,4 Millionen Euro herabzusetzen. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch habe 36 Prozent des vertretenen Grundkapitals gegen den Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats votiert, teilte das Photovoltaik-Unternehmen mit. Insgesamt sei aber weniger als die Hälfte des gesamten Grundkapitals vertreten gewesen. Mit dem Kapitalschnitt wollte die Colexon-Führung in Rücklagen stärken und die Kapitalmarktfähigkeit verbessern.

Es ist nicht das erste Mal, dass Aufsichtsrat und Vorstand des Photovoltaik-Unternehmens an ihren Aktionären scheitern. Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung Mitte Februar war der beabsichtigte Erwerb des belgischen Photovoltaik-Projektierers 7C Solarparken NV mit den Stimmen der Kleinaktionäre abgelehnt worden. 7C Solarparken NV ist allerdings bereits Großaktionär von Colexon und hatte sich bei der Abstimmung enthalten. Das belgische Unternehmen hält rund ein Viertel der Aktien von Colexon.

Das Hamburger Photovoltaik-Unternehmen hat bereits einen harten Restrukturierungskurs hinter sich. Das Projekt- und Handelsgeschäft von Colexon war 2012 weitgehend zum Erliegen gekommen. Der größte Umsatz ist im abgelaufenen Geschäftsjahr mit dem Betrieb von Photovoltaik-Kraftwerken erzielt worden. Insgesamt brach der Umsatz weiter ein. Er lag 2012 nach Colexon-Angaben bei 25,9 Millionen Euro. 2010 waren es noch 196 Millionen Euro. Das Ebit-Ergebnis konnte zugleich aber wesentlich verbessert werden. Nach einem Verlust von 10,0 Millionen Euro erreichte das Photovoltaik-Unternehmen 2012 ein Ebit-Gewinn von 4,0 Millionen Euro. Colexon hatte sich radikal von Geschäftsbereichen und Mitarbeitern getrennt. Derzeit sind noch gut 20 Beschäftigte für Colexon tätig. (Sandra Enkhardt)

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